Münster/Kreis Holzminden (r).Die Länderministerinnen und -minister der Bereiche Arbeit und Soziales haben sich auf ihrer Jahreskonferenz in Münster einem von Niedersachsen eingebrachten Antrag angeschlossen, bestehende Programme der Jugendberufshilfe dauerhaft zu gewährleisten. Damit sollen die soziale und berufliche Integration von benachteiligten jungen Menschen gesichert und Kürzungen von Unterstützungsleistungen abgewendet werden, die durch die Neugestaltung des Europäischen Sozialfonds infolge des Brexits ab 2021 drohen.

„Ich danke Sozialministerin Carola Reimann für ihren Einsatz dafür, dass bewährte Strukturen und Förderprogramme der Jugendhilfe fortgeführt und ausgebaut werden. Jugendwerkstätten helfen insbesondere leistungsschwächeren Jugendlichen einen Beruf zu erlernen", so Sabine Tippelt zustimmend.

Um zu verhindern, dass bestehende Strukturen wegbrechen, haben die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer den Bund aufgefordert Regelungen zu schaffen, die eine gemeinsame Planungsverantwortung von Arbeitsagenturen, Jobcentern und Jugendhilfe vorsehen, bereits bestehende Unterstützungsleistungen besser aufeinander abzustimmen, also rechtskreisübergreifende Leistungen in den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII in stärkerem Maße zu ermöglichen und die bisherigen Regelungen zum Vorrang und Nachrang von Unterstützungsleistungen zugunsten rechtskreisübergreifender Angebote zu überarbeiten, sowie die soziale und berufliche Eingliederung von schwer zu erreichenden Jugendlichen (§ 16h SGB VIII) zu stärken und weiter auszubauen.

„Die Bundesregierung muss handeln", so Sabine Tippelt. „Sie muss gesetzlich absichern, dass junge Menschen mit Förderbedarf auch nach 2021 im Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt werden."

Foto: Symbolbild