Northeim (red). Die Stadt Northeim unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ künftig mit attraktiven Zuschüssen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Ziel der überarbeiteten Förderrichtlinie ist es, die historische Innenstadt weiter aufzuwerten, Gebäude zu erhalten und das Stadtbild nachhaltig zu verbessern. Die Förderung ist ein wichtiger Baustein der Städtebauförderung von Bund und Land. Sie soll dazu beitragen, die Attraktivität der Northeimer Innenstadt langfristig zu sichern, historische Bausubstanz zu erhalten und private Investitionen zu unterstützen.
Welche Maßnahmen gefördert werden
Gefördert werden unter anderem:
-
die Sanierung von Fassaden und Dächern,
-
die Erneuerung von Fenstern sowie Maßnahmen zur Wärmedämmung,
-
die Schaffung barrierefreier Zugänge sowie weitere Arbeiten, die den Zustand und die Nutzung von Gebäuden verbessern.
Auch Planungsleistungen, Modernisierungsvoruntersuchungen sowie Maßnahmen zur geordneten Unterbringung von Fahrrädern, Kinderwagen oder Müllbehältern können unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden.
Die Förderung erfolgt in der Regel als pauschaler Zuschuss. Eigentümerinnen und Eigentümer können bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Für denkmalgeschützte Gebäude ist eine Förderung von bis zu 40 Prozent möglich. Die maximale Zuschusshöhe wurde gegenüber der bisherigen Regelung angehoben und orientiert sich an der Entwicklung der Baukosten.
Voraussetzungen für die Förderung
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich das Gebäude innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Innenstadt“ befindet. Die Abgrenzung des Sanierungsgebiets kann der entsprechenden Karte auf der Website der Stadt Northeim entnommen werden: https://www.northeim.de/wirtschaft-bauen-umwelt/staedtebaufoerderung-innenstadtentwicklung.html.
Vor Beginn der Baumaßnahme ist zudem eine Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung mit der Stadt Northeim abzuschließen. Erst danach dürfen die Arbeiten aufgenommen werden. Außerdem müssen die erforderlichen Genehmigungen vorliegen und mehrere Vergleichsangebote für die einzelnen Gewerke eingeholt werden.
Ansprechpartnerin und Hinweise
Bei Fragen steht Frau Fingerhut von der Abteilung 2.1 – Städtebauförderung zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter 05551 966334 sowie per E-Mail an
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stadt entscheidet im Rahmen der verfügbaren Fördermittel über die Bewilligung der Anträge. Für jedes Gebäude kann die Förderung während der Laufzeit des Sanierungsgebiets grundsätzlich nur einmal gewährt werden. Zudem ist die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermöglichkeiten einzusetzen.
