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Freitag, 28. November 2025 Mediadaten Fankurve
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Holzminden (red). Der Landkreis Hameln-Pyrmont beabsichtigt, das Naturschutzgebiet „Ith“ neu auszuweisen. Für das in diesem Rahmen durchzuführende Beteiligungsverfahren liegen ab Montag, 24. November, die Unterlagen öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 11. Januar 2026 Gelegenheit, schriftlich ihre Anregungen oder Bedenken zu dem Entwurf der geplanten Verordnung einzubringen.

Das Schutzgebiet erstreckt sich zwischen den Orten Coppenbrügge im Landkreis Hameln-Pyrmont im Norden und Holzen im Landkreis Holzminden im Süden. Die Beteiligungsunterlagen können in den Rathäusern der Flecken Coppenbrügge und Salzhemmendorf, beim Landkreis Hameln-Pyrmont sowie in den Rathäusern der Samtgemeinden Bodenwerder-Polle und Eschershausen-Stadtoldendorf und beim Landkreis Holzminden zu den dort üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bei dem zu schützenden Gebiet handelt es sich um ein nahezu 3000 Hektar großes Areal mit rund 22 Kilometern Südost-Nordwest-Ausdehnung, das die höheren Lagen des Ith einschließlich des Ithkamms mit bis zu 430 Metern Höhe umfasst. Es gehört zu den größten Kalkbuchenwald-, Schluchtwald- und Kalkfelsgebieten im Naturraum Weser- und Leinebergland sowie in Niedersachsen.

Teile des Naturschutzgebietes sind Bestandteil des Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiets 114 „Ith“ sowie des Europäischen Vogelschutzgebietes V 68 „Sollingvorland“ (sogenannte Natura-2000-Gebiete).

Die Überführung der Natura-2000-Gebiete in nationales Recht erfolgte bereits 2008 mit der Ausweisung des Naturschutzgebiets „Ith“ durch die Bezirksregierung Hannover.

Die erneute Neuausweisung dient der Schließung von Regelungslücken, insbesondere im Zusammenhang mit der forstwirtschaftlichen Nutzung. Ein weiteres Ziel der Neuverordnung ist es, durch die Umsetzung des sogenannten Walderlasses die Anwendung des Erschwernisausgleichs im Wald zu ermöglichen.

Für allgemeine Fragen zur Schutzgebietsverordnung stehen die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Holzminden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 05531 707189) sowie der Landkreis Hameln-Pyrmont (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 05151 9034400) zur Verfügung.

Da die Federführung der Neuausweisung beim Landkreis Hameln-Pyrmont liegt, sind Anmerkungen und Stellungnahmen schriftlich per E-Mail oder an folgende Adresse zu richten:

Landkreis Hameln-Pyrmont
Naturschutzamt
Süntelstraße 9
31785 Hameln
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die entsprechenden Unterlagen sind auch auf den Homepages der Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden einsehbar
(Amtsblatt/Bekanntmachungen | Landkreis Hameln-Pyrmont, Beteiligungsverfahren | Landkreis Holzminden).

Foto: Landkreis Holzminden

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