Landkreis Holzminden (zir). Warum wird im Landkreis Holzminden an manchen Stellen geblitzt und an anderen nicht? Nach welchen Kriterien wählt das Straßenverkehrsamt die Einsatzorte aus und welche Einnahmen erzielte der Landkreis Holzminden in 2025 durch die Geschwindigkeitsüberwachung? Auf Anfrage der Redaktion hat der Landkreis nun Einblick in Kriterien, Einsatzpraxis und Zahlen gegeben.
Nach Angaben des Landkreises Holzminden orientiere sich die Auswahl der Messstellen an klaren und nachvollziehbaren Kriterien. Vorrangig berücksichtigt werden Bereiche, in denen es wiederholt zu Unfällen gekommen ist oder ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht. Auch Hinweise aus der Bevölkerung sollen eine Rolle spielen, wenn Anwohner auf problematische Verkehrssituationen durch zu hohe Geschwindigkeiten aufmerksam machen. In jedem Fall prüfe das Straßenverkehrsamt, ob eine Messung erforderlich ist und ob vor Ort ein geeigneter Standort vorhanden ist, an dem der Blitzeranhänger ohne Beeinträchtigung oder Gefährdung des Verkehrs aufgestellt werden kann.
Einsatzorte nach festen Kriterien
Der mobile Blitzeranhänger „HOLGA“ sei im Landkreis Holzminden an 330 Tagen im Einsatz gewesen und habe in diesem Zeitraum 36 unterschiedliche Messstellen bedient. Die Auswahl dieser Standorte erfolge laut Landkreis auf Grundlage von Bürgerbeschwerden, polizeilichen Erkenntnissen, Auswertungen von Geschwindigkeitstafeln sowie der Einstufung als Gefahren- oder Unfallstelle. Ziel sei es, gezielt dort zu kontrollieren, wo eine erhöhte Gefährdung für Verkehrsteilnehmer besteht.
Einnahmen und Fallzahlen
Aus der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung habe der Landkreis Holzminden Gesamteinnahmen in Höhe von 823.174,24 Euro erzielt. Davon sollen 201.902,49 Euro auf festinstallierte Geschwindigkeitsmessanlagen entfallen. Der mobile Blitzeranhänger HOLGA habe Einnahmen in Höhe von 380.808,50 Euro eingebracht.
An den stationären Anlagen seien insgesamt 3.892 Verstöße registriert worden. Diese sollen sich auf 1.138 Fälle in Hehlen, 569 in Eimen und 2.185 in Amelungsborn veteilen. Der Blitzeranhänger HOLGA habe 5.755 Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst.
Im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung erließ der Landkreis Holzminden 3.248 Bußgeldbescheide. Zusätzlich seien 6.413 Verwarnungen ausgesprochen worden.
Besonders schwere Tempoverstöße
Auf Anfrage der Redaktion nannte der Landkreis Holzminden auch besonders gravierende Fälle. Im Mai wurde auf der Bundesstraße 64 ein Fahrzeug mit 168 km/h bei erlaubten 100 km/h gemessen. Die Überschreitung von 68 km/h führte zu einem Bußgeld von 900 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen sowie zu einem zweimonatigen Fahrverbot.
Ein weiterer vergleichbarer Verstoß ereignete sich im Februar in Höhe Lenne-Vorwohle. Dort wurden 118 km/h bei erlaubten 50 km/h festgestellt. Auch hier wurden 900 Euro Bußgeld plus Gebühren und Auslagen sowie zwei Monate Fahrverbot verhängt.
Im Oktober wurde auf der B64 bei Bevern ein Fahrzeug mit 160 km/h bei erlaubten 100 km/h gemessen. Die Überschreitung von 60 km/h zog ein Bußgeld von 720 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen sowie ein einmonatiges Fahrverbot nach sich.
Foto: Landkreis Holzminden