Holzminden/Hannover (red). Das Land Niedersachsen hat die Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie angepasst. Seit dem 28. März hat die Verordnung Gültigkeit. Wesentliche Neuerungen beziehungsweise Anpassungen erfahren hat der §5. Neben Restaurants, Imbissen und Mensen dürfen nun auch Kantinen nicht mehr betrieben werden. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen ist weiterhin einen Außer-Haus-Verkauf erlaubt.

Gemäß §6, Abs. 2, Nr. 5 stellt bei Behandlungen durch Physiotherapeuten oder andere medizinische Fachberufe nur noch auf die ärztliche Veranlassung (Rezept) ab. Die bislang vom Arzt zusätzlich zu bescheinigende Unaufschiebbarkeit entfällt und wird durch die Entscheidung des Physiotherapeuten ersetzt.

Der §9, Abs. 2 erlaubt Baumärkten, Gartenfachmärkten und Gartenbaumärkten den Verkauf an Privatkunden insofern, wenn eine Fernbestellung abgeholt wird. „Ob der nunmehr erlaubte Abholservice bei Baumärkten für Privatkunden angenommen wird, bleibt abzuwarten. Eine länderübergreifende Harmonisierung der Vorgaben ist dadurch noch nicht erreicht“, so CDU-Politiker Uwe Schünemann.