Holzminden (red). Im benachbarten Kreis Höxter ist in einem Geflügelbestand die Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza, HPAI) festgestellt worden. Aufgrund dessen musste um den Betrieb eine Schutz- und Überwachungszone in einem Radius von insgesamt zehn Kilometern gebildet werden. Diese bleibt mindestens 30 Tage bestehen. Auch einen kleinen Teil des Landkreises Holzminden betrifft das.

Dabei handelt es sich um Randbereiche von Lauenförde. Dort befinden sich zwar laut Kenntnis des Bereichs Verbraucherschutz und Tiergesundheit des Landkreises Holzminden keine Geflügelhaltungen. Dennoch weist die Behörde vorsorglich darauf hin, dass in dem abgesperrten Gebiet gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden dürfen. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Bereiches Verbraucherschutz und Tiergesundheit zulässig.

Geflügelhalter in der Überwachungszone müssen dem Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit aktuelle Standorte, Anzahl der Tiere und verendete Tiere unverzüglich anzeigen. Das betrifft insbesondere solche Geflügelhaltungen, die bisher nicht beim Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit registriert sind. Geflügelställe dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder ähnliche Veranstaltungen dürfen nicht abgehalten werden.

Zudem ist das gehaltene Geflügel in der Überwachungszone in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Alternativ kann die Haltung von Geflügel unter Netzen oder Gittern stattfinden, wenn die Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln als Abdeckung eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimeter aufweisen.

Eine entsprechende Verfügung, weitere Beschränkungen und ein Link zur Karte mit den betroffenen Gebieten sind auf der Website des Landkreises (www.landkreis-holzminden.de) unter Bekanntmachungen zu finden.

Gemäß der aktuellen Risikobewertung des FLI wird das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel als hoch eingestuft. Umso wichtiger ist es, dass auch in allen anderen Geflügelhaltungen im Landkreis Holzminden die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten und wenn nötig weiter verbessert werden, um Ausbrüche in Geflügelhaltungen zu verhindern.

Der direkte und indirekte Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln muss unbedingt verhindert werden. Futter, Wasser und Einstreu müssen vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt sein.

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung wird nach der Geflügelpestverordnung und nach EU-Recht durchgeführt. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme im Geflügelbestand sind unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchzuführen.

Bei einem Fund von toten Wildvögeln, insbesondere Enten und Gänse, sollte dies dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Aktuelle Informationen zur aviären Influenza gibt es unter http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/ Bei Fragen kann sich auch an den Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit unter der Telefonnummer 0 55 31-707 347 oder aber per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gewandt werden.