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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anwendungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen den Weser-Ith-News UG (haftungsbeschränkt), die im folgenden Weser-Ith News genannt werden, und Vertragspartnern der Weser-Ith News, die im folgenden Vertragspartner genannt werden.

2. Pflichten des Vertragspartners nach Vertragsabschluss

2.1. Der Vertragspartner versichert mit Übergabe des Werbeanzeigentextes und Bildmaterials, die Rechte an Diesen zu besitzen. Der Vertragspartner räumt der Weser-Ith News das Recht zur Nutzung und Veröffentlichung sämtlicher Anzeigenelemente (Bilder, Texte etc.) für den vereinbarten Veröffentlichungszeitraum ein.

2.2. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass es unzulässig ist, im Rahmen der Anzeige urheberrechtlich geschützte Elemente (Texte, Bilder etc.) zu verwenden, ohne dass eine entsprechende Einwilligung des Urhebers vorliegt. Der Vertragspartner trägt auch sonst für die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige allein die Verantwortung und wird insbesondere die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts beachten. Er stellt die Weser-Ith News ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Rechtsverletzung des Vertragspartners erhoben werden.

2.3. Der Vertragspartner stellt der Weser-Ith News einen Anzeigenentwurf in guter Dateiqualität zur Verfügung bzw. die erforderlichen grafische Elemente und den Text nach Absprache. Akzeptiert werden .png, .jpg, .tif, .ai oder .pdf. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, bei zu großer Datenmenge die eingesendete Datei webkonform anzupassen. Der Vertragspartner muss die Datei im exakten Maß übermitteln.

2.4. Nach Erhalt des Korrekturabzuges muss der Vertragspartner diesen binnen 7 Tagen vor vereinbartem Veröffentlichungsdatum bestätigen. Sofern die Anzeige nicht zum vereinbarten Zeitpunkt veröffentlicht werden kann, weil der Weser-Ith der Anzeigeninhalt bzw. der Korrekturabzug nicht rechtzeitig zugegangen ist, bleibt der Vertragspartner zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

2.5. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass die in der Anzeige veröffentlichten Angebote und sonstigen Inhalte auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Sollte es zu einem solchen unberechtigten Linking oder Framing kommen, so erwachsen dem Vertragspartner daraus gegen die Weser-Ith News keine Ansprüche. Die Weser-Ith News ist auch nicht verantwortlich für ein etwaiges Linking innerhalb der Anzeige des Vertragspartners (etwa auf dessen Homepage) und haftet nicht für den Inhalt der verlinkten Seiten.

3. Leistungen der Weser-Ith News nach Vertragsabschluss

3.1. Die Weser-Ith News veröffentlicht die bestellte Werbeanzeige spätestens 7 Tage nach Erhalt des Korrekturabzugs in der dafür vorgesehenen Position auf www.meine-onlinezeitung.de.

3.2. Grundsätzlich sollen die Internetseiten von der Weser-Ith News täglich 24 Stunden verfügbar sein. Im Zuge der Durchführung technischer Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verbesserung von Systemumgebung sind kurzzeitige Nutzungsausfälle jedoch unvermeidbar. Die Weser-Ith News wird technische Maßnahmen nach Möglichkeit zwischen 22:00 Uhr und 4:00 Uhr durchführen. Wartungszeiten sind so lange nicht als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit anzusehen, wie die Ausfallzeit einen Zeitraum von 3 % des jeweiligen Abrechnungszeitraums nicht überschreitet. Bei der Berechnung der zulässigen Wartungszeit bleiben solche Ausfallzeiten außer Betracht, die auf unvorhergesehenen Systemausfällen beruhen, die die Weser-Ith News nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Systemsicherung, Virenangriffe etc.).

3.3. Die Weser-Ith News behält sich vor, in der Systemumgebung der jeweiligen Internetseite im angemessenen Umfang Werbung jeglicher Art zu platzieren, und zwar sowohl Eigenwerbung als auch Drittwerbung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Exklusivität. Das Nichtvorhandensein von sonstiger Werbung gehört nicht zur vertragsgemäßen Beschaffenheit der www.meine-onlinezeitung.de von der Weser-Ith News.

4. Unzulässige Inhalte, Freistellung

4.1. Die Weser-Ith News behält sich vor, Anzeigenbestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Weser-Ith News ist ferner berechtigt, bereits veröffentlichte Anzeigen wieder von ihren Internetseiten zu entfernen, wenn die Weser-Ith News selbst feststellt oder von Dritten (durch Abmahnung o. ä.) darauf hingewiesen wird, dass Anzeigen gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen („unzulässige Inhalte“). Das Gleiche gilt, soweit innerhalb der Anzeige des Vertragspartners eine Verlinkung auf Seiten mit unzulässigen Inhalten erfolgt ist. Ein Erstattungsanspruch des Vertragspartners besteht in diesen Fällen nicht.

4.2. Der Vertragspartner stellt die Weser-Ith News auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen seiner Anzeige aufgrund unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße gegen die Weser-Ith News UG geltend machen.

5. Datenschutz

Die Weser-Ith News UG beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Der Vertragspartner wird gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass die Weser-Ith News personenbezogene Daten der Vertragspartner im Rahmen der Zweckbestimmung
des Vertrages speichert und verarbeitet. Die Zweckbestimmung umfasst insbesondere die Rechnungsstellung an den Vertragspartner.

6. Mängelhaftung
Sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, hat er die von ihm bestellte Anzeige unverzüglich nach deren Veröffentlichung auf Mängel zu prüfen und etwa festgestellte Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit schriftlich bei der Weser-Ith News zu melden. Geht bei der Weser-Ith News innerhalb von sieben Tagen nach Veröffentlichung der Anzeige nicht eine Mängelrüge ein, gilt die Anzeige als mängelfrei genehmigt.

7. Urheberrechte
Die Internetseite von der Weser-Ith News – www.meine-onlinezeitung.de – ist urheberrechtlich geschützt und genießt insbesondere Datenbankschutz. An den Inhalten der Internetseite trägt die Weser-Ith News das alleinige Urheberrecht. Die Rechte des Vertragspartners beschränken sich auf das Einstellen und Abrufen seiner Werbeanzeige. Vertragspartner oder sonstige Internetnutzer sind nicht berechtigt, Inhalte der Internetseiten zu vervielfältigen oder anderweitig zu verwerten.

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1. Diese AGB gelten ausschließlich. Etwaige eigene Bedingungen des Vertragspartners werden nicht akzeptiert und zwar auch dann nicht, wenn der Vertragspartner ausdrücklich auf ihre Geltung hinweist.

8.2. Der Nutzungsvertrag sowie diese Bedingungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des internationalen Privatrechts. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

8.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages oder dieser Bedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformabrede.

8.4. Die Weser-Ith News ist berechtigt, sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Korrespondenz mit dem Vertragspartner an die von diesem mitgeteilte E-Mail-Adresse zu richten.

8.5. Sofern es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und diesen Bedingungen Holzminden.

Stand: 07.03.2014

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Datenschutz

 


Lesedauer: 10 Minuten
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Holzminden. Wer heute sein Dach saniert, kommt an Photovoltaik oft nicht mehr vorbei. Hintergrund ist die gesetzliche Solarpflicht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Dachsanierung planen, bringt das zunächst zahlreiche Fragen mit sich – von gesetzlichen Vorgaben über technische Anforderungen bis hin zu möglichen Förderprogrammen.

Die Mairose GmbH bietet deshalb eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, bei der das Dach geprüft und mögliche Lösungen besprochen werden. Für Vorhaben dieser Art verfügt das Unternehmen über besondere Fachkompetenz. Die Mairose GmbH erkannte die Bedeutung von Photovoltaikanlagen frühzeitig und ließ Dachdeckermeister Milan Schmidt gezielt zum ZVDH-zertifizierten Photovoltaik-Manager im Dachdeckerhandwerk ausbilden.

„Mit Milan Schmidt haben wir im Unternehmen einen speziell ausgebildeten Ansprechpartner für Photovoltaik. Er kennt sowohl die Anforderungen einer Dachsanierung als auch die technischen Möglichkeiten moderner Solaranlagen. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Förderprogramme zu nutzen – so sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Mairose-Inhaber Jan Wehenkel.

Solarpflicht: Was jetzt gilt

In Niedersachsen gilt die Solarpflicht bereits seit 2025. Bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen – etwa wenn das Dach vollständig neu eingedeckt oder die Abdichtung erneuert wird – müssen mindestens 50 Prozent der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden.

Auch in Nordrhein-Westfalen gelten entsprechende Vorgaben. Dort müssen bei Neubauten und Dachsanierungen mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche für Solarenergie genutzt werden oder eine Anlage mit etwa drei bis fünf Kilowatt Leistung installiert werden. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2026.

Betroffen sind Steil- und Flachdächer ab einer Größe von 50 Quadratmetern. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, muss mit Konsequenzen rechnen – etwa Ordnungsgeldern, Verzögerungen bei Baugenehmigungen oder Problemen beim späteren Verkauf der Immobilie.

Nach Angaben von Dachdeckermeister Jan Wehenkel liegen die Kosten für eine Photovoltaikanlage meist zwischen 8.000 und 15.000 Euro für Anlagen mit etwa sechs bis zehn Kilowatt Leistung – gegebenenfalls zuzüglich einer Modernisierung des Zählerschranks.

Pflicht – aber auch eine Chance

„Die Solarpflicht ist auch eine Chance – dank Förderung und Stromersparnis“, erklärt Miland Schmidt. „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise macht man sich damit unabhängiger. Wenn ein Teil des Strombedarfs direkt vom eigenen Dach gedeckt wird, rechnet sich das langfristig auch wirtschaftlich.“

Dabei muss das Dach nicht zwingend perfekt nach Süden ausgerichtet sein. Auch Ost- oder Westdächer erreichen noch rund 80 bis 90 Prozent des möglichen Ertrags. „Eine 6-kWp-Anlage erzeugt etwa 5.000 bis 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr – je nach Ausrichtung und Sonneneinstrahlung“, erläutert Schmidt.

Zusätzlich kann eine energetische Dachsanierung doppelt wirken: Gute Dämmung senkt die Heizkosten, während Photovoltaik einen Teil des Strombedarfs deckt. Gleichzeitig steigt häufig auch der Wert der Immobilie.

Förderung von bis zu 12.000 Euro möglich

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) werden Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa die Dämmung des Daches – unterstützt.

„Dachdämmung und Dachsanierung werden großzügig gefördert. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Programme zu finden und zu beantragen. So sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Milan Schmidt.

  • Ohne individuellen Sanierungsfahrplan beträgt die Förderung 15 Prozent der Investitionskosten bei einer maximalen Investitionssumme von 30.000 Euro. Dadurch sind Zuschüsse von bis zu 4.500 Euro pro Wohneinheit möglich.
  • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz auf 20 Prozent bei einer Investitionssumme von bis zu 60.000 Euro. Dadurch können Förderungen von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit erreicht werden. 

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erstellt. Dabei wird das Gebäude analysiert und aufgezeigt, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können.

Alternativ kann für selbst genutzte Wohnhäuser auch ein Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz genutzt werden. Dabei können 20 Prozent der Sanierungskosten – maximal 40.000 Euro – über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Diese Variante kann allerdings nicht mit BAFA- oder KfW-Förderprogrammen kombiniert werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Fördermittel können Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, wenn das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist. Beim Steuerbonus gilt eine Mindestfrist von zehn Jahren.

Wichtig ist außerdem, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und der Förderantrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt wird.

Eine Lösung aus einer Hand

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer stehen bei einer Dachsanierung mit Solarpflicht vor der gleichen Herausforderung: gesetzliche Vorgaben, Förderprogramme, Energieberatung und Bauplanung müssen gleichzeitig berücksichtigt werden.

Die Mairose GmbH unterstützt dabei, diese Schritte übersichtlich zu planen und umzusetzen – von der ersten Prüfung des Daches bis zur fertigen Dach- und Solarlösung.

Zum Leistungsangebot gehören unter anderem:
  • Beratung zu Förderprogrammen wie BAFA-Förderung oder Steuerbonus
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Koordination von Energieberaterinnen, Energieberatern und Installationsbetrieben
  • Ausstellung der notwendigen Fachunternehmererklärungen
  • fachgerechte Dachsanierung und integrierte Planung von Photovoltaikanlagen
So starten Eigentümerinnen und Eigentümer

Der erste Schritt ist eine Prüfung des Daches durch Eigentümerinnen und Eigentümer hinsichtlich von Größe, Statik, Ausrichtung und möglicher Verschattung. Anschließend folgt die Kontaktaufnahme zur Mairose GmbH, die in der Folge für eine kostenlose Vor-Ort-Beratung sorgt, bei der mögliche Maßnahmen sowie Förderprogramme besprochen werden. Darauf aufbauend wird gemeinsam die passende Dach- und Solarlösung geplant – inklusive Förderklärung und Koordination aller notwendigen Schritte bis zur Umsetzung.

Wer eine Dachsanierung plant und sich über die neue Solarpflicht informieren möchte, kann bei der Mairose GmbH eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung vereinbaren.

Mairose GmbH
Burgbergblick 14
37603 Holzminden
Telefon (0 55 31) 33 39
info@mairose.de
www.mairose.de


Lesedauer: 3 Minuten
Landkreis Northeim

Einbeck (gs). Mit 220 gestarteten Fahrzeugen, zahlreichen Besucherinnen und Besuchern sowie einem abwechslungsreichen Programm haben die Einbecker Oldtimer Tage 2026 erneut ihre Bedeutung als eines der größten Oldtimer-Events der Region unter Beweis gestellt. Drei Tage lang drehte sich am PS.SPEICHER und in der Einbecker Innenstadt alles um historische Mobilität, automobile Kultur und gemeinschaftliches Erleben.

Gemischtes Echo zum Auftakt am Freitag

Bereits am Freitag stimmten die geöffneten Sammlungen des PS.SPEICHER sowie der Vortrag „In 20 Kilo nach Rom“ von Thomas Küster und Michael Suermann auf das Veranstaltungswochenende ein. Die Mischung aus Lesung und Livemusik fand beim Publikum ein gemischtes Echo. Im Verlauf des Abends war zu beobachten, dass zahlreiche Besucherinnen und Besucher den Veranstaltungsort bereits während der Vorstellung verließen.

PS.SPEICHER-Rallye und Partystimmung am Samstag

Der Samstag stand im Zeichen der traditionellen PS.SPEICHER-Rallye. 220 historische Automobile gingen pünktlich um 10 Uhr an den Start und absolvierten die abwechslungsreiche Strecke über Bad Karlshafen. Am Nachmittag kehrten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Einbeck zurück, wo sie auf dem Marktplatz von zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauern empfangen und fachkundig vorgestellt wurden.

Ergänzt wurde das Programm durch Attraktionen in der Innenstadt, ein Kinderprogramm und kulinarische Angebote. Den stimmungsvollen Abschluss des Tages bildete nach der Siegerehrung das Abendprogramm mit Livemusik von John Poppyseed und Band.

Traditioneller Korso zieht die Massen an

Der traditionelle Korso am Sonntag setzte den Schlusspunkt unter ein gelungenes Wochenende. Die historischen Fahrzeuge fuhren durch das Stadtgebiet von Einbeck und begeisterten die zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauer entlang der Strecke. Parallel öffnete der PS.SPEICHER seine Sammlungen, während Familienangebote und gastronomische Stände für zusätzliche Anziehungspunkte sorgten.

Erfolgreiches Wochenende für Oldtimerfans

Die positive Resonanz auf Rallye, Korso und das vielfältige Rahmenprogramm zeigte einmal mehr, welchen Stellenwert die Einbecker Oldtimer Tage in der Oldtimer-Szene genießen. Mit 220 gestarteten Fahrzeugen, einer großen Marken- und Modellvielfalt sowie einem attraktiven Programm war die Veranstaltung erneut ein eindrucksvolles Schaufenster automobiler Geschichte und ein gelungenes Wochenende für Oldtimerfreundinnen und Oldtimerfreunde sowie Familien.

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Fotos: Gerd Stahnke