Holzminden (zir). Die Verhandlung gegen einen 27-Jährigen aus Polle ist am Donnerstag am Amtsgericht Holzminden eingestellt worden. Dem Mann war die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er am 18. April 2024 ohne Zustimmung ein pornografisches Video einer jungen Frau weitergeleitet.
Der Angeklagte kontaktierte über Instagram einen Bekannten und fragte, ob dieser Nacktbilder der Geschädigten haben wolle. Obwohl der Bekannte dies verneinte, schickte der 27-Jährige das Video ungefragt weiter. Die Geschädigte war zwar mit der Aufnahme einverstanden, jedoch nicht mit deren Verbreitung.
Vor Gericht gestand der Mann die Tat. Er erklärte, sich bei der Geschädigten entschuldigen zu wollen, dürfe sich ihr jedoch aufgrund einer bestehenden Kontaktbeschränkung nicht nähern. Seine Social-Media-Profile habe er bereits gelöscht, zudem wurde sein Mobiltelefon beschlagnahmt.
Bereits am 27. August 2025 war der Angeklagte wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Vor diesem Hintergrund verzichteten Staatsanwaltschaft und Gericht auf eine weitere Strafverfolgung und stellten das Verfahren gemäß § 154 StPO ein. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete das Verhalten des Angeklagten als „großen Fehler, der sich nicht gehöre“.