Stadtoldendorf/Holzminden (awin). Am Amtsgericht Holzminden ist am Mittwoch, 28. April, ein Fall von Körperverletzung verhandelt worden. Angeklagt war ein 48-jähriger Syrer. Ihm wurde vorgeworfen, im April 2025 in Stadtoldendorf seinen deutlich älteren Nachbarn mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Der mutmaßlich Geschädigte musste anschließend mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden.
Angeklagter schildert Angriff mit einem Stock
Der Angeklagte machte vor Gericht von seinem Recht auf eine freiwillige Aussage Gebrauch und schilderte den Ablauf ausführlich aus seiner Sicht. Demnach hätten die beiden Männer, die sich seit rund 20 Jahren kennen, im Garten des mutmaßlich Geschädigten Backgammon gespielt. Nach Unstimmigkeiten über den Spielstand habe der ältere Mann begonnen, ihn zu beleidigen.
Nach Darstellung des Angeklagten sei es nicht bei verbalen Angriffen geblieben. Der Nachbar habe zu einem Stock gegriffen und damit auf ihn eingeschlagen. Dabei habe der Angeklagte eine Platzwunde an der Lippe sowie eine Verletzung am Oberarm erlitten. Daraufhin habe er sich gewehrt und den Mann zu Boden geschubst. Dieser sei auf Äste gefallen, die auf dem Rasen gelegen hätten, und habe sich dabei die Verletzungen im Gesicht zugezogen. Die Ehefrau des Angeklagten habe den mutmaßlich Geschädigten anschließend ins Krankenhaus gefahren.
Mutmaßlich Geschädigter berichtet von Faustschlag
Der mutmaßlich Geschädigte stellte den Vorfall vor Gericht anders dar. Da er nur eingeschränkt Deutsch sprach, wurde eine Dolmetscherin zur Übersetzung hinzugezogen. Er sagte aus, der Angeklagte habe ihm unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen, nachdem er ihn des Falschspielens bezichtigt habe. Danach sei er bewusstlos geworden und erst wieder zu sich gekommen, als er auf dem Rasen gelegen habe.
Im Verlauf der Aussage ergaben sich nach Darstellung in der Verhandlung mehrere Unklarheiten. Während im Polizeibericht von mehreren Faustschlägen die Rede gewesen sei, sprach der mutmaßlich Geschädigte auf Nachfrage des Richters von einem gezielten Schlag. Zuvor hatte er zudem geschildert, der Angeklagte habe wütend auf den Tisch geschlagen, woraufhin das Backgammon-Brett ihm ins Gesicht geflogen sei. Ob diese Abweichungen auch mit der Sprachbarriere oder der Übersetzung zusammenhingen, blieb offen.
Gericht sieht keinen sicheren Tatnachweis
Am Ende stand Aussage gegen Aussage. Für das Gericht ließ sich nicht eindeutig feststellen, wie es zu den Verletzungen gekommen war. Nach Einschätzung des Richters passten die Verletzungen des mutmaßlich Geschädigten eher zu einem Sturz auf einen Gegenstand als zu einem oder mehreren Faustschlägen.
Auf Nachfrage des Richters, warum der Angeklagte aus Sicht des mutmaßlich Geschädigten zugeschlagen haben solle, sagte dieser, „weil er sowas immer macht“. Er kenne ihn seit 20 Jahren und wisse, wie oft die Polizei bei ihm vor der Tür stehe. Der Richter stellte dem entgegen, dass der Angeklagte weder vorbestraft noch polizeilich bekannt sei. Auch eine weitere Äußerung des mutmaßlich Geschädigten im Gerichtssaal, in der er den Angeklagten in gebrochenem Deutsch als „Mörder“ bezeichnete, wurde im Rahmen der Glaubwürdigkeitsbewertung deutlich wahrgenommen.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung beantragten schließlich einen Freispruch. Diesem Antrag folgte der Richter mit der Begründung „in dubio pro reo“. Es gebe keinen belastbaren Tatnachweis, der genaue Ablauf lasse sich weder rekonstruieren noch sicher belegen. Der Angeklagte wurde auf Kosten der Landeskasse von den Vorwürfen freigesprochen.