Montag, 26. Januar 2026 Mediadaten Fankurve
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Groß Berkel (red). Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Groß Berkel im Flecken Aerzen im Landkreis Hameln-Pyrmont ist am 22. Januar 2026 das hochansteckende Virus H5N1 festgestellt worden. Der Nachweis erfolgte durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Befund am 23. Januar 2026. Das betroffene Geflügel wurde tierschutzgerecht getötet.

Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um eine Kleinsthaltung mit 38 Legehennen. Aufgrund der geringen Tierzahl werden nach aktueller Risikoeinschätzung keine Sperrzonen eingerichtet. Als wahrscheinlich gilt ein Eintrag des Virus durch Wildvögel im Bereich der Humme.

Aufstallung in mehreren Ortschaften angeordnet

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung hat der Landkreis Hameln-Pyrmont eine Aufstallungsverfügung erlassen. Ab sofort müssen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in Selxen, Klein Berkel, Groß Berkel und Königsförde ihr Geflügel bis auf Weiteres aufstallen. Die Regelung betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Das Geflügel ist ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen zu halten. Diese müssen nach oben dicht abgedeckt und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Netze oder Gitter dürfen verwendet werden, sofern sie eine maximale Maschenweite von 25 Millimetern aufweisen.

Symptome und Meldepflicht

Unter Geflügelpest versteht man eine Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs. Betroffene Tiere können unter anderem einen plötzlichen Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme, einen starken Abfall der Legeleistung, erhöhte Sterblichkeit, Fieber, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, Atemnot oder neurologische Auffälligkeiten zeigen. Enten und Gänse weisen häufig nur milde oder gar keine Symptome auf.

Bei entsprechenden Anzeichen sind unverzüglich tierärztliche Untersuchungen zu veranlassen. Ein Verdacht ist umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden, das weitere Untersuchungen einleitet.

Biosicherheitsmaßnahmen dringend empfohlen

Der Landkreis weist darauf hin, dass bei einem Ausbruch der Geflügelpest alle Tiere eines betroffenen Bestandes zur Verhinderung der Ausbreitung getötet werden müssen. Die Bekämpfung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im gesamten Landkreis Hameln-Pyrmont werden aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten und gegebenenfalls zu optimieren. Insbesondere der Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln sollte vermieden werden. Futter, Wasser und Einstreu sind vor Verunreinigung zu schützen.

Tote Wildvögel wie Greifvögel, Enten, Kraniche oder Gänse können dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 05151 9032531 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gemeldet werden. Singvögel und Tauben gelten als kaum empfänglich und müssen nicht gemeldet werden.

Die Aufstallungsverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis auf Weiteres.

Kleine Geflügelhaltungen können sich diesbezüglich unter anderem an folgendem Merkblatt orientieren: Infoblatt_Hobbyhaltung_AI_2023 (PDF, 445 kB)

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