Kreis Holzminden (rus). Weil die Inzidenz in den vergangenen fünf Tagen stabil unter 35 liegt (Wert heute 22,74), können ab kommenden Freitag weitere Erleichterungen in Kraft treten. Der Landkreis Holzminden hat dazu am Mittwoch eine Allgemeinverfügung auf Grundlage der Nds. Corona-Verordnung erlassen, die ab Freitag, 11. Juni, in Kraft treten soll. Demnach ist ab Freitag in vielen Bereichen, unter anderem bei privaten Treffen, in der Gastronomie und im Sport, wieder mehr möglich.

Im Einzelhandel gibt es schon seit über einer Woche keine Testpflicht mehr, nun fällt auch die Zugangsbeschränkung in Abhängigkeit von der Fläche des Geschäfts.  Die Gastronomie darf im Innen- und Außenbereich geöffnet sein, eine Sperrstunde oder Testpflicht für „normale“ Gäste in der Gastronomie gibt es ab sofort nicht mehr. Draußen sind nun sogar wieder geschlossene private Feiern mit bis 100 Personen möglich - alle Beteiligten müssen dabei allerdings weiterhin negative Schnelltests nachweisen können. Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 fällt zudem das bereits seit Beginn der Pandemie geltende Öffnungsverbot für Bars, Clubs und Diskotheken. Diese dürfen dann mit bis zur Hälfte ihrer Gästekapazität öffnen – Besucher brauchen hier aber einen negativen Test. Unter freiem Himmel sind sogar Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen wieder möglich, was vielen Veranstaltern Wind in die Segel geben dürfte. Mit entsprechender Ausnahmegenehmigung sind sogar noch mehr Besucher erlaubt.

Die Erleichterungen der ersten Stufe des Nds. Stufenplan in der Übersicht:

Besuche, Kontakte und Feste
Personen aus drei haushalten dürfen sich treffen, maximal 10 Personen. Kinder bis 14 Jahre aus diesen Haushalten, Pflegepersonen und Geimpfte/Genesene werden nicht mitgezählt und dürfen zusätzlich dabei sein.

Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen und Konfirmationen sind erlaubt. Mit ausreichend Abstand dürfen auch bei der Zeremonie alle dabei sein, im Innenbereich herrscht Maskenpflicht, bis man seinen Platz eingenommen hat. Bei einer Feier zuhause gelten die Kontaktregeln wie oben.

In einer Location (Saal, Restaurant etc.) dürfen Feiern mit bis zu 100 Personen stattfinden, es gelten dabei allerdings besondere Hygieneregeln: Jeder braucht einen negativen Test, muss Geimpft oder Genesen sein. Auch hier gilt Maskenpflicht, bis man am Sitzplatz ist.

Kindergärten und Schulen
Kindergärten sind normal geöffnet im Szenario A, auch für die Schüler herrscht wieder Schulpflicht. Weiterhin wird in den Schulen an bestimmten Orten Maske getragen und es ist nach wie vor zweimal pro Woche ein Schnelltest erforderlich.

Einzelhandel
Alle Geschäfte dürfen öffnen, es gelten besondere Hygieneregeln und natürlich auch hier Maskenpflicht. Das gilt sowohl für den Einzelhandel, wie auch für die sog. körpernahen Dienstleistungen, wie etwa Frisör, Fußpflege oder Massage.

Sport
Sportanlagen und auch Fitnessstudios dürfen geöffnet sein, es gelten entsprechende Hygieneregeln. Auch Duschen und Umkleiden dürfen wieder genutzt werden. Sport mit engem Körperkontakt (wie z.B. Fußball, Handball etc.) ist ebenso erlaubt wie in begrenzter Zahl auch Zuschauer, die Maske tragen müssen, diese am Sitzplatz aber abnehmen dürfen. Auch Schwimm- und Freibäder sind geöffnet.

Freizeit, Kultur und Reisen
Geöffnet sind Cafés, Restaurants sowie auch Theater und Kinos, Konzerte, Museen und Gedenkstätten. Ebenfalls offen sind Zoos, Tierparks und Freizeitparks – sie dürfen wieder Besucher empfangen und sogar Volksfeste und Jahrmärkte sollen nach dem neuen Stufenplan nun wieder möglich sein.

Reisen mit Übernachtungen sind möglich, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind offen. Es gelten hier aber noch besondere Hygieneregeln, unter anderem bei Anreise und dann zweimal je Woche ein negativer Corona-Test - Geimpfte oder Genesene sind davon ausgenommen. Busreisen sind ebenfalls nur mit aktuellem Test möglich, während der Fahrt muss die Maske aufgesetzt bleiben.

Für alles gilt natürlich die weitere Unterschreitung des Grenzwertes von 35. Sollte dieser an drei Tagen in Folge wieder über die Marke klettern, müssten Lockerungen wieder zurückgenommen werden. Weiterhin gelten die Masken- sowie Abstandspflicht.