Landkreis Holzminden (red). Wie bereits die Stadt Holzminden in der vergangenen Woche weist nun auch das Bauamt des Landkreises Holzminden darauf hin, dass es bei bestimmten, zwischen 1958 und 1972 in Dachstühlen von Gebäuden verwendeten sogenannten Holzstegträgern zu Problemen mit der Tragfähigkeit kommen kann.
Hintergrund ist der Einsturz des Daches einer Kirche in Kassel vor zwei Jahren. Nach genaueren Untersuchungen wurde festgestellt, dass die damals hergestellten Träger unter Umständen mangelhaft produziert wurden. Trotz intensiver Recherchen ist es nicht möglich, eine vollständige Auflistung aller potenziell betroffenen Gebäude zu erstellen. Daher bittet der Landkreis die Bevölkerung um Mithilfe.
Holzstegträger sind tragende Konstruktionselemente mit einem Doppel-T-Querschnitt. Sie bestehen aus zwei Gurten an der Ober- und Unterseite sowie einem verbindenden Steg in der Mitte. Die Höhe dieser Träger variiert zwischen etwa 40 Zentimetern und 1,20 Metern. In der Regel wurden sie nicht bei Wohnhäusern, sondern vor allem bei landwirtschaftlichen Gebäuden, Hallen und Gewerbebauten mit größeren Spannweiten eingesetzt.
Die sogenannten „Wolff“-Stegträger erhielten 1958 eine bauaufsichtliche Zulassung über das Land Nordrhein-Westfalen und in der Folge auch in anderen Bundesländern. Heute werden sie nicht mehr verwendet.
Da behördlicherseits nicht mehr nachvollzogen werden kann, in welchen Gebäuden solche Holzstegträger tatsächlich eingebaut wurden, hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen die Unteren Bauaufsichtsbehörden gebeten, bei der Ermittlung solcher Bauten mitzuwirken.
Die Bauaufsicht des Landkreises Holzminden bittet daher alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die zwischen 1958 und 1972 Gebäude errichten ließen, in denen solche Holzstegträger möglicherweise verbaut wurden, um Kontaktaufnahme mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde.
Mitteilungen und Rückfragen können per E-Mail an