Holzminden (red). Sie gilt vorerst bis zum 31. August 2026 und soll nach Auffassung des Landes Niedersachsen „Lieferketten und Warenströme stabilisieren“ sowie „Produktionsstopps verhindern“ – die Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für bestimmte Lkw. Hintergrund ist das Niedrigwasser auf relevanten Bundeswasserstraßen, das den Gütertransport per Binnenschiff einschränkt. Nun sollen nach Vorstellung des Landes Niedersachsen zusätzliche Transporte auf der Straße die Einschränkungen des Transportwesens auf dem Wasser kompensieren.
TKN sieht fehlende Kapazitäten
Diese „kurzfristige Ad-hoc-Maßnahme“, wie sie TKN-Prokurist Björn Schrader bezeichnet, stößt im Straßengüterverkehrsgewerbe auf Kritik. Die Redaktion hat deshalb mit Björn Schrader darüber gesprochen, inwieweit die Spedition die Sonderregelung überhaupt nutzen kann und welche praktischen Grenzen er bei einer kurzfristigen Verlagerung von Transporten auf die Straße sieht.
„Ich persönlich halte die Vorstellung, größere durch Niedrigwasser ausfallende Transportmengen kurzfristig auf die Straße zu verlagern, für kaum realistisch. Ein größeres Binnenschiff kann je nach Schiffstyp und Ladung eine Gütermenge transportieren, für die auf der Straße schnell viele Dutzend bis weit über hundert Lkw benötigt würden“, gibt Schrader zu bedenken.
Fahrzeuge nicht beliebig verfügbar
Der Prokurist gibt Einblicke in die Situation bei TKN in Holzminden: „Wir haben dafür schlicht nicht die notwendigen Kapazitäten. Das betrifft nicht nur das Personal. Auch die entsprechenden Fahrzeuge – beispielsweise Schüttgut-Lkw, Silofahrzeuge oder Tankzüge – stehen kurzfristig nicht in beliebiger Zahl zur Verfügung.“
„Unser Fuhrpark ist ausgelastet, und auch der Einsatz unserer Mitarbeiter ist entsprechend geplant“, fasst Schrader die Situation vor Ort in Holzminden zusammen. Grund dafür sei unter anderem, dass das Unternehmen seine Kunden auf langfristiger Basis betreue und die Disposition sowie der Personaleinsatz dementsprechend eng strukturiert seien.
Weitere Beteiligte benötigen Kapazitäten
Doch selbst wenn bei der Spedition zusätzliche Kapazitäten vorhanden wären, müssten auch die weiteren Beteiligten entlang der Transportkette über entsprechende Kapazitäten verfügen.
„Eine Verlagerung auf die Straße bedeutet deshalb nicht einfach, einen Lkw anstelle eines Schiffes vorfahren zu lassen. Zufahrten, Ladeeinrichtungen, Lagerflächen, Personal und Prozesse müssen für einen erheblich höheren Lkw-Durchsatz überhaupt ausgelegt sein“, gibt Schrader zu bedenken.
Ein weiterer Aspekt sind die gesetzlichen Vorgaben zu Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten. Diese begrenzten nach Einschätzung Schraders ebenfalls die Möglichkeiten, durch die Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots kurzfristig zusätzliche Transportkapazitäten zu schaffen.
Ruhezeiten gelten weiterhin
„Die gesetzlichen Vorgaben verschwinden nicht dadurch, dass das Sonntagsfahrverbot aufgehoben wird. Die vorgeschriebenen Ruhezeiten müssen genommen werden. Eine Freigabe des Sonntagsverkehrs schafft schließlich keine zusätzlichen Arbeitsstunden. Sie verschiebt zunächst lediglich die möglichen Einsatzzeiten innerhalb der Woche“, mahnt Schrader.
Laut dem Prokuristen sind Ruhezeiten auch „keine lästige bürokratische Vorschrift“. Vielmehr seien diese „wichtig und notwendig“. Denn wer die ganze Woche über einen 40-Tonner bewege, trage eine erhebliche Verantwortung und brauche entsprechende Erholungszeiten.
Wochenende bleibt wichtig für Fahrer
„Ob die Ruhezeiten am Wochenende oder während der Woche eingehalten werden, ändert nichts daran, dass der Fahrer in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht.“
Für TKN steht auch ein Faktor besonders im Mittelpunkt: der Mensch. „TKN lebt davon, dass wir mit unseren Mitarbeitern auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Freizeit ist für einen Kraftfahrer ein knappes Gut. Viele Fahrer verbringen die gesamte Arbeitswoche im Lkw. Das Wochenende gehört deshalb dem Fahrer, seiner Familie und seinen Freunden. Daran wollen wir grundsätzlich auch nichts ändern“, erklärt Schrader.
Wochenendfreiheit als Argument bei Personalgewinnung
Dass TKN seine Fahrer planmäßig nicht am Wochenende einsetze, sei für das Unternehmen durchaus ein Argument bei der Personalgewinnung und Mitarbeiterbindung.
„Natürlich gibt es einzelne Mitarbeiter, die bereit wären, auch am Wochenende zu arbeiten – nicht zuletzt, weil sich dies durch entsprechende Zuschläge finanziell bemerkbar macht“, erklärt Schrader. Ein am Wochenende eingesetzter Fahrer würde aufgrund der einzuhaltenden Ruhezeiten jedoch entsprechend zu anderen Zeiten innerhalb der Woche nicht zur Verfügung stehen.
Schrader sieht keine substanzielle Lösung
Für Björn Schrader steht fest: „Ich halte die Aufhebung des Sonntagsfahrverbots nicht für eine substanzielle Antwort auf die Niedrigwasserproblematik. Sie erweitert zwar formal das Zeitfenster, in dem bestimmte Lkw fahren dürfen, schafft aber weder zusätzliche Fahrer noch zusätzliche Fahrzeuge, Ladeeinrichtungen oder Kapazitäten bei Verladern und Empfängern.“
Foto: Schrader