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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anwendungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen den Weser-Ith-News UG (haftungsbeschränkt), die im folgenden Weser-Ith News genannt werden, und Vertragspartnern der Weser-Ith News, die im folgenden Vertragspartner genannt werden.

2. Pflichten des Vertragspartners nach Vertragsabschluss

2.1. Der Vertragspartner versichert mit Übergabe des Werbeanzeigentextes und Bildmaterials, die Rechte an Diesen zu besitzen. Der Vertragspartner räumt der Weser-Ith News das Recht zur Nutzung und Veröffentlichung sämtlicher Anzeigenelemente (Bilder, Texte etc.) für den vereinbarten Veröffentlichungszeitraum ein.

2.2. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass es unzulässig ist, im Rahmen der Anzeige urheberrechtlich geschützte Elemente (Texte, Bilder etc.) zu verwenden, ohne dass eine entsprechende Einwilligung des Urhebers vorliegt. Der Vertragspartner trägt auch sonst für die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige allein die Verantwortung und wird insbesondere die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts beachten. Er stellt die Weser-Ith News ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Rechtsverletzung des Vertragspartners erhoben werden.

2.3. Der Vertragspartner stellt der Weser-Ith News einen Anzeigenentwurf in guter Dateiqualität zur Verfügung bzw. die erforderlichen grafische Elemente und den Text nach Absprache. Akzeptiert werden .png, .jpg, .tif, .ai oder .pdf. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, bei zu großer Datenmenge die eingesendete Datei webkonform anzupassen. Der Vertragspartner muss die Datei im exakten Maß übermitteln.

2.4. Nach Erhalt des Korrekturabzuges muss der Vertragspartner diesen binnen 7 Tagen vor vereinbartem Veröffentlichungsdatum bestätigen. Sofern die Anzeige nicht zum vereinbarten Zeitpunkt veröffentlicht werden kann, weil der Weser-Ith der Anzeigeninhalt bzw. der Korrekturabzug nicht rechtzeitig zugegangen ist, bleibt der Vertragspartner zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

2.5. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass die in der Anzeige veröffentlichten Angebote und sonstigen Inhalte auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Sollte es zu einem solchen unberechtigten Linking oder Framing kommen, so erwachsen dem Vertragspartner daraus gegen die Weser-Ith News keine Ansprüche. Die Weser-Ith News ist auch nicht verantwortlich für ein etwaiges Linking innerhalb der Anzeige des Vertragspartners (etwa auf dessen Homepage) und haftet nicht für den Inhalt der verlinkten Seiten.

3. Leistungen der Weser-Ith News nach Vertragsabschluss

3.1. Die Weser-Ith News veröffentlicht die bestellte Werbeanzeige spätestens 7 Tage nach Erhalt des Korrekturabzugs in der dafür vorgesehenen Position auf www.meine-onlinezeitung.de.

3.2. Grundsätzlich sollen die Internetseiten von der Weser-Ith News täglich 24 Stunden verfügbar sein. Im Zuge der Durchführung technischer Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verbesserung von Systemumgebung sind kurzzeitige Nutzungsausfälle jedoch unvermeidbar. Die Weser-Ith News wird technische Maßnahmen nach Möglichkeit zwischen 22:00 Uhr und 4:00 Uhr durchführen. Wartungszeiten sind so lange nicht als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit anzusehen, wie die Ausfallzeit einen Zeitraum von 3 % des jeweiligen Abrechnungszeitraums nicht überschreitet. Bei der Berechnung der zulässigen Wartungszeit bleiben solche Ausfallzeiten außer Betracht, die auf unvorhergesehenen Systemausfällen beruhen, die die Weser-Ith News nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Systemsicherung, Virenangriffe etc.).

3.3. Die Weser-Ith News behält sich vor, in der Systemumgebung der jeweiligen Internetseite im angemessenen Umfang Werbung jeglicher Art zu platzieren, und zwar sowohl Eigenwerbung als auch Drittwerbung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Exklusivität. Das Nichtvorhandensein von sonstiger Werbung gehört nicht zur vertragsgemäßen Beschaffenheit der www.meine-onlinezeitung.de von der Weser-Ith News.

4. Unzulässige Inhalte, Freistellung

4.1. Die Weser-Ith News behält sich vor, Anzeigenbestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Weser-Ith News ist ferner berechtigt, bereits veröffentlichte Anzeigen wieder von ihren Internetseiten zu entfernen, wenn die Weser-Ith News selbst feststellt oder von Dritten (durch Abmahnung o. ä.) darauf hingewiesen wird, dass Anzeigen gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen („unzulässige Inhalte“). Das Gleiche gilt, soweit innerhalb der Anzeige des Vertragspartners eine Verlinkung auf Seiten mit unzulässigen Inhalten erfolgt ist. Ein Erstattungsanspruch des Vertragspartners besteht in diesen Fällen nicht.

4.2. Der Vertragspartner stellt die Weser-Ith News auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen seiner Anzeige aufgrund unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße gegen die Weser-Ith News UG geltend machen.

5. Datenschutz

Die Weser-Ith News UG beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Der Vertragspartner wird gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass die Weser-Ith News personenbezogene Daten der Vertragspartner im Rahmen der Zweckbestimmung
des Vertrages speichert und verarbeitet. Die Zweckbestimmung umfasst insbesondere die Rechnungsstellung an den Vertragspartner.

6. Mängelhaftung
Sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, hat er die von ihm bestellte Anzeige unverzüglich nach deren Veröffentlichung auf Mängel zu prüfen und etwa festgestellte Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit schriftlich bei der Weser-Ith News zu melden. Geht bei der Weser-Ith News innerhalb von sieben Tagen nach Veröffentlichung der Anzeige nicht eine Mängelrüge ein, gilt die Anzeige als mängelfrei genehmigt.

7. Urheberrechte
Die Internetseite von der Weser-Ith News – www.meine-onlinezeitung.de – ist urheberrechtlich geschützt und genießt insbesondere Datenbankschutz. An den Inhalten der Internetseite trägt die Weser-Ith News das alleinige Urheberrecht. Die Rechte des Vertragspartners beschränken sich auf das Einstellen und Abrufen seiner Werbeanzeige. Vertragspartner oder sonstige Internetnutzer sind nicht berechtigt, Inhalte der Internetseiten zu vervielfältigen oder anderweitig zu verwerten.

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1. Diese AGB gelten ausschließlich. Etwaige eigene Bedingungen des Vertragspartners werden nicht akzeptiert und zwar auch dann nicht, wenn der Vertragspartner ausdrücklich auf ihre Geltung hinweist.

8.2. Der Nutzungsvertrag sowie diese Bedingungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des internationalen Privatrechts. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

8.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages oder dieser Bedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformabrede.

8.4. Die Weser-Ith News ist berechtigt, sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Korrespondenz mit dem Vertragspartner an die von diesem mitgeteilte E-Mail-Adresse zu richten.

8.5. Sofern es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und diesen Bedingungen Holzminden.

Stand: 07.03.2014

Impressum

Datenschutz

 


Lesedauer: 5 Minuten
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Holzminden. Eine Dachsanierung ist eine große Entscheidung – und gerade bei älteren Häusern zeigt sich oft erst während der Arbeiten, welche unerwarteten Herausforderungen auf Bauherren warten. Doch was passiert, wenn während der Sanierung plötzlich ein Problem auftaucht, mit dem niemand gerechnet hat?

„Wir hatten dann eine böse Überraschung. Beim Abriss der Kaminverkleidung stellte sich heraus, dass der obere Teil des Kamins nicht mehr zu retten war“, beschreibt der Bauherr die Situation.

Schnelle Lösung ohne Verzögerungen

Für das Team der Firma Mairose war schnell klar, dass nun eine zügige Lösung gefragt war. Die zusätzliche Arbeit wurde kurzfristig in den Bauablauf integriert. „Die Firma Mairose hat sich umgehend darum gekümmert, sodass dadurch keine Verzögerungen entstanden sind“, ergänzt der Bauherr.

Bereits zu Beginn des Projekts mussten zudem grundlegende Anpassungen am Gebäude vorgenommen werden – ganz nach den Wünschen der Bauherren. „Bei unserem Haus bestand die erste Herausforderung darin, dass wir ursprünglich überhaupt keine Dachüberstände hatten. Sowohl an der Giebelseite als auch an der Traufe musste alles verlängert werden“, berichtet die Bauherrin.

Individuelle Planung und sichtbare Fortschritte

Auch bei der Auswahl der neuen Dacheindeckung wurden die Bauherren eng in den Entscheidungsprozess eingebunden. „Wir haben im Vorfeld verschiedene Ziegelmuster bekommen und konnten uns bei der Firma Mairose vor Ort alle Varianten in Ruhe ansehen. Auch wenn sich kurzfristig noch etwas geändert hat, war das überhaupt kein Problem“, erzählt der Bauherr.

Während der gesamten Bauphase konnten die Eigentümer die Entwicklung ihres Projekts Schritt für Schritt verfolgen. „Man hat eigentlich jeden Tag Fortschritte gesehen. Darüber können wir wirklich nur Positives berichten“, sagt die Bauherrin. Sichtbare Fortschritte auf der Baustelle und eine transparente Kommunikation sorgten dafür, dass jederzeit das Gefühl bestand, das Projekt in guten Händen zu wissen.

Zufriedenheit auch nach Abschluss der Arbeiten

Heute genießen die Bauherren das Ergebnis jeden Tag aufs Neue. „Wir stehen oft hier im Garten oder sitzen auf der Terrasse und sagen, dass wir – was unsere Entscheidung betrifft – jederzeit wieder genauso entscheiden würden. Wir sind mit dem Ergebnis wirklich sehr zufrieden.“

Das Projekt zeigt, dass bei einer Dachsanierung nicht entscheidend ist, ob unerwartete Herausforderungen auftreten, sondern wie mit ihnen umgegangen wird. Gute Planung, eine offene Kommunikation und schnelle Lösungen können dazu beitragen, dass selbst unvorhergesehene Probleme den Bauablauf kaum beeinflussen und am Ende ein Ergebnis entsteht, mit dem die Bauherren langfristig zufrieden sind.

Firma Mairose
Burgbergblick 14
37603 Holzminden

Telefon: 05531 3339
https://mairose.de/


Lesedauer: 5 Minuten
Einbeck

Einbeck (red). Wie arbeiten Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste und andere Organisationen zusammen? Auf welche Technik setzen sie bei einem Einsatz? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt der dritte „BlaulichtTag“ des PS.Speicher im Otto-Hahn-Park Einbeck.

Besucherinnen und Besucher können die teilnehmenden Organisationen an ihren Ständen kennenlernen, mit den Einsatzkräften ins Gespräch kommen und einen Blick hinter die Kulissen ihrer täglichen Arbeit werfen. Die Beteiligten zeigen auf ihren Standflächen unterschiedliche Einsatztechniken und berichten aus ihrem Arbeitsalltag.

Einsatzkräfte demonstrieren gemeinsam eine realistische Bergungsszene

Um 13 Uhr stellen die Einsatzkräfte gemeinsam eine realistische Bergungsszene nach. Anhand eines Unfallfahrzeugs demonstrieren sie, wie verschiedene Organisationen bei einem Einsatz Hand in Hand arbeiten und welche Rettungs- und Bergungstechniken zum Einsatz kommen. Die Werkstatt Marco Ewert Automobile GmbH unterstützt die Vorführung mit zwei Unfallfahrzeugen.

Auch für die jüngsten Gäste gibt es viel zu entdecken. Kinderschminken, ein Glücksrad, Hüpfburgen und Bastelaktionen sorgen für Unterhaltung.

Präventionspuppenbühne vermittelt Kindern Wissen über den Straßenverkehr

Ein weiteres Angebot richtet sich speziell an Kinder im Kindergarten- und Vorschulalter sowie an Schülerinnen und Schüler der Grundschule. Die Präventionspuppenbühne der Polizeidirektion Göttingen präsentiert mit „Pepe GEHT! zur Schule“ ein spielerisches Programm zur Verkehrsunfallprävention. Dabei lernen die Kinder altersgerecht und mit Musik und Moderation, worauf es im Straßenverkehr ankommt.

Der PS.Speicher reserviert auf dem Veranstaltungsgelände einen begrenzten Bereich für Besucherinnen und Besucher, die mit einem Blaulicht-Oldtimer anreisen. Denn auch historische Einsatzfahrzeuge passen perfekt zum BlaulichtTag. Eine Reservierung ist nicht möglich. Solange Plätze verfügbar sind, erhält die fahrende Person freien Zutritt zum Veranstaltungsgelände.

Das Programm des dritten BlaulichtTags im Überblick

Programm (ohne Gewehr):

  • 11 Uhr: „Pyrotechnik & Festnahme Gewalttäter“ der Landes- und Bundespolizei
  • 11:30 Uhr: Präventionspuppenbühne „Pepe GEHT! zur Schule“, Polizei Göttingen
  • 12:15 Uhr: THW „Rettung von Personen aus Trümmern“
  • 13 Uhr: Gemeinsame Vorführung „Unfallszene mit Bergung“
  • 14:30 Uhr: Präventionspuppenbühne „Pepe GEHT! zur Schule“, Polizei Göttingen
  • 15 Uhr: „Pyrotechnik & Festnahme Gewalttäter“ der Landes- und Bundespolizei
  • 15:30 Uhr: THW OV Einbeck „Rettung von Personen aus Trümmern“

Am BlaulichtTag beteiligen sich unter anderem die Polizei Einbeck, die Feuerwehr Einbeck, die Werksfeuerwehr der KWS, der THW-Ortsverband Einbeck, die Johanniter Einbeck, der DRK-Ortsverein Einbeck, die Bundespolizei Duderstadt, der Zoll Göttingen und die Bundeswehr.

Eintritt kostet drei Euro – Kinder unter sechs Jahren sind kostenfrei dabei

Der Eintritt auf das Außengelände beträgt drei Euro pro Person. Wer bereits vorab online oder vor Ort ein Ticket für die Sammlung LKW + BUS, ein Ein-Tagesticket oder ein Zwei-Tagesticket gekauft hat, erhält freien Eintritt auf das Veranstaltungsgelände. Wer zunächst nur den BlaulichtTag besucht und sich anschließend für einen Besuch der Sammlung LKW + BUS entscheidet, bekommt die bereits gezahlten drei Euro auf den Ticketpreis angerechnet. Kinder unter sechs Jahren besuchen den BlaulichtTag kostenfrei.

Foto: Stiftung PS.Speicher/Magdalena Formanek