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Dienstag, 20. Januar 2026 Mediadaten Fankurve
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Holzminden (red). Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Holzminden weist aus aktuellem Anlass auf mögliche Irrtümer bei der Online-Suche nach Zulassungsdienstleistungen hin. Wer im Internet nach Begriffen wie „Straßenverkehrsamt Holzminden“ oder „Zulassungsstelle Holzminden“ sucht, gelangt laut Landkreis häufig zunächst auf Internetseiten privater Anbieter.

Private Anbieter erheben zusätzliche Gebühren

Nach Angaben des Straßenverkehrsamtes erheben diese Anbieter neben den gesetzlich vorgesehenen Gebühren teilweise zusätzliche Kosten. Dies könne die gewünschten Dienstleistungen unnötig verteuern. In jüngerer Vergangenheit hätten Mitarbeitende der Zulassungsstelle vermehrt festgestellt, dass Kundinnen und Kunden irrtümlich davon ausgegangen seien, es handele sich bei diesen Seiten um offizielle Angebote des Landkreises.

Unerfüllbare Erwartungen sorgen für Verärgerung

„Diese Irrtümer führen regelmäßig zu Verärgerung, da durch private Anbieter Erwartungen geweckt werden, die nicht erfüllt werden können“, erklärte Markus Wendrich, Bereichsleiter des Straßenverkehrsamtes in Holzminden. Als Beispiel nannte er das Versprechen, fertig gesiegelte Kennzeichen per Post nach Hause zu versenden.

Dass ein solcher Service nicht angeboten werden könne, erläuterte der für das Straßenverkehrsamt zuständige Dezernent des Landkreises, Carsten Becker. Allein aus Kostengründen sei eine solche Leistung nicht realisierbar.

Offizielle Angebote über die Landkreis-Website

Der Landkreis Holzminden empfiehlt daher, Zulassungsanliegen ausschließlich über die offizielle Internetseite www.landkreis-holzminden.de abzuwickeln. Über den Navigationspunkt „Verkehr“ und dort den Bereich „Zulassung“ stehen alle Dienstleistungen, Formulare und Onlineangebote zur Verfügung.

i-Kfz-Angebote ohne Zusatzkosten

Besonders weist der Landkreis auf die Onlineservices über die Plattform „i-Kfz“ hin. Über diese können unter anderem Zulassungen, Änderungen oder Außerbetriebsetzungen beantragt werden. Nach Angaben des Straßenverkehrsamtes fallen hierbei ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Gebühren an.

Mit dem Hinweis möchte der Landkreis Holzminden dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und Bürgerinnen und Bürger vor unnötigen Zusatzkosten zu schützen.

Foto: Landkreis Holzminden

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