Hannover (red). Zwischen Bund und Ländern wurde in den vergangenen Tagen intensiv über die genaue Ausgestaltung der sogenannten Novemberhilfe verhandelt. Aus Sicht des Landes Niedersachsen war es dabei ganz besonders wichtig, dass es zu einem einfachen, unbürokratischen und kurzfristig umsetzbaren Verfahren kommt. Zur Freude der heimischen Landtagsabgeordneten Sabine Tippelt zeichnet sich dies nun ab. „Fast alle offenen Fragen konnten in der Zwischenzeit geklärt werden. Erste Abschlagszahlungen von bis zu 10.000 Euro für die jeweiligen Antragsteller können aus heutiger Sicht noch im November fließen“, so Tippelt.

Die entsprechenden Anträge sind dabei, wie auch schon bei den Überbrückungshilfen II über Steuerberater und Anwälte zu stellen. Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass Soloselbständige im Bundesportal einen direkten Antrag (ohne Einbeziehung von Steuerberatern) stellen können und eine Förderung in Höhe von bis zu 5.000 € erhalten, welche direkt aus Bundeshauptkasse angewiesen wird. „Dies ist ein erster, guter Schritt, für alle Soloselbstständigen. Je nachdem wie es mit der Corona-Pandemie weitergeht, müssen hier aber sicher noch weitere Folgen“, so Tippelt.

Bemessungsgrundlage für die Förderung ist dabei immer der Umsatzverlust gegenüber November 2019. Dieser wird in Höhe von 75 Prozent erstattet. Ein besonderer Erfolg der Verhandlungen ist es, dass auch indirekt vom Lockdown betroffene Unternehmen, insbesondere aus der Veranstaltungsbranche, ihre Umsatzverluste erstattet bekommen.

Details dazu werden in einer Förderrichtlinie des Landes dargestellt. Diese Richtlinie sowie zugehörige Anlagen werden in Kürze veröffentlicht.

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