Holzminden (awin). Eine Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung hat sich am Dienstagmittag im Sitzungssaal 33 des Amtsgerichts Holzminden zu einer außergewöhnlichen Belastungsprobe entwickelt. Sprunghafte Ausführungen, zahlreiche Zwischenrufe und wiederholte Ermahnungen prägten die 75-minütige Hauptverhandlung. Der Richter erklärte mehrfach, ein vergleichbares Verhalten einer Angeklagten habe er während seiner jahrzehntelangen Tätigkeit noch nicht erlebt. Schließlich setzte er das Verfahren aus.
Die Staatsanwaltschaft wirft einer 52-jährigen Frau aus Holzminden gefährliche Körperverletzung vor. Laut Anklage soll sie am 25. Juni 2025 die älteste Tochter ihres damaligen Lebensgefährten in dessen Wohnung mit einer gefüllten 0,7-Liter-Glasflasche auf den Kopf und gegen den Arm geschlagen haben. Anschließend soll sie die junge Frau gewürgt haben.
Auch den anwesenden Freund der Geschädigten soll die Angeklagte laut Anklageschrift mit der Flasche am Arm attackiert haben. Danach gelang es ihm, ihr die Flasche abzunehmen. Der Vater der Geschädigten stieß seine damalige Lebensgefährtin anschließend auf ein Sofa. Ein Rettungswagen brachte das weibliche Opfer in ein Krankenhaus nach Höxter. Dort wurden Kopfverletzungen und Hämatome am Arm festgestellt.
Ausführungen führen weit vom Tatvorwurf weg
Auf die Frage des Richters, ob sie sich zu den Vorwürfen äußern wolle, erklärte die Angeklagte zunächst, keine Aussage machen zu wollen. Gleichzeitig verwies sie auf eine Gegenanzeige bei der Polizei in Oschersleben und äußerte den Verdacht, Zeugen seien manipuliert worden.
Nach längerem Hin und Her begann sie dennoch, ihre Sicht auf die Ereignisse darzustellen. Ihre Einlassung nahm einen großen Teil der Verhandlung ein. Dabei wechselte sie zwischen Erlebnissen aus der Vergangenheit, familiären Konflikten, Vermutungen und Anschuldigungen. Antworten auf konkrete Fragen des Richters blieben häufig aus.
Der Richter forderte die Frau wiederholt auf, sich auf die Ereignisse am 25. Juni 2025 zu konzentrieren. Er ermahnte sie, nicht immer wieder auf frühere Auseinandersetzungen zurückzukommen. Teile ihrer Ausführungen bezeichnete er schließlich als „inhaltsloses Geschwafel“.
Nach Darstellung der Angeklagten soll sie unter Drogen gesetzt worden sein. Deshalb könne sie sich nicht an die ihr vorgeworfene Körperverletzung erinnern – entgegen den schriftlichen Aussagen aus dem Polizeibericht. Die Frau sah sich selbst als Opfer einer Intrige, durch die sie aus der Familie ihres ehemaligen Lebensgefährten gedrängt werden sollte. Dafür machte sie vor allem dessen älteste Tochter, deren Freund und die Mutter ihres früheren Partners verantwortlich.
Mehrfach verlangte die Angeklagte, dass die Polizei ihr Mobiltelefon untersucht. Dort befänden sich ihrer Darstellung zufolge WhatsApp-Nachrichten und Audiodateien, die ihre Aussagen belegten. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem angeklagten Geschehen blieb bei vielen ihrer Schilderungen jedoch unklar.
Vater schildert eskalierte Aussprache
Als erster Zeuge sagte der frühere Lebensgefährte der Angeklagten aus. Nach seiner Darstellung sollte es am Tattag zu einer Aussprache zwischen seiner damaligen Partnerin und seiner ältesten Tochter kommen. Die Tochter wollte zu ihm ziehen. An dem Gespräch nahmen außerdem seine 17-jährige jüngere Tochter und der Freund der ältesten Tochter teil.
Die zunächst verbale Auseinandersetzung wurde nach Aussage des Vaters zunehmend emotional. Er verließ das Zimmer, um die Polizei zu verständigen und die Situation beruhigen zu lassen. Als er die Schreie seiner jüngeren Tochter hörte, kehrte er zurück. Dort sah er nach eigenen Angaben, wie seine damalige Lebensgefährtin seine ältere Tochter würgte. Daraufhin stieß er die Angeklagte auf das Sofa. Dem Freund der Geschädigten gelang es, ihr die Flasche abzunehmen.
Die 17-jährige Tochter schilderte die Geschehnisse anschließend in den wesentlichen Punkten übereinstimmend. Sie beantwortete die Fragen des Gerichts ruhig und strukturiert. Die Behauptungen der Angeklagten, dass die Jugendliche ihre Darstellung stützen werde oder dass diese manipuliert sei, bestätigte sich während der Aussage nicht.
Zwischenrufe unterbrechen die Beweisaufnahme
Die Angeklagte unterbrach beide Zeugenaussagen wiederholt mit Zwischenrufen und Bemerkungen. Sie meldete sich fortlaufend zu Wort, wollte Fragen stellen oder die Angaben der Zeugen aus ihrer Sicht korrigieren. Die Ermahnungen des Richters zeigten keine nachhaltige Wirkung.
Der Richter kündigte schließlich an, die Angeklagte während der weiteren Vernehmung zur Beruhigung in eine Zelle bringen zu lassen, sollte sie die Verhandlung weiterhin stören. Dennoch setzte die Frau ihre Einwürfe und Erklärungen fort. Die Beweisaufnahme kam dadurch mehrfach ins Stocken.
Richter hat Zweifel an der Selbstverteidigung
Nach der Vernehmung der 17-Jährigen äußerte der Richter ernsthafte Zweifel daran, dass die Angeklagte ihre Interessen ohne anwaltliche Unterstützung ausreichend wahrnehmen könne.
Der Richter ordnete daraufhin an, dass die 52-Jährige innerhalb von drei Tagen einen Verteidiger benennen muss. Zudem äußerte er erhebliche Zweifel am psychischen Zustand der Angeklagten und sprach in diesem Zusammenhang von „Realitätsverlust“.
Das Gericht setzte die Hauptverhandlung aus. Eine Entscheidung über den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung fiel nicht.

