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Dienstag, 24. Juni 2025 Mediadaten Fankurve
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Landkreis Holzminden (red). Viele Familien fragen sich, wie es nach dem Schulabschluss mit dem Kindergeld weitergeht. Die gute Nachricht: Auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt.

Kindergeld auch nach dem 18. Geburtstag möglich

„Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld“, erklärt Cornelia Kurth, Teamleiterin der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Hameln im Landkreis Schaumburg. Doch auch darüber hinaus kann Anspruch bestehen – etwa, wenn das Kind eine schulische oder berufliche Ausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert.

Jens Auberg, Teamleiter der Berufsberatung in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden, rät: „Eltern sollten der Familienkasse unbedingt die Pläne des Kindes nach dem Schulabschluss mitteilen. Nur so können die Kindergeldzahlungen ohne Unterbrechung weiterlaufen.“

Übergangszeit, Freiwilligendienste und Arbeitsuche

Auch bei einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann Kindergeld gezahlt werden – für maximal vier Monate. Sollte sich der Start der nächsten Ausbildung unverschuldet verzögern, bleibt der Anspruch bestehen, wenn sich das Kind aktiv bewirbt oder bereits auf einen bestätigten Beginn wartet. Wichtig: Nachweise über Bewerbungen oder Bestätigungen über Ausbildungs- oder Studienbeginn sind erforderlich.

Für Kinder, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, kann ebenso weiterhin Kindergeld beantragt werden. Und selbst bei Arbeitslosigkeit kann ein Anspruch bestehen – sofern sich das Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet hat.

Bequem online einreichen

Die Bundesagentur für Arbeit bietet ein komfortables Online-Angebot, über das Nachweise und Mitteilungen, wie Schul- oder Ausbildungsbescheinigungen, digital an die Familienkasse übermittelt werden können. Weitere Informationen und Services rund ums Kindergeld gibt es unter: www.familienkasse.de

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