Hameln (red). Die SPD-Grüne-Gruppe im Rat der Stadt Hameln fordert nach der Stellungnahme der Stadt zum Einsatz in der „Koppenstraße“ eine vollständige rechtliche und politische Aufarbeitung. Nach Auffassung der Gruppe räume die Verwaltung ein, dass die zwangsweise Öffnung mehrerer Wohnungstüren nicht auf eine tragfähige Rechtsgrundlage gestützt werden konnte.
Grundrechtseingriff müsse vollständig aufgearbeitet werden
Damit sei in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingegriffen worden, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen nachweisbar vorgelegen hätten. Artikel 13 des Grundgesetzes schütze die Wohnung als einen der zentralen Bereiche persönlicher Freiheit. Eingriffe in dieses Grundrecht setzten eine eindeutige Rechtsgrundlage, eine sorgfältige Einzelfallprüfung und eine lückenlose Dokumentation voraus. Dass die Stadt diese Voraussetzungen heute selbst nicht belegen könne, sei nach Ansicht der SPD-Grüne-Gruppe außerordentlich schwerwiegend. Spätere Erkenntnisse könnten einen solchen Eingriff nicht nachträglich rechtfertigen.
Ebenso besorgniserregend seien nach Auffassung der Gruppe die offenkundigen Defizite innerhalb der Verwaltungsorganisation. Sollte die zuständige Führungsebene tatsächlich keine Kenntnis von einer Maßnahme mit derart erheblichen Grundrechtseingriffen gehabt haben, müssten Informationswege, Verantwortlichkeiten und Kontrollmechanismen grundlegend überprüft werden. In diesem Zusammenhang müsse auch die Frage erlaubt sein, auf welcher Ebene Entscheidungen getroffen würden, die die Grundrechte eines Menschen beträfen.
Kritik an Informationspolitik der Verwaltung
Kritisch bewertet die SPD-Grüne-Gruppe zudem den Umgang mit den Informationsrechten des Rates. Die Öffentlichkeit sei über die Ergebnisse der internen Prüfung informiert worden, bevor die von der stellvertretenden Gruppensprecherin Anett Dreisvogt sowie Bürgermeister Hagen Langosch beantragte Akteneinsicht von der Verwaltung ermöglicht und die Ratsmitglieder umfassend unterrichtet worden seien.
Parlamentarische Kontrolle setze vollständige und rechtzeitige Informationen voraus. Die angekündigten organisatorischen Konsequenzen seien zwar richtig, reichten jedoch aus Sicht der Gruppe nicht aus. Erforderlich seien eine vollständige rechtliche und politische Aufarbeitung, die umfassende Beantwortung offener Fragen, uneingeschränkte Akteneinsicht sowie eine transparente Darstellung der Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten.
Rechtsstaatlichkeit im Fokus
„Rechtsstaatlichkeit zeigt sich nicht nur im konsequenten Vorgehen gegen Rechtsverstöße, sondern auch darin, dass staatliches Handeln jederzeit an Recht und Gesetz gebunden bleibt. Wo Grundrechte betroffen sind, braucht es Transparenz, Verantwortungsübernahme und eine lückenlose Aufklärung“, wird Gruppensprecher Wilfried Binder in der Mitteilung zitiert.

