Holzminden (awin). Nach einer mehr als viereinhalbstündigen Verhandlung hat das Amtsgericht Holzminden einen 24 Jahre alten Mann wegen Körperverletzung in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ursprünglich hatte die Anklage sechs Tatvorwürfe zum Nachteil seiner ehemaligen Lebensgefährtin umfasst. Die Frau war während eines Teils der Vorfälle hochschwanger.
Die Beweisaufnahme zeichnete das Bild einer konfliktreichen Beziehung, die von Gewalt und gemeinsamem Alkoholkonsum geprägt war. Während sich mehrere Einzelheiten wegen widersprüchlicher Angaben und Erinnerungslücken nicht abschließend klären ließen, bestanden an einem massiven Übergriff auf dem Kirchplatz keine Zweifel.
Sechs Vorwürfe innerhalb von zwei Monaten
Die angeklagten Vorfälle sollen sich zwischen 26. Februar und 30. April 2026 ereignet haben. Dem Mann wurden mehrere Körperverletzungen und eine Beleidigung vorgeworfen.
Unter anderem soll er seiner damals hochschwangeren Lebensgefährtin mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, sie gegen die Beine getreten und ihr mit einer PET-Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben. Zudem lautete ein Vorwurf, er habe sie mit einem um seine Hand gewickelten Handtuch attackiert.
In einem weiteren Fall soll sich der Angeklagte trotz einer einstweiligen Verfügung seiner ehemaligen Partnerin genähert, ihre Wohnung betreten und ihr mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen haben. Ein weiterer Anklagepunkt betraf den später zweifelsfrei festgestellten Angriff auf dem Kirchplatz in Holzminden.
Angeklagter räumt einen Teil der Gewalt ein
Da sich der 24-Jährige seit Mitte Juni in Haft befand, wurde er in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Der Staatsangehörige der Republik Moldau lebt seit mehreren Jahren in Holzminden. Eine Dolmetscherin übersetzte die Verhandlung und seine Einlassung.
Der Angeklagte zeigte sich teilweise geständig und räumte einen Teil der Übergriffe ein. Er erklärte, er habe sich hilflos und frustriert gefühlt, weil seine damalige Lebensgefährtin auch während der Schwangerschaft viel Alkohol konsumiert habe. Zudem habe sie ihn wiederholt mit der Behauptung provoziert, ein Verhältnis mit seinem Stiefvater zu haben.
Belastet hätten ihn nach seiner Darstellung auch die rechtlichen Fragen rund um Vaterschaft und Sorgerecht für das erste gemeinsame Kind. Er habe nicht gewusst, dass er als unverheirateter Vater zunächst die Vaterschaft anerkennen und für ein gemeinsames Sorgerecht weitere rechtliche Schritte unternehmen müsse.
Seine ehemalige Partnerin habe diese Situation nach seiner Darstellung mehrfach genutzt, um ihn mit der Aussicht auf eine Sorgerechtsregelung zum Verbleib in der Beziehung zu bewegen. Auch kurz vor der Verhandlung soll sie ihm erneut eine entsprechende Regelung in Aussicht gestellt haben, sofern er bei ihr bleibe.
Der Angeklagte betonte, dass diese Umstände seine Taten nicht rechtfertigten. Er schäme sich für sein Verhalten.
Widersprüche erschweren die Beweisaufnahme
Die Aussagen der ehemaligen Lebensgefährtin deckten sich nur teilweise mit den in der Anklage beschriebenen Abläufen. Unstrittig war, dass es mehrfach zu Gewalt gegen die Frau gekommen war – auch während ihres achten Schwangerschaftsmonats.
Bei mehreren Vorfällen blieb jedoch offen, ob einzelne Schläge mit der flachen Hand oder mit der Faust ausgeführt worden waren. Auch ließ sich nicht abschließend klären, ob ein Handtuch eingesetzt wurde, ob die PET-Flasche voll oder leer war und ob weitere Gegenstände wie ein Kabel oder eine tiefgefrorene Tüte mit Chicken Wings benutzt wurden.
Die Zeugin konnte sich an verschiedene Einzelheiten nicht erinnern. Teilweise wichen ihre Angaben von früheren Aussagen bei der Polizei ab. Zudem hatte sie nicht alle vereinbarten Arzt- oder Polizeitermine wahrgenommen. Dem Gericht lagen allerdings Fotos vor, auf denen Prellungen, Schwellungen und Hämatome zu erkennen waren.
In der Verhandlung wurde zudem thematisiert, dass die Frau nach den Vorfällen wiederholt zum Angeklagten zurückgekehrt war und mit ihm Alkohol konsumiert hatte. Auch zu dessen Mutter und Geschwistern bestand weiterhin ein offenbar gutes Verhältnis. Diese Umstände wurden als Teil der schwierigen Beziehungsdynamik und der gerichtlichen Beweiswürdigung erörtert.
Zeuge schildert massive Gewalt auf dem Kirchplatz
Auch der jüngere Bruder und die Schwester des Angeklagten sagten vor Gericht aus. Die Schwester bestätigte, dass es zu Gewalt gegen die ehemalige Lebensgefährtin gekommen war. Einzelne Abläufe schilderte sie jedoch anders als die Frau – insbesondere die Tat auf dem Kirchplatz. Den Tagesablauf zuvor stellte sie in Teil anders da und stützte damit einzelne Angaben ihres Bruders. An dem gewaltsamen Angriff selbst bestand nach der Beweisaufnahme jedoch kein Zweifel.
Ein unbeteiligter Zeuge hatte die Tat beobachtet und war eingeschritten. Vor Gericht berichtete er von einer massiven Gewalteinwirkung. Der Angeklagte habe die Frau geschlagen und gegen den Kopf getreten. Außerdem habe er ihr Haare ausgerissen.
Die Aussage des Zeugen bestätigte damit den Kern des Tatvorwurfs. Anders als bei mehreren weiteren Anklagepunkten blieben bei diesem Übergriff keine Zweifel an der Tat und ihrer erheblichen Intensität.
Vier Jahre Bewährung und 180 Arbeitsstunden
Die Verhandlung wurde mehrfach für Beratungen unterbrochen. Zwei der ursprünglich sechs Anklagepunkte wurden im Verlauf des Verfahrens nicht weiterverfolgt. Am Ende sprach das Gericht den Angeklagten wegen Körperverletzung in vier Fällen schuldig.
Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten setzte das Gericht für vier Jahre zur Bewährung aus. Zusätzlich muss der Verurteilte 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und die Kosten des Verfahrens tragen. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Einen Wohnungswechsel muss er der zuständigen Stelle melden.
Der Richter stellte klar, dass es sich um eine knappe Entscheidung gehandelt habe. Eine unbedingte Freiheitsstrafe sei ernsthaft in Betracht gekommen. Der Angeklagte war bereits wegen eines gleichartigen Übergriffs auf dieselbe ehemalige Lebensgefährtin aus Juli 2025 einschlägig vorbestraft. Die neuen Taten ereigneten sich während der laufenden Bewährungszeit.
Nach den Ausführungen des Richters war das frühere Urteil in Abwesenheit des Angeklagten verkündet worden. Dieser habe deshalb nicht gewusst, dass er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Im Anschluss sei die vorgesehene Betreuung durch die Bewährungshilfe wegen längerer krankheitsbedingter Ausfälle nicht erfolgt.
Das Gericht berücksichtigte daher, dass der Mann weder ausreichend über seinen Bewährungsstatus und dessen Folgen informiert noch wie vorgesehen begleitet worden sei. Der Richter äußerte Zweifel daran, ob es bei einer ordnungsgemäßen Betreuung zu den neuen Taten gekommen wäre.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht zudem, dass er erklärt habe, künftig Verantwortung für die gemeinsamen Kinder übernehmen zu wollen. Der Richter hob hervor, dass der Mann sich – anders als die Mutter – um die Kinder kümmern wolle. Diese leben derzeit in einer Pflegefamilie.
Mit der erneuten Aussetzung der Freiheitsstrafe erhalte der 24-Jährige seine letzte Chance, sein Leben dauerhaft zu verändern.

