Holzminden (red). Auf Initiative von Eleonore Roth-Schütz (Vorstand der Friedrich und Julie Wernecke Stiftung) trafen sich kürzlich alle an der Umsetzung des Projektes Frauenhaus im Landkreis Holzminden Beteiligten sowie Vertreter der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Holzminden. 

Im Vordergrund stand der Austausch über die Auflagen der Baugenehmigung, wogegen seitens der Wernecke Stiftung ein Widerspruch eingelegt wurde, und vor allem einen Konsens über die weitere Vorgehensweise zu finden. 

„Das politische Interesse ist groß und wir brauchen Plätze im Frauenhaus“, so Eleonore Roth-Schütz. Sigrun Brünig (Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Holzminden) ergänzt: „Die kürzlich veröffentlichten Kriminalstatistiken lassen keinen Zweifel am Bedarf zu. Die Not ist groß und insbesondere aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont kommen Anfragen, wann das Frauenhaus in Holzminden endlich an den Start geht“. 

„Wir haben alles bis zur Umsetzungsreife erledigt und die Fördermittelgeber wollen am Frauenhaus Holzminden genau an diesem Standort festhalten. In einem Ortstermin im Herbst letzten Jahres haben sich Landesbaubehörde und Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben ein Bild vom Konzept gemacht und waren sowohl von der Lage, der Immobilie als auch dem inhaltlichen Konzept sehr überzeugt. Jedoch ohne eine für die Stiftung finanziell tragbare Baugenehmigung wäre die Förderzusage gefährdet“, betont Dr. Magdalena Pogoda-Urbanski (Geschäftsführerin der Wernecke-Stiftung). 

Als Vorstandsmitglied der Wernecke Stiftung fordert Herr Hans-Werner Koch die Unterstützung des Projektes durch die Stadt Holzminden und die Ausnutzung der Ermessensspielräume bei der Baugenehmigung. 

Jens-Martin Wolff (Baudezernent) führt aus, dass die Notwendigkeit des Frauenhauses überhaupt nicht infrage gestellt wird. „Die Baugenehmigung ist erteilt, sicher mit vielen Auflagen, aber das Spannungsfeld Bauordnungsrecht und Denkmalschutz lässt nichts anderes zu“ so Wolff. 

Als Leiter des Fachbereichs Bauordnung und Denkmalpflege bei der Stadt Holzminden ist Jürgen Harney mit am Tisch und geht auf die Punkte Deckenhöhe und Schallschutz ein. Das seien aus seiner Sicht die kritischen Punkte, die es mit dem Architekten zu klären gelte, wobei es bei dem Punkt der Deckenhöhe bereits ein Entgegenkommen seitens des Bauamtes gebe. 

Ralf Buberti (Kreisbaurat Landkreis Holzminden) vertritt die Ansicht, dass es bei der Ausübung der Ermessensspielräume durchaus noch Luft nach oben gebe. „Natürlich hat das klare Grenzen in Fällen, in denen es um Leib und Leben geht“ so Buberti, „aber in den anderen Fällen sollte der Spielraum genutzt werden, schließlich arbeiten wir für unsere Bürger. Wir müssen die Kosten klar im Blick haben und vor allem sollten weitere zeitliche Verzögerungen vermieden werden. Das Frauenhaus sollte bei allen Stellen oberste Priorität haben“. 

So einigten sich alle Beteiligten darauf, dass eine Lösung der aus der Baugenehmigung resultierenden Problematik in dieser Besprechung nicht gefunden werden kann. Nach der Beauftragung des Architekten soll zeitnah ein gemeinsamer Ortstermin zur Besprechung der strittigen Auflagen der Baugenehmigung erfolgen. 

„Wir haben ein konstruktives und sachliches Gespräch geführt“, fasst Eleonore Roth-Schütz zusammen. 

Nun müssen den Worten Taten folgen, es muss vorangehen und dazu müssen alle Beteiligten ihr Möglichstes tun!