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Montag, 02. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Eschershausen (lbr/red). In der vergangenen Woche gab es mehrere Stellungnahmen in Zusammehang mit dem Freiabd in Eschershausen. Die Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf eine Pressemitteilung, die auf bauliche und technische Mängel sowie auf gesundheitliche Risiken für Badegäste verwies. Zudem zeige ein Gutachten einen Investitionsbedarf von 1,8 Millionen Euro. Der „Verein Freibad Eschershausen“ möchte Klarheit schaffen und reagierte auf die beiden Stellungnahmen der Samtgemeindeverwaltung und veröffentliche eine Gegenüberstellung mit auf seiner Website. 

Zuerst zitiert der Betreiberverein die Samtgemeinde die in ihrer ersten Pressemitteilung schrieb: „Die Samtgemeinde ist zwar weder Eigentümerin der Liegenschaft noch Betreiberin des Freibades, fühlt sich aber in einer gewissen Pflicht, gesundheitliche Risiken für die Badegäste aufzuzeigen und die begrenzten finanziellen Ressourcen der Samtgemeinde verantwortlich und wirtschaftlich einzusetzen.“ 

Der Betreiberverein sagt hingegen: „Das Freibad gehört der Samtgemeinde und wird vom Verein betrieben. Daher teilt der Verein die Verantwortung, das Bad sicher und im Sinne der Badegäste zu betreiben. Das Wasser des Freibades wird regelmäßig behördlich geprüft. Aus Sicht des Vereins besteht daher kein akuter Anlass, zusätzliche gesundheitliche Risiken aufzuzeigen. Gerne prüft der Verein gemeinsam mit der Samtgemeinde Optimierungsmöglichkeiten, um auch langfristig einen sicheren Badebetrieb zu gewährleisten. Wir teilen das Anliegen der Samtgemeinde, die finanziellen Mittel effizient und wirtschaftlich zu nutzen, und sind bereit, gemeinsam nach nachhaltigen Lösungen zu suchen.“ 

Laut der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf hat der Samtgemeindeausschuss am 17. Juli in einer vertraulichen Sitzung beschlossen, ein Gutachten zum baulichen und technischen Zustand des Freibads Eschershausen erstellen zu lassen. 

„Der Verein Freibad Eschershausen geht davon aus, dass das Gutachten den Investitionsbedarf für die kommenden Jahre klären soll – insbesondere im Anschluss an die bereits geplante Wärmeleitung. Von daher begrüßt der Verein die Entscheidung der Samtgemeinde, ein Gutachten zu beauftragen. Nur so kann eine fundierte Planung für die Zukunft des Freibades ermöglicht werden. Wir sind bereit, auf Grundlage des Gutachtens konstruktive Gespräche über die anstehenden Investitionen und die langfristige Sicherung des Bades zu führen“, heißt es in der Stellungnahme des Vereins. 

Die Samtgemeinde schrieb in ihrer Pressemitteilung, dass in den letzten Jahren kommuniziert wurde, der Zustand des Bades sei mit Ausnahme der Heizung einwandfrei. Das nun vorliegende Gutachten zeigt jedoch gravierende Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Badewasseraufbereitungstechnik für das Schwimmer- und das Nichtschwimmerbecken. 

Der Betreiberverein weist diese Unterstellungen zurück. „Das Bad funktioniert einwandfrei, was auch der schnelle Start zur Badesaison beweist“, heißt es. Das Bad öffnete in diesem Jahr am 4. August aufgrund eines Hinweises der Verwaltung, dass das Bad seine Betriebserlaubnis verlieren würde, wenn es weiterhin geschlossen bleibt. Wie sich später herausstellte, gibt es für Freibäder in Niedersachsen nirgendwo eine „Betriebserlaubnis“. Die Bäder werden durch staatliche Organisationen geprüft und der Betrieb wird freigegeben oder untersagt. Durch die Freigabe wurde in diesem Jahr ein einwandfreier Badebetrieb sichergestellt. 

Zitat aus der Pressemitteilung der Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf: „Das Gutachten besagt, dass die Anforderungen der DIN 19643 (Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser) nicht erfüllt werden. Das Gutachten weist darauf hin, dass diese Anforderungen jedoch aufgrund des Infektionsschutzgesetzes zwingend einzuhalten sind.“ 

Der Verein erwidert: „Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist im § 37 Abs. 2 wie folgt ausgeführt: 'Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.' Die Wasserbeschaffenheit wird behördlich überwacht. Dass das Schwimmbad in diesem Jahr noch geöffnet hat, zeigt, dass trotz technischer Mängel das Bad sicher betrieben werden kann.“ 

Um die im Gutachten dargelegten Mängel zu beheben, sind laut Samtgemeinde mindestens 1,8 Millionen Euro notwendig. Der eigentliche Zustand sei nach Aussage der Samtgemeinde noch nicht untersucht worden. Dadurch besteht das Risiko, dass durch Probebohrungen weitere Mängel am Becken festgestellt werden und somit weitere Millionen Euro nötig sind. 

Laut des Vereins haben „die Gutachter Probebohrungen lediglich als eine vorsorgliche Maßnahme empfohlen, um mögliche Schäden an den Becken zu identifizieren. Diese Bohrungen sind jedoch nur notwendig, wenn es konkrete Hinweise auf Probleme gibt.“ Möglichkeiten, die Becken zu sanieren, sollen erst geprüft werden, sollte das Becken laut Gutachten in einem sanierungsbedürftigen Zustand sein. Der Verein ist laut Stellungnahme dazu bereit, „gemeinsam mit der Samtgemeinde die notwendigen Maßnahmen zu prüfen und dabei die kosteneffizientesten Lösungen zu berücksichtigen.“ 

Die Samtgemeindeverwaltung beschuldigt den Verein in der Pressemitteilung, bereits vor Fertigstellung des Gutachtens in Eigenverantwortung mit dem Bau der Wärmeleitung zum Freibad begonnen zu haben. 

Der Verein weist die Vorwürfe zurück: „Der Verein ging davon aus, dass die Wärmeleitung als Ersatz für die bestehende Heizung dient und unabhängig von weiteren Sanierungsmaßnahmen eine deutliche Verbesserung für den Badebetrieb darstellt.“ Die Wärmeleitung sollte bereits zu Beginn dieses Jahres fertiggestellt sein, verzögerte sich aber aus verschiedenen Gründen, die der Verein nicht nennt. 

Es wurde im Samtgemeindeausschuss beschlossen, den Betriebskostenzuschuss in voller Höhe auszuzahlen, obwohl das Freibad in diesem Jahr nur für wenige Wochen geöffnet hatte. Die Samtgemeinde will daher den Beschluss rechtlich prüfen lassen. Laut Betreiberverein sei „der Betriebskostenzuschuss vertraglich geregelt und wird unabhängig von der Dauer der Öffnungszeiten des Freibades ausgezahlt.“ 

Am 18. Oktober hat die Samtgemeindeverwaltung erneut eine Stellungnahme veröffentlicht, in der Unklarheiten beseitigt werden sollen. In dieser heißt es: „Es ist also klar geregelt, dass der Freibadverein u. a. für die notwendigen Investitionen allein und eigenverantwortlich zuständig ist.“ 

Der Verein Freibad Eschershausen erwidert: „Die Samtgemeindeverwaltung hat durch SGB W. Anders am 17.10.2017 einen Ergänzungsvertrag unterschrieben. Dort ist klar geregelt: Die Samtgemeinde allein ist für Investitionen zuständig. Der Vertrag liegt vor.“ 

Laut Samtgemeinde sei aktuell auch die Förderung für das Projekt Wärmeleitung gefährdet, da zwar „ein Förderbescheid vorliegt, im Hinblick auf die Gegenfinanzierungsproblematik konnte vom Verein jedoch kein nachvollziehbares und belastbares Finanzierungskonzept vorgelegt werden.“ 

Der Verein habe laut eigener Aussage das Finanzierungskonzept der Verwaltung vorgelegt und Rückfragen dazu beantwortet. „Das Projekt Wärmeleitung wird wie geplant durchgeführt und bis zum Jahresende abgeschlossen sein.“ 

Die gesamte Stellungnahme gibt es unter https://www.verein-freibad-eschershausen.de/de/klar

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