Landkreis Holzminden (red). Seit Sonntag gilt im Landkreis Holzminden die Warnstufe 1 der Corona-Verordnung. Nachdem schon seit zwei Wochen das Erreichen der 50er-Inzidenz zu einer Verschärfung der Regeln vor allem bei Zusammentreffen von mehr als 25 Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, geführt hat, war am Wochenende eine neue Allgemeinverfügung nötig.
Landesweit hat die Anzahl der mit Corona-Infizierten belegten Intensivbetten mehr als fünf Tage lang die fünf Prozent überschritten. Nach der derzeit geltenden Niedersächsischen Verordnung sind damit zwei der drei Kriterien erfüllt, nach der per Allgemeinverfügung die Warnstufe 1 ausgerufen werden muss. Die 3G-Regel, nach der alle Gäste oder Teilnehmenden entweder getestet, genesen oder geimpft sein müssen, gilt künftig für alle gastronomischen Betriebe, körpernahe Dienstleistungen und sämtliche Sportveranstaltungen. Eine Aufhebung der Warnstufe kann erst dann wieder erfolgen, wenn die Inzidenz fünf Tage lang unter die 35 gesunken ist oder die Intensivbettenbelegung landesweit ebenso lang unter fünf Prozent sinkt.