Holzminden (red). Mit dem herbstlichen Vogelzug breitet sich die Geflügelpest wieder verstärkt aus. In diesem Jahr sind besonders Kraniche betroffen. Gleichzeitig steigt die Zahl der Ausbrüche in Geflügelbeständen deutlich an. Betroffen sind Hühner-, Gänse-, Enten- und Putenhaltungen in derzeit sieben Bundesländern, darunter auch Niedersachsen. Um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, werden in den betroffenen Fällen Bestände getötet und Restriktionsgebiete eingerichtet, in denen für Geflügelhalter strenge Auflagen gelten.
Die Lage ist ernst, jedoch aktuell für den Landkreis Holzminden noch nicht akut. „Wir nehmen regelmäßig Risikobewertungen zur potenziellen Bedrohung durch das Vogelgrippe-Virus vor“, erklärt Dr. Anke Rothe vom Kreisveterinäramt. Von einer Stallpflicht könne derzeit noch abgesehen werden – aus mehreren Gründen: Im Landkreis Holzminden wurde die Vogelgrippe, fachlich Aviäre Influenza (AI), bislang bei Wildvögeln nicht nachgewiesen. Zudem gibt es im Kreisgebiet mit rund 725 registrierten Haltern und knapp 36.000 Tieren vergleichsweise wenige Geflügelbetriebe. Die Ställe liegen außerdem fernab typischer Rastplätze von Zugvögeln, die als Hauptüberträger der Krankheit gelten.
Die Geflügelpest ist eine durch Viren ausgelöste, anzeigepflichtige Tierseuche, von der alle Geflügelarten, aber auch Zier- und Wildvögel betroffen sein können. Während die Krankheit bei Wasservögeln wie Enten und Gänsen meist mild oder symptomlos verläuft, endet sie bei Hühnern und Puten häufig tödlich. Neben großem Tierleid verursacht die Vogelgrippe erhebliche wirtschaftliche Schäden.
Für den Menschen besteht nur ein sehr geringes Risiko: Eine Ansteckung ist ausschließlich bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel möglich. In Deutschland ist bisher kein Fall bekannt geworden. Auch der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und anderen Geflügelprodukten gilt bei Einhaltung der üblichen Hygiene- und Garvorschriften als unbedenklich. Vereinzelt können sich auch Säugetiere wie Hunde und Katzen infizieren, wenn sie engen Kontakt mit erkrankten oder toten Vögeln oder deren Ausscheidungen haben. Haustiere sollten daher von Wildvögeln und deren Kot ferngehalten werden.
Das Kreisveterinäramt ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu zählen Desinfektionsmaßnahmen, die Beschränkung des Zutritts betriebsfremder Personen sowie besondere Hygieneregeln bei Futter und Einstreu. Auffälligkeiten wie gehäufte Erkrankungen oder Todesfälle in Beständen sind dem Veterinäramt umgehend zu melden.
Auch Tiertransporteure und Tierärzte werden zu erhöhter Sorgfalt bei Reinigung und Desinfektion aufgefordert. Tote oder kranke Wildvögel sollten keinesfalls angefasst oder mitgenommen werden. Bei gehäuftem Auffinden toter Vögel bittet das Veterinäramt Holzminden um Benachrichtigung unter 05531 / 707347.
Detaillierte und aktuelle Informationen sind auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sowie des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) abrufbar: