Niedrigwasser gefährdet Warenströme: Niedersachsen hebt Fahrverbot für bestimmte Lkw vorerst auf
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Landkreis Holzminden
Hannover (red). Niedersachsen hebt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw bis Ende August auf, soweit die Fahrten notwendige Ersatzfahrten aufgrund des Niedrigwassers sind. Hintergrund der Ausnahmeregelung ist das anhaltende Niedrigwasser, das zu erheblichen Einschränkungen der Binnenschifffahrt führt, wodurch Warenströme zunehmend gefährdet sind.
Da mit notwendigen Umverlagerungen von den Wasserwegen auf den Straßengüterverkehr zu rechnen ist, soll mit der Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw eine möglichst reibungslose Umsetzung ermöglicht und Unklarheiten durch unterschiedliche Regelungen der Bundesländer vermieden werden.
Tonne: Lieferketten und Warenströme stabilisieren
Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne erklärt: „Die angespannte Lage auf relevanten Bundeswasserstraßen erfordert pragmatische Lösungen. Niedersachsen als zentrales Transitland handelt dabei ebenso und schnell. Das Wichtigste ist, Lieferketten und Warenströme zu stabilisieren und Produktionsstopps zu verhindern. Das Fahrverbot vorerst aufzuheben, kann dabei ein Baustein sein, auch wenn klar sein sollte, dass das Grundproblem damit nicht behoben ist. Wir werden uns in der nächsten Woche mit allen Beteiligten eng austauschen und abstimmen, ob weitere Schritte notwendig sind.
Minister kritisiert kurzfristiges Vorgehen des Bundes
Obwohl wir jetzt sehr schnell im Sinne der Sache handeln, hätte das Land Niedersachsen ein besser abgestimmtes, ländergemeinsames Verfahren begrüßt. Der Bund ist allerdings erst sehr spät und sehr kurzfristig an die Länder mit einer Bitte auf Aufhebung der Fahrverbote zu sofort herangetreten. So werden sich jetzt erst Zug um Zug Aktivitäten der Länder entwickeln. Das muss in Zukunft besser koordiniert werden.
Zudem muss die Bundesregierung spätestens jetzt erkennen, dass weitere zusätzliche Investitionen in die Wasserstraßen zwingend notwendig sind. Funktionierende Wasserstraßen sind elementar für einen funktionierenden Wirtschaftskreislauf.“
Ausnahmeregelung gilt zunächst bis Ende August
Die Maßnahme gilt ab sofort bis zunächst zum 31. August 2026. Ein entsprechendes Schreiben zur Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist heute an die Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, selbständige Gemeinden sowie übrige Gemeinden, soweit sie Straßenverkehrsbehörden sind, versendet worden.
Die Ausnahme gilt für geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen durch Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie mit Anhängern hinter Lastkraftwagen, die als Ersatzverkehre aus dem Niedrigwasser resultieren.
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Sommerangebot bei Sushi Mania by Marta: Mit Rabattcode zehn Prozent auf das gesamte Sortiment
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Holzminden. Sushi Mania by Marta startet mit einer attraktiven Sommeraktion und bietet bis einschließlich 31. August 2026 zehn Prozent Rabatt auf das gesamte Sortiment. Voraussetzung ist ein Mindestbestellwert von 25 Euro. Der Rabatt kann mit dem Gutscheincode „sushi-summer“ eingelöst werden.
Lieferung in zahlreiche Orte
Geliefert wird von Mittwoch bis Sonntag jeweils von 16 bis 21 Uhr. Ab einem Bestellwert von 40 Euro erfolgt die Lieferung kostenfrei nach Holzminden, Stahle, Bevern, Lüchtringen, Neuhaus, Stadtoldendorf, Silberborn, Negenborn, Höxter, Deensen und Albaxen.
Die Bezahlung erfolgt vorab per PayPal. Für die Auslieferung sollte zusätzlich zur gewählten Produktionszeit eine Lieferzeit von etwa 30 Minuten eingeplant werden.
Öffnungszeiten und Kontakt
Das Restaurant in der „Oberbachstraße 24“ in Holzminden ist mittwochs bis sonntags jeweils von 16 bis 21 Uhr geöffnet. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 0151 41243895 oder www.holzminden-sushi.de.
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Traditionsbrauerei Allersheim beantragt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung und setzt auf Neuausrichtung
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Holzminden
Eschershausen (red). Die Brauerei Allersheim GmbH hat beim Amtsgericht Bielefeld die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht hat dem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Nach Angaben des Unternehmens läuft der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiter.
Seit mehr als 170 Jahren steht die Brauerei Allersheim nach eigenen Angaben für handwerkliche Braukunst und hohe Qualität. Mit der Eigenverwaltung nutze das Unternehmen ein gesetzlich vorgesehenes Sanierungsinstrument, um seine wirtschaftliche Basis nachhaltig zu stärken und den traditionsreichen Betrieb langfristig zu sichern.
Die Auslieferung erfolge planmäßig. Kundinnen und Kunden aus Gastronomie, Getränkefachgroßhandel und Lebensmitteleinzelhandel sowie weitere Geschäftspartner könnten sich weiterhin auf die gewohnte Qualität, Zuverlässigkeit und Lieferfähigkeit verlassen.
Brauwirtschaft unter wirtschaftlichem Druck
Die deutsche Brauwirtschaft befindet sich nach Angaben der Brauerei seit Jahren in einem tiefgreifenden strukturellen Transformationsprozess. Der Bierkonsum gehe kontinuierlich zurück, Konsumgewohnheiten veränderten sich und gleichzeitig stiegen die Anforderungen an Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit. Hinzu kämen erhebliche Belastungen durch gestiegene Energie-, Rohstoff-, Verpackungs-, Logistik- und Personalkosten sowie die wirtschaftlichen Nachwirkungen der Corona-Pandemie.
Diese Entwicklung betreffe zahlreiche mittelständische Brauereien in Deutschland und habe in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Konsolidierung der Branche geführt. Auch die Brauerei Allersheim sei von diesen Veränderungen betroffen gewesen. Trotz verschiedener Maßnahmen zur Anpassung an die veränderten Marktbedingungen hätten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter verschärft.
Restrukturierung soll Zukunft sichern
Nach Angaben des Unternehmens ist die Entscheidung für die Eigenverwaltung Ausdruck einer aktiven und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Ziel sei es, den Betrieb frühzeitig an die veränderten Marktbedingungen anzupassen und eine langfristig tragfähige wirtschaftliche Basis zu schaffen.
Im Mittelpunkt der Restrukturierung stehen nach Unternehmensangaben die nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Weiterentwicklung von Unternehmens- und Prozessstrukturen, gezielte Investitionen in moderne Prozessabläufe, die Weiterentwicklung des Produktportfolios, die nachhaltige Stärkung der finanziellen Basis sowie die langfristige Sicherung des regionalen Marktes.
Die Geschäftsführung bleibt während des gesamten Verfahrens handlungsfähig und steuert die Restrukturierung gemeinsam mit erfahrenen Sanierungsexperten. Unterstützt wird das Unternehmen durch den Restrukturierungsberater Björn Herzog von der Wirtschaftskanzlei Römermann. Begleitet wird das Verfahren von einem gerichtlich bestellten Sachwalter.
Mehr als 170 Jahre Brautradition
Die Brauerei Allersheim blickt auf eine mehr als 170-jährige Unternehmensgeschichte zurück. Seit der Gründung im Jahr 1854 befindet sich das Unternehmen nach eigenen Angaben in den Händen regionaler Familien.
Die Marken Allersheimer und Caluna stehen nach Unternehmensangaben seit Jahrzehnten für handwerkliche Braukunst und hohe Qualitätsansprüche. Die Brauerei engagiert sich zudem als Partner zahlreicher Vereine, Veranstaltungen und gesellschaftlicher Initiativen in der Region.
Die Herstellung der Biere erfolgt seit 2014 mit Brauwasser aus drei eigenen Brunnen in Westheim. Mehrfach verliehene DLG-Goldmedaillen unterstreichen nach Angaben des Unternehmens die Qualität der Produkte.
Geschäftsführer sieht Chancen für die Zukunft
„Unsere Branche befindet sich mitten in einem tiefgreifenden Wandel. Diesem Wandel begegnen wir nicht mit Stillstand, sondern mit einer klaren Entscheidung für die Zukunft unseres Unternehmens. Die Eigenverwaltung verschafft uns den notwendigen Rahmen, unsere wirtschaftliche Basis nachhaltig zu stärken und unser Unternehmen langfristig erfolgreich weiterzuentwickeln“, erklärt Geschäftsführer Dirk Brüninghaus.
Für Kundinnen und Kunden, Lieferanten sowie alle Geschäftspartner ergeben sich nach Angaben der Brauerei durch das Verfahren keine unmittelbaren Änderungen. Vertrieb und Auslieferung würden uneingeschränkt fortgeführt, alle Ansprechpartner stünden weiterhin zur Verfügung.
Bei der Eigenverwaltung handelt es sich um ein gesetzlich vorgesehenes Sanierungsverfahren für Unternehmen mit einer grundsätzlich tragfähigen wirtschaftlichen Perspektive. Die Geschäftsführung bleibt dabei handlungsfähig und führt das Unternehmen gemeinsam mit Restrukturierungsexperten durch den Sanierungsprozess.
Foto: TKu
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