Hameln (red). Nach dem mutwillig ausgelösten Amokalarm an der Elisabeth-Belling-Gesamtschule in Hameln im September 2024 sind die Verfahren inzwischen abgeschlossen. Sowohl der damalige Verursacher als auch der Anstifter wurden rechtskräftig verpflichtet, sich mit jeweils 10.000 Euro an den Einsatzkosten zu beteiligen.
Der Alarm hatte am 10.09.2024 einen umfangreichen Polizeieinsatz ausgelöst. Zahlreiche Einsatzkräfte der Polizei sowie Rettungskräfte waren vor Ort, nachdem zunächst von einer möglichen Gefahrenlage an der Schule ausgegangen werden musste. Im Verlauf des Einsatzes stellte sich heraus, dass es sich um einen mutwillig ausgelösten Fehlalarm handelte.
Polizei weist auf Folgen von Fehlalarmen hin
Die Polizei macht deutlich, dass jeder Hinweis auf eine mögliche Bedrohungslage konsequent und mit hohem Kräfteansatz überprüft werde. Dies diene dem Schutz von Schülerinnen und Schülern sowie aller weiteren Beteiligten.
Gleichzeitig verursachten derartige Fehlalarme erhebliche Kosten. Zudem könnten sie bei Betroffenen Ängste, Panikreaktionen oder gesundheitliche Folgen auslösen. Darüber hinaus würden solche Einsätze umfangreiche personelle Ressourcen binden, die in diesem Zeitraum an anderer Stelle fehlten.
Die rechtskräftigen Entscheidungen verdeutlichen nach Angaben der Polizei, dass das vorsätzliche Auslösen von Fehlalarmen oder die Anstiftung zu entsprechenden Taten erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Kostenforderungen treffen dabei auch Minderjährige beziehungsweise deren Familien spürbar.