Niedersachsen (red). Heute hat die Landesregierung nach Auskunft des Landtagsabgeordneten Uwe Schünemann die Verordnung über die 4. Stufe der Lockerungsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie veröffentlicht. Wesentliche Änderungen treten ab Montag, den 08.06.2020, in Kraft.

„Aufgrund der weiterhin geringen Infektionszahlen ist dieser Schritt nicht nur verantwortbar, sondern sogar geboten“, kommentiert Uwe Schünemann die Entscheidung. Im Landkreis Holzminden seien seit vierzehn Tagen kaum neue Fälle aufgetreten. Wie wichtig die Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften sind, zeige allerdings die Entwicklung in Göttingen. Für unverantwortliches Handeln müssten alle Bürgerinnen und Bürger der Region erneut drastische Einschränkungen hinnehmen. Dagegen sei die Disziplin der hiesigen Bevölkerung bisher vorbildlich.

Im Detail sind folgende Lockerungen vorgesehen:

Bars und Kneipen dürfen unter Einhaltung der Hygieneregelungen wieder öffnen.

Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sowie Shisha Bars und ähnliche Einrichtungen bleiben weiterhin geschlossen.

Spezialmärkte unter freiem Himmel mit Eintrittsgeld sind zulässig. Nicht erlaubt sind nach wie vor Flohmärkte!

Touristische Busreisen werden mit Mindestabständen erlaubt (jede zweite Sitzreihe muss freibleiben).

In Spielhallen .dürfen unter bestimmten Bedingungen Speisen und Getränke zum Verzehr angeboten werden.

Ein Vor-Ort-Verzehr von Speisen und Getränken in Einkaufszentren ist wieder möglich. Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze können ihre Kapazitäten bis zu 80% auslasten. Die Sieben-Tage-Regelung zur Vermietung von Ferienwohnungen entfällt.

Öffnen dürfen ebenfalls Schwimm- (Hallen-) und Spaßbäder sowie Indoorspielplätze.

In Sportanlagen und Fitnessstudios werden Duschen und Umkleidekabinen freigegeben.

Die Durchführung und der Besuch einer kulturellen Veranstaltung im Freien ist unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Die Besucherzahl darf 250 nicht übersteigen, die Besucher müssen während der Veranstaltung sitzen.

Bei Beerdigungen, Hochzeiten, Konfirmationen können bis zu 50 Personen teilnehmen.

Ehrenamtliche, qualifizierte volljährige Personen, die Inhaber einer Jugendleitercard sind, dürfen Jugendgruppen bis zu 10 Personen leiten. Heimbewohnerinnen und Heimbewohner dürfen die Einrichtung verlassen.