Landkreis Holzminden (red). Neben den bereits bekannten Ausfällen am 26., 27. und 28. Januar 2026 sind inzwischen auch am 29. und 30. Januar weitere Nichtabholungen hinzugekommen. Diese betreffen zusätzliche Orte und Straßen im Landkreis Holzminden und sind in der nachfolgenden Übersicht fett hervorgehoben. Damit liegt nun eine vollständige Gesamtliste aller in dieser Woche ausgefallenen Abfuhren von Bioabfall, Altpapier, Restabfall und Sperrmüll vor.
Altpapier: Keine Nachleerung vorgesehen
Für ausgefallene Altpapierleerungen erfolgt keine Nachleerung. Die AWH empfiehlt, das Altpapier auf die kommenden regulären Abfuhrtermine zu verteilen oder es gebührenfrei an den Wertstoffsammelplätzen abzugeben.
Betroffen sind folgende Orte und Straßen:
- Meiborssen
- Bevern: „Brink“
- Mainholzen: „Am Privatweg“
- Eimen: „Hellebergstraße“, „Schulstraße“
- Vorwohle: „Teiwes Brink“
- Bodenwerder: „Am Hafen“, „Ziegeleiweg“
- Linse: „Im Krümpel“
- Stadtoldendorf: „Am Hopfenberg“, „Heiligenstieg“, „Lerchenstieg“, „Schwalbenstieg“, „Finkenstieg“, „Drosselstieg“, „Amselstieg“, „Schlesierstraße“, „Pommernstraße“, „Ostpreußenstraße“, „Brandenburgerstraße“, „Ritterspornanger“, „Ginsterweg“
- Lütgenade: „Amselweg“
- Brille
- Reileifzen: „Am Ochsenbrink“, „Weserstraße“, „Weserblick“
Bioabfall: Verteilung auf kommende Termine
Auch für Bioabfall erfolgt keine Nachleerung. Die AWH bittet, den Bioabfall auf die nächsten Abfuhrtermine zu verteilen.
Ausgefallen sind die Leerungen in:
- Hehlen: „Weserblick“, „Über dem Born“, „Kalkwerksberg“
- Buchhagen: Hausnummer 3
- Westerbrak: Hausnummern 10 a bis d
- Hunzen: „Am Plattenberge“, „Dunkele Straße“
- Holzminden: „Speierlingweg“, „Liethstraße“, „Hintere Straße“, „Grabenstraße“, „Steinhof“, „Johannisstraße“, „Obere Straße“ (aufgrund von Straßensperrungen)
- Boffzen: „Lampadiusstraße“
- Heinsen: „Hopfenberg“
- Polle: „Hintere Straße“, „Kostergasse“, „Mühlenweg“, „Im Tappen“, „Heimbergstraße“
- Negenborn: „Lorchenburg“, „Duhner Mühle“
- Reileifzen: „Weserblick“, „Weserstraße“
Restabfall: Zusätzliche Säcke erlaubt
Für Restabfall erfolgt ebenfalls keine Nachleerung. Bei der nächsten regulären Leerung dürfen jedoch neutrale Abfallsäcke in der Größe des Volumens des jeweiligen Restabfallbehälters neben die Tonne gestellt werden.
Betroffen sind:
- Lenne: „Pfingstanger“
- Vorwohle: „Amthof“
- Lenne-Vorwohle: „Kleirecke“
- Mainzholzen: „Am Böhneberg“
- Eimen: „Hellebergstraße“
- Delligsen: „Gartenstraße“, „Mittal“
- Kaierde: „Am Schiefen Kampe“, „Am Meeser Berg“, „Idtberg“, „Am Riefenberg“
- Varrigsen: „Am Brinke“, „Im Winkel“ (Durchfahrt durch parkendes Fahrzeug verhindert)
- Lauenförde: „Weserberglandsee“, „Hundebreite“
- Hunzen: „Am Plattenberge“
- Halle: „Palms Höhe“, „Kirchweg“, „Hoher Weg“, „Zum Lensgraben“
- Dohnsen: „Kleeberhof“
- Brille
- Brevörde: „Riepenbrink“, „Dornberg“
- Negenborn: „Brink“, „Duhner Mühle“
- Holenberg: „Köterei“, „Sonnenweg“
Sperrmüll: Keine neue Abholung möglich
Für ausgefallene Sperrmülltermine kann keine neue Abholung stattfinden.
Betroffen sind:
- Negenborn: „Brink“
- Golmbach: „Kirschweg“, „Gehren“, „Kattreppel“
- Hellental: „Hauptstraße“, „Am Berge“, „Berliner Straße“, „Am Schusterhof“, „Sohnreystraße“
- Heinade: „Vor dem Holzberge“
- Merxhausen: „Am Roten Lande“