Holzminden (lbr). „Täterschaft und Opfer liegen hier so nah beieinander. Das ist ein Fluch der digitalen Welt“, erklärt Richter Jan Scharffetter. Vor dem Amtsgericht Holzminden wurde am Donnerstag ein Familienvater aus Golmbach wegen Geldwäsche verurteilt. Innerhalb von drei Wochen hatte der Mann 22.923 Euro verdient – über eine vermeintlich seriöse Verdienstmöglichkeit, auf die er durch ein TikTok-Video aufmerksam geworden war.
Der Golmbacher eröffnete zwei Bankkonten und erhielt darauf Gelder verschiedener Unternehmen, die er anschließend auf andere Konten weiterleitete. Ein Prozent der Summen durfte er als „Lohn“ behalten. Dass es sich dabei um eine Form der Geldwäsche und somit um eine Straftat handelte, sei ihm zunächst nicht bewusst gewesen. Er habe leichtgläubig gehandelt, seine Tat gestanden und Reue gezeigt.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 70 Euro. Zudem wird der geldwerte Vorteil in Höhe von 22.923 Euro eingezogen. Auch die Verfahrenskosten muss der Verurteilte tragen.
Der Richter begründete das milde Urteil mit dem kurzen Zeitraum der Tat, der gezeigten Einsicht, der fehlenden Vorstrafen und dem Umstand, dass der Angeklagte keinen tatsächlichen Nutzen aus dem Geld gezogen habe. Abschließend sagte Scharffetter: „Sie waren zu leichtgläubig und haben hoffentlich aus der Sache gelernt. Jetzt heißt es: Die Vergangenheit ist Vergangenheit.“