Sehr geehrte Damen und Herren der CDU Stadtoldendorf, in Ihrem Leserbrief vom 18.06.2021 bemängeln Sie angeblich unhaltbare Zustände beim Freibad Stadtoldendorf bezüglich der Warteschlangen und verlangen eine kurzfristige digitale und vor Ort barrierefreie Einsichtnahme der aktuellen Hygienemaßnahmen.
Es wäre sehr hilfreich gewesen, wenn Sie sich vor Verfassung des Leserbriefes noch einmal ein Bild vor Ort gemacht hätten. Denn zu dem Zeitpunkt waren bereits die von Ihnen geforderten Punkte umgesetzt und der Leserbrief wäre nicht erforderlich gewesen. Desweiteren hätten wir Ihnen gerne persönlich (wie einer Vielzahl anfragender Bürger auch) die aktuell geltenden Vorschriften erläutert.
Nur zur Verdeutlichung wegen der angeblich „unverhältnismäßigen Personenbegrenzung“ soll hier noch einmal hervorgehoben werden, dass auch nach der neuen Coronaverordnung Beschränkungen –insbesondere was die Abstands- und Hygieneregelungen anbelangt- erforderlich sind. Anders als für andere Bereiche wurde für den Besuch eines Freibades aber keine Personenzahlbegrenzung genannt. Hierfür muss daher auf den Fachbericht „Pandemieplan Bäder“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. zurückgegriffen werden. Hierbei ist nicht auf die Grundstücksfläche Bezug zu nehmen, sondern es ist die Größe der Liegefläche und die Größe der Becken zu Grunde zu legen. Damit die Badeaufsicht die Einhaltung der Abstandsregeln einigermaßen im Blick behalten kann, wurde daher nur der Liegebereich vor dem Bach zur Verfügung gestellt. Somit ergibt sich eine Fläche von 4.000 qm. Entsprechend vorgenanntem Pandemieplan sollten 15 qm pro Person angesetzt werden, weshalb zunächst die Begrenzung auf 250 Personen – wie im vergangenen Jahr- fortgesetzt wurde. Allerdings kann von dieser Grundlage bei Vorliegen gewisser Gesichts-punkte auch abgewichen werden. Dies ist wegen der Inzidenz unter 35 erfolgt, indem nun 10 qm pro Person angesetzt wurden. Dies erscheint unter Berücksichtigung der Bewegungsfreiheit im Bad gerade noch vertretbar zu sein. Somit konnte die Besucherzahl auf 400 heraufgesetzt werden. Die „unhaltbaren Zustände“ sind damit nicht mehr gegeben. Eine weitere Heraufsetzung der Besucherzahl ist aber angesichts der sehr schwankenden Inzidenzzahlen nicht möglich. Dies ist aber für jedes Bad individuell zu entscheiden, so dass Bäder mit größeren Flächen durchaus auch höhere Besucherzahlen zulassen können.
Wartezeiten zu bestimmten Zeiten sind leider auch ohne Zugangsbeschränkung unvermeidlich, die Kommunikation mit den Wartenden wurde bereits vergangenen Freitag verbessert. Entgegen Ihrer Auffassung widerspricht damit die Haltung der Verwaltung nicht der Absicht, die Freibäder zu erhalten. Ganz im Gegenteil wird durch die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln die Voraussetzung für einen weitestgehend sicheren Badebetrieb geleistet.
Abschließend möchte die Samtgemeindeverwaltung herzlich darum bitten, den anstehenden Kommunalwahlkampf in derartigen und ähnlichen Situationen etwas zurückzustellen und sachlich mit der Verwaltung ins Gespräch zu treten. Sollte die CDU Stadtoldendorf oder der Rat der Stadt Stadtoldendorf jedoch Interesse an der Übernahme des Freibades haben, steht die Samtgemeindeverwaltung jederzeit für konstruktive Verhandlungen zur Verfügung.
Henke, allg. Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters
Meyer, Bauamtsleiter
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