Berlin (red). Auf Initiative Niedersachsens und Hamburgs hat der Bundesrat am Freitag einem Entschließungsantrag zum Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Ziel des Beschlusses ist die Einführung einer verpflichtenden digitalen Bezahloption in Geschäften des Alltags, insbesondere in der Gastronomie. Der Antrag wurde im Zusammenhang mit der geplanten Umsatzsteuersenkung für gastronomische Leistungen gefasst.
Finanzminister Gerald Heere zeigte sich zufrieden: „Die Gastronomie ist wie viele andere Branchen in einer schwierigen Lage. Aber Solidarität ist keine Einbahnstraße! Auch im Interesse der vielen steuerehrlichen Betriebe muss die Steuerehrlichkeit spürbar zunehmen. Digitale Bezahlmöglichkeiten erleichtern einen gerechten Steuervollzug. Sie tragen zu einem faireren Wettbewerb bei und verbessern darüber hinaus auch den Service für Kundinnen und Kunden.“
Digitale Bezahlung als Mittel gegen Steuerhinterziehung
Die verpflichtende digitale Zahloption neben Barzahlungen soll Manipulationen erschweren und Steuerhinterziehung reduzieren. Zudem liefern digitale Bezahlsysteme den Steuerprüferinnen und Steuerprüfern verlässliche Referenzwerte.
Eine von Heere geforderte Registrierkassenpflicht fand jedoch knapp keine Mehrheit im Bundesrat. Heere betonte: „Eine Registrierkassenpflicht würde die Arbeit der Steuerverwaltung erheblich erleichtern und die Steuergerechtigkeit für ehrliche Unternehmen erhöhen. Im Koalitionsvertrag ist die Einführung vorgesehen, allerdings erst ab 2027 und mit einer hohen Umsatzgrenze von jährlich 100.000 Euro. Ich setze mich dafür ein, dass wir auch hier zügig vorankommen.“
Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie geplant
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 plant die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2026 eine Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie von 19 Prozent auf sieben Prozent – ausgenommen bleibt der Getränkeausschank. Für Niedersachsen wird der geschätzte Steuerausfall durch diese Maßnahme von 2026 bis 2030 auf rund 800 Millionen Euro veranschlagt.