Delligsen (zir). Wegen zweifachen Diebstahls ist ein 1972 geborener Mann aus Delligsen zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 26. Mai 2025 eine Kiste „Becks Gold“ im Wert von 13,41 Euro aus einem Supermarkt entwendet zu haben, ohne dafür zu bezahlen. Am 10. September 2025 soll er erneut in demselben Supermarkt eine Kiste Bier, diesmal „Krombacher“ im Wert von 16,99 Euro, mitgenommen haben.
Angeklagter spricht von Suchtdruck
Vor Gericht räumte der Mann die Tat ein. Er habe aus Suchtdruck gehandelt. Die Kiste habe er beim Ausgang des Ladens gesehen und einfach mitgenommen. Der Richter machte dem Angeklagten deutlich, dass er bereits unter Bewährung stehe und in der Verhandlung entschieden werde, ob er ins Gefängnis müsse.
Ein Zeuge schilderte, er habe in dem Supermarkt Zigaretten geholt und anschließend draußen auf den Angeklagten gewartet. Dieser sei schließlich mit einer Kiste Bier aus dem Laden gekommen und habe gesagt, er habe bezahlt. Danach hätten sie die Kiste wegen des Pfands abgegeben und die Flaschen in Rucksäcke umgeladen. In einem Park seien sie später von der Polizei gestellt worden.
Viele Vorstrafen und laufende Bewährung
Im Verfahren wurde auch die strafrechtliche Vorgeschichte des Angeklagten thematisiert. Der Mann befand sich bereits mehrfach in Haft, wurde nach Angaben aus der Verhandlung auch in Bremen wiederholt vor Gericht geladen und weist seit 1990 insgesamt 33 Eintragungen im Bundesstrafregister auf. Dabei ging es überwiegend um Diebstähle, teils auch um Taten mit Waffenbezug. Zudem gab es mehrere Bewährungen. Richter und Verteidiger waren sich einig, dass dem Angeklagten bereits früher hätte geholfen werden müssen, statt immer neue Strafen zu verhängen.
Die Bewährungshelferin beschrieb die Zusammenarbeit mit dem Mann als schleppend. Er sei sehr wortkarg, möglicherweise lägen auch kognitive Defizite vor. Der Angeklagte sei derzeit im Schloss Delligsen, einer Einrichtung für chronisch abhängige Menschen, untergebracht. Es bestehe jedoch die Vermutung, dass er dort nicht richtig aufgehoben sei. Von sich aus suche er keine Hilfe, habe dort keine festen sozialen Kontakte und öffne sich auch gegenüber dem Personal nicht. Der Angeklagte gab zudem an, weiterhin heroin- und kokainabhängig zu sein.
Urteil: drei Monate Freiheitsstrafe
Die Staatsanwältin wertete die Taten als zweifachen Diebstahl. Wegen der mehrfachen Bewährungen, früherer Freiheitsstrafen und der schnellen Rückfälle beantragte sie eine dreimonatige Freiheitsstrafe. Der Verteidiger zeigte sich betroffen und kritisierte zugleich, dass die Justiz in Bremen dem Angeklagten aus seiner Sicht nicht früher geholfen habe.
Der Richter verurteilte den Mann zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe. Aufgrund der laufenden Bewährung können bis zu zwölf weitere Monaten hinzukommen. Außerdem muss der Angeklagte die Kosten des Prozesses tragen.