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Mittwoch, 10. Juni 2026 Mediadaten Fankurve
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Holzminden (zir). Im Verfahren um eine Cannabis-Plantage in Meiborssen hat das Schöffengericht am Amtsgericht Holzminden einen 1972 in Albanien geborenen Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach Monaten in Untersuchungshaft konnte der Angeklagte das Gericht als freier Mann verlassen. Noch am selben Tag wollte er nach Albanien zurückkehren – zu seiner Frau und seiner kleinen Tochter.

Der albanische Staatsbürger hatte sich bis zur Verhandlung in der JVA Rosdorf befunden. Ursprünglich war der Fall vor einem Einzelrichter gelandet. Weil jedoch eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren im Raum stand, wurde das Verfahren an das Schöffengericht abgegeben. Dort ging es nicht mehr um die Frage, ob der Angeklagte der Kopf hinter der Plantage war. Das sahen weder Staatsanwaltschaft noch Gericht so. Vielmehr stand im Mittelpunkt, welche Rolle der Mann tatsächlich spielte – und unter welchen Umständen er in das Geschehen geraten war.

Cannabis-Plantage in Meiborssen war professionell aufgebaut

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Polizeieinsatz Ende Januar in Meiborssen. Nach damaligen Angaben der Polizei waren zwei Objekte durchsucht worden. In einem der Gebäude stießen die Beamten auf rund 200 Cannabispflanzen. In einem weiteren Objekt fanden sie eine Anlage, die nach Einschätzung der Polizei offenbar für den Aufbau eines weiteren Cannabisanbaus vorgesehen war.

Im nun verhandelten Fall warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, an einer Anlage zur Aufzucht von Cannabis mitgewirkt zu haben. In dem Objekt fanden die Ermittler mehrere Räume mit Pflanzen, darunter 257 Setzlinge, viele erntereife Pflanzen, abgepacktes Cannabis sowie hochwertiges Material zur Aufzucht. Auch ein Raum, in dem der Angeklagte lebte, gehörte zu dem Gebäude.

Nach Überzeugung der Anklage dienten die Pflanzen nicht dem Eigenkonsum, sondern sollten wirtschaftlichen Gewinn bringen. Der Angeklagte habe sich dauerhaft in dem Gebäude aufgehalten, Kontakt zu den unbekannten Betreibern gehabt und über mehrere Pflanzen verfügen können.

Angeklagter schildert Weg nach Deutschland

In der Verhandlung erzählte der Angeklagte, wie er aus seiner Sicht nach Deutschland geraten war. Über einen Dolmetscher berichtete er, sein Neffe habe ihn auf eine Anzeige bei Facebook aufmerksam gemacht. Dort sei von Arbeit für Fachkräfte die Rede gewesen. 3.000 Euro habe er verdienen sollen. Für den Mann, der nach eigenen Angaben seit vielen Jahren als Eisenflechter arbeitet und aus einfachen Verhältnissen stammt, sei das eine Möglichkeit gewesen, seine Familie in Albanien zu unterstützen.

Am 8. Dezember 2025 sei er erstmals nach Deutschland gekommen. Die Fahrt habe ihn etwa 150 Euro gekostet. Zusammen mit mehreren fremden Personen sei er zunächst in Richtung Dortmund gefahren. Später habe man ihn an einem ihm unbekannten Ort in ein anderes Fahrzeug gesetzt. Zwei Männer hätten ihn schließlich nach Meiborssen gebracht.

Dort sei ihm sofort klar geworden, dass es nicht um legale Arbeit ging. Er habe Cannabispflanzen gesehen und verstanden, in was er hineingeraten war. Vor Gericht sagte er, er habe die Arbeit verweigert und nach Albanien zurückgewollt. Dabei sei er in Tränen ausgebrochen. Die unbekannten Männer hätten ihn jedoch massiv bedroht – auch mit Blick auf seine Frau und seine fünfjährige Tochter.

„Der Angeklagte war der Gärtner. Mehr nicht“

Der Angeklagte schilderte, er habe in dem Gebäude vor allem Anweisungen befolgt. Diese seien teils telefonisch gekommen, etwa wann Licht ein- oder ausgeschaltet werden sollte. Er habe Angst gehabt, das Haus zu verlassen. Zugleich räumte er ein, dass der Schlüssel von innen in der Tür steckte. Der Richter griff genau diesen Punkt auf: Rein tatsächlich hätte der Angeklagte fliehen können. Nach dessen Darstellung waren es jedoch die Drohungen gegen seine Familie, die ihn davon abhielten.

Als die Polizei kam, habe er sich befreit gefühlt. Die Männer, die ihn nach Meiborssen gebracht haben sollen, konnte er kaum beschreiben. In Erinnerung geblieben seien ihm ein Bart, ein Dialekt aus dem Kosovo, eine Sonnenbrille und ein Cappy.

Das Gericht machte deutlich, dass die Plantage nach den Erkenntnissen des LKA professionell angelegt gewesen sei. Zugleich sah der Richter den Angeklagten nicht als treibende Kraft. Der Handel mit Cannabis sei ihm nicht nachweisbar. „Um es einfach zu sagen: Der Angeklagte war der Gärtner. Mehr nicht.“

Staatsanwaltschaft sieht untergeordnete Rolle

Auch die Staatsanwaltschaft ging nicht davon aus, dass der Mann die Plantage organisiert oder aufgebaut hatte. Seine Angaben seien nachvollziehbar und lebensnah gewesen. Der Angeklagte sei in eine untergeordnete Rolle geraten. Er habe nicht geplant, nicht gesteuert und auch nicht vom Drogengeschäft profitiert.

Trotzdem sah die Staatsanwaltschaft eine strafbare Beihilfe. Der Mann habe gewusst, dass der Anbau illegal war. Auch wenn er unter Druck gehandelt habe, habe sein Verhalten dazu beigetragen, dass die Anlage weiter betrieben werden konnte. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft grenzte das, was der Angeklagte geschildert hatte, an Menschenhandel.

Zugunsten des Mannes sprach aus Sicht der Anklage eine ganze Reihe von Punkten: Er sei nicht vorbestraft, habe sich widerstandslos festnehmen lassen und von Beginn an Angaben gemacht. Außerdem sei ihm das bereits abgepackte Cannabis nicht zuzurechnen. Der Zustand der Pflanzen und der zeitliche Ablauf sprächen dagegen, dass er an der Verpackung beteiligt gewesen sei. Auch der THC-Gehalt der Pflanzen sei mit 1,9 Prozent vergleichsweise niedrig gewesen. Hinzu komme, dass der Mann durch die Untersuchungshaft, seine fehlenden Deutschkenntnisse und die Isolation stark belastet gewesen sei.

Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre. Der Haftbefehl sollte aufgehoben werden.

Verteidigung verweist auf Angst und fehlende Freiwilligkeit

Die Verteidigerin stellte infrage, ob das Verhalten ihres Mandanten überhaupt als Beihilfe gewertet werden könne. Er sei nach Deutschland gekommen, weil er von ehrlicher Arbeit ausgegangen sei. Schon bei seiner Ankunft in Meiborssen habe er nicht mitmachen wollen. Geld habe er nie erhalten. Stattdessen sei er bedroht worden und habe aus Angst gehandelt.

Mehrfach wurde in der Verhandlung deutlich, wie stark den Angeklagten die Ereignisse belasteten. Er brach wiederholt in Tränen aus. Die Verteidigung sah darin ein deutliches Zeichen dafür, unter welchem Druck der Mann gestanden habe. Er habe weder Interesse noch eigenen Antrieb gehabt, die Plantage zu betreiben.

In seinem letzten Wort bedankte sich der Angeklagte bei Staatsanwaltschaft, Gericht, Verteidigung, Dolmetscher und Polizei. Er sprach davon, durch den Polizeieinsatz befreit worden zu sein. Sein Wunsch sei es, freizukommen und zu seiner Familie zurückzukehren.

Gericht sieht Schuld – aber auch eine Opferrolle

Am Ende folgte das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.

Der Richter betonte, dass die Entscheidung nicht leicht gewesen sei. Einerseits habe der Angeklagte unter Druck gestanden. Andererseits habe er gewusst, was in dem Gebäude passierte. Durch seine Tätigkeit habe er dazu beigetragen, dass die Anlage weiterlaufen konnte. Deshalb sei der Schuldspruch wegen Beihilfe gerechtfertigt.

Gleichzeitig machte das Gericht deutlich, dass der Fall nicht einfach in das Bild eines klassischen Drogendelikts passe. Der Angeklagte sei nicht der Kopf der Anlage gewesen. Er habe kein Geld erhalten und sei nach Überzeugung des Gerichts selbst in eine bedrückende Lage geraten. Der Richter sagte, der Mann habe in der JVA viel gelitten, besonders weil er keinen Kontakt zu seiner Frau und seiner Tochter gehabt habe. Der Angeklagte habe eine Chance verdient. Gericht und Schöffen glaubten seinen Aussagen. In ihm seien Täter und Opfer zugleich zu sehen.

Die Kosten des Verfahrens muss der Angeklagte tragen. Für ihn zählte an diesem Tag vor allem eines: Er kam frei und konnte nach Albanien zurückkehren.

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