Kreis Holzminden (r). Tricksereien bei der Arbeitszeit fast nie geahndet: Die rund 1.700 Betriebe im Landkreis Holzminden müssen nur äußerst selten mit einer Arbeitszeit-Kontrolle der Behörden rechnen. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Nach NGG-Angaben führte die Niedersächsische Gewerbeaufsicht im vergangenen Jahr landesweit lediglich 733 Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch. Dabei deckten die Beamten 599 Verstöße auf. Gegenüber 2016 ging die Zahl der Prüfungen damit sogar um 33 Prozent zurück. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken, Susanne Ferschl. Das Schreiben liegt der Gewerkschaft vor.

Rein rechnerisch wird ein Betrieb in Niedersachsen demnach nur alle 270 Jahre kontrolliert, kritisiert NGG-Gewerkschaftssekretärin Lena Melcher: „Die Zahlen sind schockierend. Das Arbeitszeitgesetz ist eines der wichtigsten Schutzgesetze, das die Beschäftigten haben.“ Es könne nicht sein, dass die Behörden ihre Kontrollen „ausgerechnet in einer Zeit zurückfahren, in der Nacht-, Schicht- und Wochenendarbeit immer stärker zunehmen“, so die NGG Hannover.

Ohne eine echte Kontrolle drohe das Arbeitszeitgesetz zu einem bloßen „Papiertiger“ zu werden. Das sei gerade auch mit Blick auf die Digitalisierung ein großes Problem. „Viele Beschäftigte im Kreis Holzminden müssen immer flexibler arbeiten und teils ständig für den Chef erreichbar sein. Da ist es umso wichtiger, dass sie auch mal Luft holen können“, sagt Melcher. Nicht ohne Grund schreibe das Arbeitszeitgesetz eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen Ende und Anfang der Arbeit vor.

Letztlich gehe es dabei um die Gesundheit der Menschen. Laut Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) steigt das Unfallrisiko nach der achten Arbeitsstunde exponentiell an. Wer regelmäßig nachts oder im Schichtdienst arbeitet, hat danach auch ein erhöhtes Risiko, am Herzen oder an Diabetes zu erkranken. Aktuell arbeitet bereits jeder Neunte länger als 48 Stunden in der Woche, so das Statistische Bundesamt.

Einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes, wie sie etwa der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fordert, erteilt Lena Melcher eine klare Absage. „Flexible Lösungen, die für die Betriebe und die Beschäftigten passen, lassen sich per Tarifvertrag vereinbaren“, so die Gewerkschafterin. In Branchen wie dem Gastgewerbe und der Ernährungsindustrie hätten sich etwa Arbeitszeitkonten bewährt.

„Statt Änderungen am Arbeitszeitgesetz brauchen wir mehr Kontrollen, damit es auch eingehalten wird“, fordert Melcher. Dafür müsse das Personal bei den Arbeitsschutzbehörden massiv aufgestockt werden. Nach Angaben der Bundesregierung waren in ganz Niedersachsen zuletzt nur 449 Beamte für die Kontrolle der Arbeitszeiten zuständig – bei knapp 200.000 Betrieben.

Foto: NGG-Region Hannover