Goslar (red). Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) unterstützt die Empfehlungen des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstages, der vom 28. bis 30. Januar 2026 in Goslar tagte. Im Mittelpunkt der Beratungen stand unter anderem der Umgang mit Alkoholkonsum auf Fahrrädern und Pedelecs. Hintergrund sind nach Angaben des Arbeitskreises II gestiegene Unfallzahlen sowie Rückmeldungen aus Kliniken im Zusammenhang mit der zunehmenden Nutzung des Radverkehrs.
Der Arbeitskreis weist darauf hin, dass das Führen sämtlicher Fahrzeuge unter Alkoholeinfluss eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstelle und im Widerspruch zum Ziel der sogenannten „Vision Zero“ stehe. Bereits nach dem Verkehrsgerichtstag 2015 sei das Thema aufgegriffen worden, nun habe sich erneut Handlungsbedarf gezeigt.
Neuer Bußgeldtatbestand bei 1,1 Promille empfohlen
Konkret empfiehlt der Arbeitskreis II die Einführung eines neuen Bußgeldtatbestandes. Künftig soll das Führen eines Fahrrads oder Pedelecs unter dem Einfluss einer bestimmten Alkoholmenge als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Als Grenzwert werden 1,1 Promille Blutalkohol beziehungsweise 0,55 Milligramm pro Liter Atemalkohol vorgeschlagen. Beim Erstverstoß soll eine Regelgeldbuße von 250 Euro verhängt und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden.
Derzeit liegt der Grenzwert für Fahrrad- und Pedelecfahrerinnen und -fahrer in Deutschland deutlich höher. Erst ab 1,6 Promille Blutalkohol gilt eine sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit, die als Straftat verfolgt wird. Unterhalb dieses Wertes sind rechtliche Konsequenzen bislang nur möglich, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen. Nach Einschätzung des Arbeitskreises bildet diese Regelung die tatsächlichen Risiken im Straßenverkehr nicht mehr ausreichend ab.
MPU bei Wiederholung und weitere Forschung empfohlen
Für den Fall wiederholter Verstöße gegen den vorgeschlagenen neuen Bußgeldtatbestand empfiehlt der Arbeitskreis ausdrücklich die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung. Von Ausnahmeregelungen solle dabei abgesehen werden. Zudem wird angeregt, die Verkehrssicherheitsforschung stärker einzubeziehen. Insbesondere bei Pedelecs, vor allem bei schweren Modellen wie Lastenrädern, solle geprüft werden, ob strengere Alkoholgrenzwerte erforderlich seien.
Gleichzeitig stellt der Arbeitskreis klar, dass die derzeit geltenden strengeren Alkoholgrenzwerte für E-Scooter aktuell keiner Änderung bedürften.
BADS fordert Umsetzung und mehr Prävention
BADS-Präsident Helmut Trentmann erklärte, der Verband unterstütze die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages mit Nachdruck. Die gestiegenen Unfallzahlen mit teils gravierenden Folgen machten schärfere Regelungen erforderlich. Nach Darstellung des BADS werde das Fahrrad häufig als Alternative zum Pkw genutzt, wenn größere Mengen Alkohol konsumiert worden seien, was zu einer erhöhten Gefährdung im Straßenverkehr führe.
Unabhängig von möglichen Gesetzesänderungen kündigte der BADS an, seine Präventionsarbeit weiter auszubauen. Ziel sei es, dauerhaft über die Wirkungen von Alkohol im Straßenverkehr sowie über mögliche rechtliche Folgen aufzuklären. Entsprechende Angebote stünden in den 21 Landessektionen zur Verfügung. Ergänzend verwies Trentmann auf den E-Scooter-Simulator des Verbandes, der zur Sensibilisierung eingesetzt werde.