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Holzminden

Holzminden (red). Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr geht das Hundeschwimmen im Freibad Holzminden in die zweite Runde. Das erste Hundeschwimmen im vergangenen Jahr wurde von zahlreichen Zwei- und Vierbeinern gut angenommen und sorgte für viel Begeisterung.

Mit dem Hundeschwimmen findet die Freibadsaison 2026 ihren besonderen Abschluss. Der 4. September 2026 ist der letzte reguläre Badetag für die Besucherinnen und Besucher. Am 5. September 2026 führt der SV „Wasserfreunde“ von 1948 Holzminden e. V. den 19. Sport Schwager Swim Cup im Freibad Holzminden durch. An diesem Tag steht die Wasserfläche daher nicht für die Öffentlichkeit zur Verfügung.

Hunde dürfen zum Saisonabschluss ins Wasser

Am Sonntag, 6. September 2026, lädt das Freibad der Stadt Holzminden von 13 bis 17 Uhr zum 2. Hundeschwimmen ein. Dabei können Hundehalterinnen und Hundehalter gemeinsam mit ihren Hunden im Kleinkindbecken sowie im Nichtschwimmerbecken des Freibades planschen, schwimmen oder einfach gemeinsam das Wasser genießen.

Für viele Vierbeiner ist das ein echtes Abenteuer und für ihre Zweibeiner ein großer Spaß, ihre Hunde in Aktion zu erleben. Doch nicht nur im Wasser ist für Abwechslung gesorgt: Rund um das Becken gibt es genug Platz zum Spielen, Toben und Entspannen. Der Kiosk im Freibad Holzminden versorgt die Hundefreundinnen und Hundefreunde beim gemütlichen Austausch mit Essen und Getränken.

Erlös kommt dem Tierheim zugute

Der Eintritt beträgt einen Euro für Menschen und zwei Euro für Hunde. Der Erlös kommt dem Tierheim Holzminden-Höxter e. V. zugute.

Die Stadt bittet darum, nur sozialverträgliche Hunde mitzubringen und Kotbeutel bereitzuhalten. Voraussetzung für die Teilnahme sind ein Nachweis über eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung, ein gültiger Impfausweis für den Hund sowie die Hundesteuermarke.

Bestimmte Hunde von Teilnahme ausgeschlossen

Zur Sicherheit aller Beteiligten ist die Teilnahme von gefährlichen Hunden gemäß § 7 NHundG, Hunden mit Erkrankungen oder akuten Infekten sowie läufigen Hündinnen nicht gestattet. Die Sicherheit von Mensch und Tier stehe an oberster Stelle, hierfür bittet die Stadt um Verständnis.

Hunde-Baderegeln
  1. Teilnahme auf eigene Gefahr.

  2. Eintritt nur mit gültigem Impfschutz. Der Impfausweis ist mitzubringen und bei der Anmeldung vorzuzeigen.

  3. Der Hund muss über eine Hundesteuermarke verfügen. Bitte bringen Sie diese mit.

  4. Eine gültige Hundehaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Teilnahme.

  5. Der Halter ist für seinen Hund verantwortlich und haftet gem. § 833 BGB für entstandene Schäden oder Verunreinigungen. Für Tieraufseher gilt § 834 BGB.

  6. Der Hund darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

  7. Nicht mit vollem Hundemagen ins Wasser, um Schwächezustände zu vermeiden.

  8. Auf keine Verausgabung und auf die Verfassung des Hundes achten.

  9. Halsband beim Badespaß lieber ablegen, damit sich die Pfoten nicht darin verfangen.

  10. Das Freibad empfiehlt, den Hund nach dem Baden abzutrocknen, um einen Sonnenbrand zu vermeiden, oder umgekehrt eine Auskühlung zu verhindern.

  11. Hinterlassenschaften der Hunde sind umgehend zu entfernen.

  12. Das Baden der Halter ist erwünscht, bitte bringt dafür Badekleidung mit.

  13. Zum Baden darf ausschließlich das Nichtschwimmerbecken genutzt werden.


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