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Landkreis Holzminden

Holzminden (red). Bienenhalter müssen das Auftreten bestimmter Bienenseuchen in ihren Bienenvölkern unverzüglich dem Veterinäramt melden. Bisher galt diese Meldepflicht für drei Bienenseuchen: die Amerikanische Faulbrut, den Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer sowie den Befall mit Tropilaelaps-Milben. Im März 2026 ist die neue Tierseuchenmeldeverordnung in Kraft getreten. Sie erweitert die Meldepflicht um die Varroose.

Varroose gilt als größte Bedrohung

Die Varroose wird durch die Varroa-Milbe verursacht. Der winzige und zugleich höchst gefährliche Parasit gilt als größter Feind der Honigbiene. Er schädigt erwachsene Bienen ebenso wie deren Brut und überträgt zudem verschiedene Bienenviren. Aufgrund ihrer enormen Schadwirkung gilt die Varroose mittlerweile als das schwerwiegendste Problem der Imkerei. Die ursprünglich aus Asien stammende Milbe hat sich inzwischen nahezu weltweit ausgebreitet. Innerhalb der Europäischen Union gibt es nur noch wenige varroafreie Gebiete. Die nun eingeführte Meldepflicht soll einen Überblick über die Verbreitung der Varroose in den Mitgliedstaaten ermöglichen und zum Schutz dieser Gebiete beitragen.

Ausnahmeregelung für Niedersachsen

Für Bienenhalter in Niedersachsen hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium eine pragmatische Ausnahmeregelung getroffen. Da davon ausgegangen wird, dass alle Bienenvölker in Niedersachsen mit der Varroa-Milbe befallen sind und alle Bienenhalter beim Veterinäramt registriert sein müssen, liegen die maßgeblichen Daten zur Erfüllung der europäischen Berichtspflichten bereits vor. Für niedersächsische Imker bedeutet dies, dass ein Befall mit der Varroa-Milbe nicht gesondert dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden muss.

Registrierung bleibt Voraussetzung

Das Veterinäramt Holzminden begrüßt die bürokratische Entlastung für die 220 registrierten Bienenhalter im Landkreis Holzminden. Amtstierärztin Dr. Claudia Karte weist jedoch darauf hin, dass diese Regelung eine lückenlose Registrierung aller Bienenhaltungen voraussetzt. Behandlungen gegen die Varroose müssen weiterhin dokumentiert werden. Die unverzügliche Meldepflicht für die anderen drei Bienenseuchen bleibt ebenfalls bestehen.

Bei Fragen können sich Bienenhalter an das Veterinäramt Holzminden unter Telefon 05531 707347 wenden.

Detaillierte und aktuelle Informationen sind auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter www.laves.niedersachsen.de sowie des Friedrich-Löffler-Instituts unter www.fli.de verfügbar.


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Einbeck

Einbeck (red). Am Samstag, 22. August, können alle zeigen, was sie im Sand können. Der Einbecker Sportverein veranstaltet gemeinsam mit den Stadtwerken Einbeck den Stadtwerke Cup – ein Beachvolleyballturnier im Einbecker Freibad.

Teilnehmen können alle, die die Grundtechniken und Grundregeln des Volleyballs beherrschen. Gespielt wird im Modus vier gegen vier. Turnierbeginn ist um 9.30 Uhr auf der Beachvolleyballanlage im Freibad.

Wanderpokal und Teamgeist stehen im Mittelpunkt

Neben dem Spaß am Spiel geht es auch in diesem Jahr um den großen Wanderpokal, der von den Stadtwerken Einbeck gestiftet wurde. Das Turnier richtet sich an alle Volleyballbegeisterten, die ihr Können im Sand unter Beweis stellen und einen sportlichen Tag in lockerer Atmosphäre verbringen möchten.

Anmeldung bis 15. August möglich

Anmeldungen und Rückfragen sind per E-Mail an sreuter3@gmx.de möglich. Anmeldeschluss ist der 15. August.