Holzminden (red). Wegen eines Vorfalls in einem Lokal in der Innenstadt von Bodenwerder musste sich ein 1989 geborener Mann vor Gericht verantworten. Die Tat soll sich am 17. Dezember 2024 ereignet haben. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, einem Geschädigten ohne Grund ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Geschädigte erlitt dabei eine Kieferfraktur. Zur Verhandlung erschien der Geschädigte jedoch nicht.
Unterschiedliche Darstellungen zum Tathergang
Der Angeklagte schilderte den Vorfall anders. Er habe gesehen, dass der Geschädigte die Damentoilette betreten habe, obwohl sich dort die Frau eines Zeugen sowie eine weitere Frau aufgehalten hätten. Er habe den Geschädigten aufgefordert, die Toilette zu verlassen. Zuvor habe bereits ein Zeuge versucht, den Geschädigten zum Verlassen zu bewegen und sei dabei verletzt worden.
Nach Darstellung des Angeklagten sei es anschließend zu einer Auseinandersetzung gekommen, bei der er angegriffen worden sei. Der Schlag ins Gesicht sei aus seiner Sicht in einer Verteidigungssituation erfolgt. Später habe er über gemeinsame Bekannte erfahren, dass der Geschädigte eine Kieferfraktur erlitten habe. Aus Schuldgefühlen habe er Kontakt aufgenommen, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.
Nach eigenen Angaben habe der Angeklagte insgesamt 3.000 Euro in monatlichen Raten von 500 Euro in bar gezahlt, jedoch keine Quittungen erhalten. Später habe ihn eine Zahlungsforderung der Staatsanwaltschaft über 4.500 Euro erreicht, gegen die er Einspruch eingelegt habe.
Zeuge beschreibt Geschehen
Ein 39-jähriger Zeuge aus Bodenwerder bestätigte vor Gericht, dass seine Frau die Damentoilette betreten habe und der Geschädigte kurz darauf ebenfalls hineingegangen sei. Auf die Aufforderung, diese zu verlassen, habe der Geschädigte erklärt, er wolle zu seiner Freundin, und sei dabei aggressiv geworden.
Der Zeuge habe versucht, den Mann aus der Toilette zu ziehen. Dieser habe daraufhin auf ihn eingeschlagen und ihm die Jacke über den Kopf gezogen. Ohne Sicht habe er nur wahrgenommen, dass er von einer weiteren Person aus der Situation gezogen worden sei. Dabei habe er leichte Verletzungen erlitten.
Gericht verhängt Geldauflage
Da der Geschädigte nicht zur Verhandlung erschien, verhängte das Gericht eine Geldauflage gegen den Angeklagten. Dieser muss 600 Euro in monatlichen Raten von jeweils 100 Euro an den Kinderschutzbund Holzminden zahlen.