228 Stellplätze, aber keine Planungssicherheit: Rathausfrage bremst Tiefgaragen-Sanierung erneut aus
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Hameln News
Hameln (red). Die grundlegende Sanierung der Tiefgarage am Rathausplatz wird vorerst nicht weiter geplant. Die Stadtwerke Hameln Weserbergland und die Stadt Hameln wollen zunächst klären, wie es mit dem heutigen Rathausstandort am „Rathausplatz 1“ weitergeht und ob dort künftig ein neues Rathaus entstehen könnte.
Die Tiefgarage liegt unmittelbar unter dem Rathausplatz und damit in direkter Nähe zum bestehenden Rathaus. Nach Einschätzung von Stadt und Stadtwerken kann ihre bauliche Zukunft deshalb nicht unabhängig von den weiteren Planungen für den Standort betrachtet werden. Sollte das heutige Rathaus aufgegeben oder ein Neubau auf dem Rathausplatz geprüft werden, könnte dies direkte Auswirkungen auf die Tiefgarage haben. Denkbar seien unter anderem der Wegfall von Stellplätzen, Eingriffe in die Bausubstanz oder erneute Arbeiten an bereits sanierten Bereichen.
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Baustart war für Anfang 2027 vorgesehen
„Aus Sicht der Stadtwerke ist es nachvollziehbar und fachlich richtig, die Sanierung der Tiefgarage nicht isoliert voranzutreiben, solange nicht geklärt ist, welche Rolle der Rathausplatz künftig für die Stadtverwaltung spielt“, erklärt Susanne Treptow, Geschäftsführerin der Stadtwerke Hameln Weserbergland. „Eine umfassende Sanierung der Tiefgarage ist ein erheblicher baulicher und finanzieller Eingriff. Diese Investition muss zu den langfristigen Planungen am Standort passen.“
Die erneute Verzögerung sei aus Sicht der Stadtwerke dennoch bedauerlich. Die Tiefgarage weist seit längerer Zeit erheblichen Sanierungsbedarf auf. Bereits in der Vergangenheit war eine grundlegende Erneuerung wegen der offenen Rathausfrage verschoben worden. Nachdem frühere Überlegungen verworfen worden waren, hatten die Stadtwerke ihre Planungen konkretisiert. Der Baustart war für Anfang 2027 vorgesehen.
„Die Tiefgarage ist ein wichtiger Baustein der innerstädtischen Park-Infrastruktur“, so Treptow weiter. „Wir wollen sie erhalten und zukunftsfähig aufstellen. Dafür brauchen wir aber Planungssicherheit, damit die Sanierung nicht kurze Zeit später durch andere bauliche Entwicklungen am Rathausplatz wieder infrage gestellt wird.“
228 Stellplätze und zahlreiche Nutzergruppen
Die Tiefgarage verfügt über 228 Stellplätze und wird nicht nur von Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besuchern der Stadtverwaltung genutzt. Auch Gäste des angrenzenden Hotels, Kundinnen und Kunden des Wochenmarktes sowie Besucher des Weserbergland-Zentrums und des Theaters greifen auf das Parkangebot zurück.
Bei den weiteren Überlegungen soll daher nicht nur die bauliche Zukunft der Tiefgarage betrachtet werden. Auch der langfristige Bedarf an Parkraum spielt eine Rolle. Sollte die Stadtverwaltung den Rathausplatz künftig nicht mehr in der bisherigen Form nutzen, müsse geprüft werden, wie sich dies auf die Auslastung auswirkt. Zudem sei zu klären, ob andere Parkmöglichkeiten, insbesondere der Parkplatz „Steigerturm“, den Bedarf ausreichend auffangen könnten.
Entscheidend seien nach Angaben der Stadtwerke vor allem zwei Fragen: Wie viele Stellplätze werden künftig benötigt, wenn die Stadtverwaltung den Standort möglicherweise aufgibt oder anders nutzt? Und ist ein Rathausneubau auf dem Rathausplatz denkbar, der Veränderungen an der Tiefgarage erforderlich machen würde?
Betrieb läuft zunächst weiter
Bis diese politischen und planerischen Fragen beantwortet sind, bleibt die Sanierungsplanung ausgesetzt. Der laufende Betrieb der Tiefgarage ist davon zunächst nicht betroffen.
„Wir brauchen eine Lösung, die langfristig tragfähig ist – für die Stadtentwicklung, für die Nutzerinnen und Nutzer der Tiefgarage und für einen verantwortungsvollen Umgang mit Investitionsmitteln“, erklären Oberbürgermeister Claudio Griese und Susanne Treptow gemeinsam. „Deshalb ist die Reihenfolge entscheidend: Erst muss die Rathausfrage geklärt werden, dann kann die Sanierung der Tiefgarage verlässlich geplant und umgesetzt werden.“
Der Rat der Stadt Hameln hatte sich am 24. Juni erneut mit der Zukunft des Rathauses befasst. Nach dem vorgestellten Zeitplan sollen bis Juli 2027 konkrete Entscheidungen zum Standort und zur Ausgestaltung eines neuen Rathauses vorbereitet werden. Erst danach soll abschließend bewertet werden, wie die Tiefgarage am Rathausplatz künftig baulich, funktional und wirtschaftlich weiterentwickelt werden kann.
Foto: Symbolfoto
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Dachsanierung geplant? Mairose GmbH erklärt Solarpflicht und bietet kostenlose Erstberatung mit Fördercheck
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Holzminden. Wer heute sein Dach saniert, kommt an Photovoltaik oft nicht mehr vorbei. Hintergrund ist die gesetzliche Solarpflicht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Dachsanierung planen, bringt das zunächst zahlreiche Fragen mit sich – von gesetzlichen Vorgaben über technische Anforderungen bis hin zu möglichen Förderprogrammen.
Die Mairose GmbH bietet deshalb eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, bei der das Dach geprüft und mögliche Lösungen besprochen werden. Für Vorhaben dieser Art verfügt das Unternehmen über besondere Fachkompetenz. Die Mairose GmbH erkannte die Bedeutung von Photovoltaikanlagen frühzeitig und ließ Dachdeckermeister Milan Schmidt gezielt zum ZVDH-zertifizierten Photovoltaik-Manager im Dachdeckerhandwerk ausbilden.
„Mit Milan Schmidt haben wir im Unternehmen einen speziell ausgebildeten Ansprechpartner für Photovoltaik. Er kennt sowohl die Anforderungen einer Dachsanierung als auch die technischen Möglichkeiten moderner Solaranlagen. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Förderprogramme zu nutzen – so sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Mairose-Inhaber Jan Wehenkel.
Solarpflicht: Was jetzt gilt
In Niedersachsen gilt die Solarpflicht bereits seit 2025. Bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen – etwa wenn das Dach vollständig neu eingedeckt oder die Abdichtung erneuert wird – müssen mindestens 50 Prozent der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden.
Auch in Nordrhein-Westfalen gelten entsprechende Vorgaben. Dort müssen bei Neubauten und Dachsanierungen mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche für Solarenergie genutzt werden oder eine Anlage mit etwa drei bis fünf Kilowatt Leistung installiert werden. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2026.
Betroffen sind Steil- und Flachdächer ab einer Größe von 50 Quadratmetern. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, muss mit Konsequenzen rechnen – etwa Ordnungsgeldern, Verzögerungen bei Baugenehmigungen oder Problemen beim späteren Verkauf der Immobilie.
Nach Angaben von Dachdeckermeister Jan Wehenkel liegen die Kosten für eine Photovoltaikanlage meist zwischen 8.000 und 15.000 Euro für Anlagen mit etwa sechs bis zehn Kilowatt Leistung – gegebenenfalls zuzüglich einer Modernisierung des Zählerschranks.
Pflicht – aber auch eine Chance
„Die Solarpflicht ist auch eine Chance – dank Förderung und Stromersparnis“, erklärt Miland Schmidt. „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise macht man sich damit unabhängiger. Wenn ein Teil des Strombedarfs direkt vom eigenen Dach gedeckt wird, rechnet sich das langfristig auch wirtschaftlich.“
Dabei muss das Dach nicht zwingend perfekt nach Süden ausgerichtet sein. Auch Ost- oder Westdächer erreichen noch rund 80 bis 90 Prozent des möglichen Ertrags. „Eine 6-kWp-Anlage erzeugt etwa 5.000 bis 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr – je nach Ausrichtung und Sonneneinstrahlung“, erläutert Schmidt.
Zusätzlich kann eine energetische Dachsanierung doppelt wirken: Gute Dämmung senkt die Heizkosten, während Photovoltaik einen Teil des Strombedarfs deckt. Gleichzeitig steigt häufig auch der Wert der Immobilie.
Förderung von bis zu 12.000 Euro möglich
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) werden Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa die Dämmung des Daches – unterstützt.
„Dachdämmung und Dachsanierung werden großzügig gefördert. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Programme zu finden und zu beantragen. So sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Milan Schmidt.
Ohne individuellen Sanierungsfahrplan beträgt die Förderung 15 Prozent der Investitionskosten bei einer maximalen Investitionssumme von 30.000 Euro. Dadurch sind Zuschüsse von bis zu 4.500 Euro pro Wohneinheit möglich.
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz auf 20 Prozent bei einer Investitionssumme von bis zu 60.000 Euro. Dadurch können Förderungen von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit erreicht werden.
Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erstellt. Dabei wird das Gebäude analysiert und aufgezeigt, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können.
Alternativ kann für selbst genutzte Wohnhäuser auch ein Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz genutzt werden. Dabei können 20 Prozent der Sanierungskosten – maximal 40.000 Euro – über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Diese Variante kann allerdings nicht mit BAFA- oder KfW-Förderprogrammen kombiniert werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Fördermittel können Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, wenn das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist. Beim Steuerbonus gilt eine Mindestfrist von zehn Jahren.
Wichtig ist außerdem, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und der Förderantrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt wird.
Eine Lösung aus einer Hand
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer stehen bei einer Dachsanierung mit Solarpflicht vor der gleichen Herausforderung: gesetzliche Vorgaben, Förderprogramme, Energieberatung und Bauplanung müssen gleichzeitig berücksichtigt werden.
Die Mairose GmbH unterstützt dabei, diese Schritte übersichtlich zu planen und umzusetzen – von der ersten Prüfung des Daches bis zur fertigen Dach- und Solarlösung.
Zum Leistungsangebot gehören unter anderem:
Beratung zu Förderprogrammen wie BAFA-Förderung oder Steuerbonus
Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Koordination von Energieberaterinnen, Energieberatern und Installationsbetrieben
Ausstellung der notwendigen Fachunternehmererklärungen
fachgerechte Dachsanierung und integrierte Planung von Photovoltaikanlagen
So starten Eigentümerinnen und Eigentümer
Der erste Schritt ist eine Prüfung des Daches durch Eigentümerinnen und Eigentümer hinsichtlich von Größe, Statik, Ausrichtung und möglicher Verschattung. Anschließend folgt die Kontaktaufnahme zur Mairose GmbH, die in der Folge für eine kostenlose Vor-Ort-Beratung sorgt, bei der mögliche Maßnahmen sowie Förderprogramme besprochen werden. Darauf aufbauend wird gemeinsam die passende Dach- und Solarlösung geplant – inklusive Förderklärung und Koordination aller notwendigen Schritte bis zur Umsetzung.
Wer eine Dachsanierung plant und sich über die neue Solarpflicht informieren möchte, kann bei der Mairose GmbH eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung vereinbaren.
ESV veranstaltet Beachvolleyballturnier im Einbecker Freibad – Anmeldung bis 15. August möglich
Lesedauer: 1 Minute
Einbeck
Einbeck (red). Am Samstag, 22. August, können alle zeigen, was sie im Sand können. Der Einbecker Sportverein veranstaltet gemeinsam mit den Stadtwerken Einbeck den Stadtwerke Cup – ein Beachvolleyballturnier im Einbecker Freibad.
Teilnehmen können alle, die die Grundtechniken und Grundregeln des Volleyballs beherrschen. Gespielt wird im Modus vier gegen vier. Turnierbeginn ist um 9.30 Uhr auf der Beachvolleyballanlage im Freibad.
Wanderpokal und Teamgeist stehen im Mittelpunkt
Neben dem Spaß am Spiel geht es auch in diesem Jahr um den großen Wanderpokal, der von den Stadtwerken Einbeck gestiftet wurde. Das Turnier richtet sich an alle Volleyballbegeisterten, die ihr Können im Sand unter Beweis stellen und einen sportlichen Tag in lockerer Atmosphäre verbringen möchten.
Anmeldung bis 15. August möglich
Anmeldungen und Rückfragen sind per E-Mail an sreuter3@gmx.de möglich. Anmeldeschluss ist der 15. August.
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