Holzminden (awin). Am Amtsgericht Holzminden war am 28. Mai die Verhandlung in einem Fall des besonders schweren Diebstahls angesetzt. Rund 90 Minuten später verließ der Angeklagte das Gerichtsgebäude als freier Mann – obwohl er zuvor von Justizbeamten in Handschellen in den Gerichtssaal geführt worden war. Hintergrund war, dass der 53-Jährige aus Stadtoldendorf zur ersten Hauptverhandlung nicht erschienen war. Daraufhin hatte der Richter einen Haftbefehl erlassen.
Vorwürfe aus Stadtoldendorf
Dem Mann wurden zwei Taten zur Last gelegt, die sich im Zeitraum zwischen dem 13. und 18. April 2024 in Stadtoldendorf ereignet haben sollen. Laut Anklage soll der 53-Jährige in eine derzeit unbewohnte Wohnung eingedrungen sein, diese über einen längeren Zeitraum unbefugt genutzt und Gegenstände im Gesamtwert von 200 Euro entwendet haben. Zudem wurde ihm vorgeworfen, einem ihm bekannten Mann eine Geldbörse mit 530 Euro Bargeld aus dessen Wohnung gestohlen zu haben.
Vor Gericht erschien lediglich ein Zeuge: der Besitzer des Hauses, aus dem der Angeklagte Gegenstände entwendet haben soll. Der mutmaßlich Geschädigte im zweiten Fall erschien erneut nicht vor Gericht – wie bereits bei der ersten Hauptverhandlung.
Angeklagter weist Diebstahlsvorwürfe zurück
Der Angeklagte äußerte sich vor Gericht zu den Vorwürfen. Er räumte ein, sich gemeinsam mit einem Bekannten Zutritt zu dem Haus verschafft zu haben. Dies sei jedoch lediglich geschehen, um sich dort aufzuwärmen. Der Bekannte habe früher in der betreffenden Wohnung zur Miete gewohnt und vom aktuellen Leerstand gewusst. Die Diebstahlsvorwürfe wies der 53-Jährige zurück.
Nach seinen Angaben sei er von der Polizei und dem Vermieter beim Verlassen der Wohnung angetroffen worden. Bereits vor Ort habe er angegeben, dort lediglich geschlafen, aber nichts entwendet zu haben. Der Angeklagte, der dem Gericht unter anderem wegen Drogendelikten bekannt ist, beschuldigte seinen Bekannten. Dieser habe die Gegenstände entwendet, um sie zu verkaufen, weil er Geld benötigt habe.
Auch den zweiten Vorwurf bestritt der 53-Jährige. Weder habe er sich strafbar Zugang zu der Wohnung verschafft, noch habe er eine Geldbörse gestohlen. Anhand von Fotos kamen Staatsanwaltschaft und Richter zu der Einschätzung, dass in die Wohnung nicht gewaltsam eingebrochen worden sei. Die Türen hätten sich ohnehin in einem schlechten Zustand befunden. Zudem wurden Zweifel an der Darstellung des mutmaßlich Geschädigten laut. Dieser sei polizeilich und gerichtlich bekannt und in der Vergangenheit bereits mit Falschbeschuldigungen aufgefallen.
Verfahren auf Kosten der Landeskasse eingestellt
Das erneute Ausbleiben des mutmaßlich Geschädigten trotz Ladung erschwerte die weitere Aufklärung. Nach längerer Beratung wurden beide Verfahren auf Kosten der Landeskasse eingestellt. Zuvor hatte der Vermieter bestätigt, dass der Bekannte des Angeklagten, der früher Mieter in dem Haus gewesen war, bereits damals durch Mietschulden und die Entwendung fremden Eigentums aufgefallen sei.
Der 53-Jährige, der nach eigenen Angaben nach einem kalten Entzug mittlerweile drogenfrei ist und vor Gericht einen geordneten Eindruck hinterließ, verließ das Amtsgericht Holzminden als freier Mann.