Holzminden/Hameln (red). Der Landkreis Hameln-Pyrmont beabsichtigt, das Naturschutzgebiet „Ith“ neu auszuweisen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens liegen ab 24. November 2025 sämtliche Unterlagen öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger können ihre Anregungen und Bedenken bis zum 11. Januar 2026 schriftlich einreichen.
Eines der bedeutendsten Naturgebiete Niedersachsens
Das Schutzgebiet erstreckt sich von Coppenbrügge im Landkreis Hameln-Pyrmont bis nach Holzen im Landkreis Holzminden. Es umfasst fast 3000 Hektar mit einer Ausdehnung von rund 22 Kilometern und schließt die höheren Lagen des Ith samt Ithkamm in bis zu 430 Metern Höhe ein. Die Region zählt zu den größten Kalkbuchenwald-, Schluchtwald- und Kalkfelsgebieten im Naturraum Weser- und Leinebergland.
Eine rechtliche Neuordnung mit europäischer Bedeutung
Teile des Gebiets gehören zum FFH-Gebiet 114 „Ith“ sowie zum Europäischen Vogelschutzgebiet V 68 „Sollingvorland“. Beide Bereiche sind Bestandteil des europäischen Netzwerks „NATURA 2000“. Bereits 2008 wurden diese Gebiete erstmals in nationales Recht überführt. Die Neuausweisung dient nun dazu, bestehende Regelungslücken – insbesondere im Bereich forstwirtschaftlicher Nutzung – zu schließen.
Ziele der Neuverordnung
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Umsetzung des sogenannten Walderlasses, der die Anwendung des Erschwernisausgleichs im Wald ermöglicht. Durch die neue Schutzgebietsverordnung soll das Gebiet langfristig gesichert, ökologisch stabil gehalten und in seinem natürlichen Zustand erhalten werden.
Einblick in die Beteiligungsunterlagen
Die Unterlagen liegen während der Öffnungszeiten aus in:
- den Rathäusern der Flecken Coppenbrügge und Salzhemmendorf
- dem Landkreis Hameln-Pyrmont
- den Rathäusern der Samtgemeinden Bodenwerder-Polle sowie Eschershausen-Stadtoldendorf
- dem Landkreis Holzminden
Kontaktstellen für Fragen und Stellungnahmen
Für allgemeine Rückfragen stehen bereit:
- Untere Naturschutzbehörde Landkreis Holzminden:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. , 05531 707 189 - Landkreis Hameln-Pyrmont:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. , 05151 903 4400
Da die Federführung beim Landkreis Hameln-Pyrmont liegt, sind Stellungnahmen schriftlich per E-Mail an