Holzminden (red). Bienenhalter müssen das Auftreten bestimmter Bienenseuchen in ihren Bienenvölkern unverzüglich dem Veterinäramt melden. Bisher galt diese Meldepflicht für drei Bienenseuchen: die Amerikanische Faulbrut, den Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer sowie den Befall mit Tropilaelaps-Milben. Im März 2026 ist die neue Tierseuchenmeldeverordnung in Kraft getreten. Sie erweitert die Meldepflicht um die Varroose.
Varroose gilt als größte Bedrohung
Die Varroose wird durch die Varroa-Milbe verursacht. Der winzige und zugleich höchst gefährliche Parasit gilt als größter Feind der Honigbiene. Er schädigt erwachsene Bienen ebenso wie deren Brut und überträgt zudem verschiedene Bienenviren. Aufgrund ihrer enormen Schadwirkung gilt die Varroose mittlerweile als das schwerwiegendste Problem der Imkerei. Die ursprünglich aus Asien stammende Milbe hat sich inzwischen nahezu weltweit ausgebreitet. Innerhalb der Europäischen Union gibt es nur noch wenige varroafreie Gebiete. Die nun eingeführte Meldepflicht soll einen Überblick über die Verbreitung der Varroose in den Mitgliedstaaten ermöglichen und zum Schutz dieser Gebiete beitragen.
Ausnahmeregelung für Niedersachsen
Für Bienenhalter in Niedersachsen hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium eine pragmatische Ausnahmeregelung getroffen. Da davon ausgegangen wird, dass alle Bienenvölker in Niedersachsen mit der Varroa-Milbe befallen sind und alle Bienenhalter beim Veterinäramt registriert sein müssen, liegen die maßgeblichen Daten zur Erfüllung der europäischen Berichtspflichten bereits vor. Für niedersächsische Imker bedeutet dies, dass ein Befall mit der Varroa-Milbe nicht gesondert dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden muss.
Registrierung bleibt Voraussetzung
Das Veterinäramt Holzminden begrüßt die bürokratische Entlastung für die 220 registrierten Bienenhalter im Landkreis Holzminden. Amtstierärztin Dr. Claudia Karte weist jedoch darauf hin, dass diese Regelung eine lückenlose Registrierung aller Bienenhaltungen voraussetzt. Behandlungen gegen die Varroose müssen weiterhin dokumentiert werden. Die unverzügliche Meldepflicht für die anderen drei Bienenseuchen bleibt ebenfalls bestehen.
Bei Fragen können sich Bienenhalter an das Veterinäramt Holzminden unter Telefon 05531 707347 wenden.
Detaillierte und aktuelle Informationen sind auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter www.laves.niedersachsen.de sowie des Friedrich-Löffler-Instituts unter www.fli.de verfügbar.