Holzminden (zir). Für einen 1973 geborenen Mann aus Holzminden stand vor dem Schöffengericht viel auf dem Spiel. Wegen mehrerer Straftaten aus dem Zeitraum vom 24. Oktober 2024 bis zum 29. Januar 2025 drohte ihm erneut eine Haftstrafe. Am Ende entschied sich das Gericht jedoch für eine Bewährung und gab dem vielfach vorbestraften Angeklagten damit noch einmal die Möglichkeit zu einem Neuanfang.
Zum Zeitpunkt der Verhandlung saß der Mann in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf in Überhaft. Gegenstand des Verfahrens waren vier Tatkomplexe, darunter räuberische Erpressung, Diebstähle sowie ein tätlicher Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Geld und Schreckschusswaffe verlangt
Der schwerwiegendste Vorwurf betraf einen Besuch bei Bekannten. Der Angeklagte suchte deren Wohnung auf und forderte 500 Euro. Nach seiner Darstellung habe es sich dabei um Geld gehandelt, das ihm noch geschuldet worden sei. Außerdem verlangte der Angeklagte nach Aussagen der Geschädigten eine Waffe.
Die geschädigte Frau schilderte in einem Bericht die Situation deutlich bedrohlicher. Demnach habe der Angeklagte auf seinen Brustbereich gezeigt und damit angedeutet, bewaffnet zu sein. Zudem soll er erklärt haben, dass weitere Personen draußen warteten. Gegenüber dem Ehemann der Frau soll er eine massive Drohung ausgesprochen haben.
Schließlich erhielt der Mann 110 Euro und eine Schreckschusswaffe. Vor Gericht räumte er ein, die Wohnung aufgesucht und Geld gefordert zu haben. Dass er dabei aggressiv oder einschüchternd aufgetreten sei, bestritt er jedoch. Die Schreckschusswaffe habe er nach seiner Aussage als Ausgleich für den noch fehlenden Geldbetrag erhalten.
Der Ehemann der Geschädigten war als Zeuge geladen, erschien aber nicht zur Verhandlung. Das Gericht setzte deshalb ein Ordnungsgeld von 150 Euro fest. Sollte der Betrag nicht gezahlt werden, drohen drei Tage Ordnungshaft.
Brieftasche unter Alkoholeinfluss mitgenommen
Ein weiterer Vorfall ereignete sich in einer Holzmindener Gaststätte. Dort bemerkte der Angeklagte eine unbeaufsichtigte Brieftasche und steckte sie ein. Darin befanden sich persönliche Unterlagen und 80 Euro Bargeld.
Der Angeklagte erklärte, zu diesem Zeitpunkt erheblich alkoholisiert gewesen zu sein. Er habe die Geldbörse spontan an sich genommen und nicht weiter über die Folgen nachgedacht. Nur wenige Minuten später traf die Polizei auf ihn. Diesen Diebstahl gestand er ohne Einschränkungen.
Auch in einer anderen Gaststätte geriet der Mann in eine Auseinandersetzung. Dabei schlug er einer Person gegen den Unterarm und verletzte sie. Als Vollstreckungsbeamte eingriffen, reagierte der Angeklagte ebenfalls aggressiv und setzte sich zur Wehr. Auch diesen Sachverhalt bestätigte er während der Verhandlung.
Geöffnete Ladentür wird zur Gelegenheit
Der vierte Komplex spielte sich auf dem Parkplatz eines Lebensmittelgeschäfts ab. Dort hielt sich der Angeklagte mit zwei Freunden auf. Alle drei standen nach den Angaben im Verfahren erheblich unter Alkoholeinfluss.
Als sich die Männer gegen eine vermeintlich verschlossene Eingangstür lehnten, öffnete sie sich. Daraufhin betraten sie das Geschäft und nahmen Alkohol im Wert von etwa 30 Euro mit. Während zwei Männer die Ware einpackten, hielt der dritte an der Tür Ausschau. Der Angeklagte bekannte sich auch zu dieser Tat.
Zahlreiche Vorstrafen belasten den Angeklagten
Das Bundeszentralregister weist für den Mann 34 Eintragungen aus. Darunter befinden sich mehrfach Verurteilungen wegen Diebstahls, Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr. Hinzu kommen unter anderem Einträge wegen Waffenbesitzes, Sachbeschädigung, Drogenbesitzes und schweren Raubes.
Beruflich war der Angeklagte zuvor als Koch in Wien tätig. Dort kam er wegen einer Körperverletzung in Haft. Während dieser Zeit wurde er nach Deutschland abgeschoben und anschließend in der JVA Rosdorf untergebracht.
Für die Zukunft schilderte er einen konkreten Plan. Er wolle in die Slowakei ziehen und dort wieder als Koch arbeiten. Zugleich erklärte er, sein bisheriges Leben hinter sich lassen und keine weiteren Straftaten begehen zu wollen.
Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe
Die Staatsanwaltschaft beantragte zunächst eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Ausschlaggebend seien vor allem die zahlreichen Eintragungen im Bundeszentralregister und die Schwere der aktuellen Vorwürfe gewesen. Das Geständnis wurde zugunsten des Angeklagten berücksichtigt. Außerdem sollte er den Schaden von 30 Euro aus dem Diebstahl im Lebensmittelgeschäft ersetzen.
Der Verteidiger hielt die Höhe der Strafe grundsätzlich für nachvollziehbar, setzte sich jedoch für eine Bewährung ein. Aus seiner Sicht habe der Angeklagte in den vergangenen Monaten Fortschritte gemacht. Gemeinsam mit seiner neuen Partnerin habe er in Österreich zwischenzeitlich ein geordneteres Leben geführt.
Zudem habe der Mann erkannt, dass ihm sein Umfeld in Holzminden und sein Alkoholkonsum nicht guttäten. Der Verteidiger verwies auf die beruflichen Pläne seines Mandanten und äußerte die Hoffnung, dass dieser seine Ziele künftig ohne weitere Straftaten verfolgen werde.
Nach den Plädoyers wandte sich auch der Angeklagte selbst an das Gericht. Er entschuldigte sich erneut für sein Verhalten und bat darum, noch einmal eine Chance zu erhalten. Er wolle künftig straffrei leben.
Gericht entscheidet sich für Bewährung
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Vollstreckung wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der Angeklagte die 30 Euro aus dem Ladendiebstahl zurückzahlen und weitere 1.800 Euro in monatlichen Raten von 50 Euro leisten. Auch die Kosten des Verfahrens trägt er.
In der Urteilsbegründung machte der Richter deutlich, dass die Entscheidung zwischen einer erneuten Inhaftierung und einer weiteren Chance gelegen habe. Die Schöffinnen und der Richter seien jedoch zu dem Schluss gekommen, dass eine Bewährung noch vertretbar sei.
Für den Angeklagten habe insbesondere sein Geständnis gesprochen. Angesichts der Schwere der Vorwürfe sei vor der Verhandlung nicht selbstverständlich gewesen, dass er die Taten in weiten Teilen einräumen würde. Zudem habe er mehrfach deutlich gemacht, dass er sein Verhalten inzwischen als falsch erkenne.
Das Gericht berücksichtigte außerdem, dass der Angeklagte selbst einen Zusammenhang zwischen seinen Straftaten, seinem damaligen Umfeld und seinem Alkoholkonsum hergestellt habe. Auch das Nichterscheinen des Ehemanns der Geschädigten wirkte sich auf die Einschätzung des ersten Tatkomplexes aus. Nach Auffassung des Richters hätte für den Zeugen bei einer Aussage möglicherweise die Gefahr bestanden, sich in Widersprüche zu verstricken. Dadurch sei der Vorwurf der räuberischen Erpressung anders zu bewerten gewesen.
Nach der abschließenden Entschuldigung des Angeklagten änderte auch der Staatsanwalt seine Haltung und hielt eine Bewährungsstrafe nun für angemessen. Das Gericht verband das Urteil mit der Erwartung, dass dem Mann der geplante Neuanfang in der Slowakei gelingt.