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Holzminden

Holzminden (awin). Wegen des Vorwurfs der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte musste sich am Mittwochvormittag ein heute 20-jähriger Auszubildender aus Emmerthal vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im Februar 2024 Bilder und Videos mit sexuellen Handlungen an Kindern aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Zum damaligen Zeitpunkt war der Angeklagte 17 Jahre alt. Auf seinem Handy wurden insgesamt 32 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten sichergestellt.

Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, dass sich die betreffenden Dateien auf seinem Handy befunden hatten. Er bestritt jedoch, diese bewusst heruntergeladen oder weiterverbreitet zu haben. Nach seiner Darstellung hatte er über TikTok Kontakte geknüpft und war anschließend von anderen Personen in eine WhatsApp-Gruppe eingeladen worden. Dort seien sowohl gewaltverherrlichende Videos als auch kinderpornografische Inhalte geteilt worden.

Angeklagter schildert Herkunft der Dateien

Nach Angaben des 20-Jährigen seien die über WhatsApp verschickten Dateien automatisch auf seinem Handy gespeichert worden. Er habe die entsprechenden Fotos und Videos aus seinen Mediendateien gelöscht, dabei jedoch den Papierkorb nicht geleert. Dort seien sie später von der Polizei gefunden worden. Nachdem er die Inhalte bemerkt habe, sei er nach eigener Aussage aus der Gruppe ausgetreten und habe diese gemeldet.

Die Richterin hielt die Einlassung des Angeklagten für glaubhaft. Sie wies zugleich darauf hin, dass der 20-Jährige bereits im Jahr 2023 wegen eines ähnlichen Vorwurfs angeklagt worden war. Auch damals seien entsprechende Dateien im Zusammenhang mit einer WhatsApp-Gruppe auf seinem Handy gelandet.

Der Verteidiger erklärte vor Gericht, er habe in zahlreichen Gesprächen mit dem Angeklagten keine Hinweise darauf gefunden, dass dieser kinderpornografische Neigungen habe. Vielmehr habe er bei dem 20-Jährigen Scham und Abneigung gegenüber solchen Taten wahrgenommen.

Richterin kritisiert leichtfertigen Umgang mit dem Handy

Den Umgang des Angeklagten mit seinem Mobiltelefon bezeichnete die Richterin dennoch als naiv und leichtfertig. Es liege in seiner Verantwortung, das eigene Gerät zu schützen und nicht wahllos unseriösen WhatsApp-Gruppen beizutreten.

In Abstimmung mit dem Verteidiger wurden dem 20-Jährigen deshalb zwei Beratungsgespräche bei der Jugendhilfe im Strafverfahren zum Thema Mediennutzung auferlegt. Darüber hinaus muss er drei Raten zu jeweils 50 Euro an den Verein Dunkelziffer e. V. zahlen. Die Auflagen müssen innerhalb der kommenden drei Monate erfüllt und gegenüber dem Gericht nachgewiesen werden.

Das Verfahren wurde zunächst vorläufig eingestellt. Erfüllt der Angeklagte die Auflagen fristgerecht, kommt es zu keiner weiteren Verhandlung. Andernfalls soll er erneut vor Gericht geladen werden, wo anschließend über den Fall entschieden wird.

Zudem verzichtete der Angeklagte auf die Rückgabe des sichergestellten Handys. Da das Gerät seinem damaligen Erziehungsberechtigten gehörte, musste auch dieser als Eigentümer den Verzicht bestätigen. Diese Erklärung war ebenfalls Voraussetzung für die vorläufige Einstellung des Verfahrens.

Foto: awin


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Politische Werbung – Einbeck.

Einbeck mit seinen 46 Ortschaften und den vielen engagierten Menschen ist unsere Stärke. Gleichzeitig stehen wichtige Aufgaben vor uns: eine leistungsfähige Verwaltung, sichere Arbeitsplätze, gute Bildungsangebote und eine verlässliche Infrastruktur.

„Ich kandidiere für das Amt des Bürgermeisters, weil ich Verantwortung für Einbeck übernehmen und unsere Stadt gemeinsam mit den Menschen weiterentwickeln möchte – sachlich, zuverlässig und nah an den Menschen“, erklärt Bürgermeisterkandidat René Kopka.

Für diese Aufgabe bringt Kopka vielfältige berufliche und politische Erfahrungen mit. Als ausgebildeter Bankkaufmann und Diplom-Sozialwirt mit Schwerpunkten in Arbeitsrecht, Personalwirtschaft, Politikwissenschaft sowie Medien- und Kommunikationswissenschaft verfügt er über eine breite fachliche Grundlage. Berufliche Stationen, unter anderem als Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion mit Personal- und Haushaltsverantwortung, haben ihn auf die Verantwortung als Bürgermeister vorbereitet. Als Landtagsabgeordneter setzt er sich zudem für klare Entscheidungen, transparente Politik und eine starke Vertretung kommunaler Interessen ein.

„Mir ist wichtig, dass sich die Menschen auf ihre Stadtverwaltung verlassen können – in der Kernstadt genauso wie in unseren Ortschaften“, betont Kopka. Einbeck brauche eine starke Wirtschaft, gute Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte sowie einen verantwortungsvollen Klima- und Umweltschutz.

Im Mittelpunkt müsse dabei immer die Lebensqualität der Menschen stehen. „Einbeck soll eine Stadt bleiben, in der Familien gerne leben, junge Menschen Perspektiven finden und ältere Menschen gut versorgt sind.“ Dazu gehörten gute Kitas und Schulen, eine verlässliche gesundheitliche Versorgung, bezahlbarer Wohnraum sowie attraktive Sport-, Freizeit- und Kulturangebote.

Eine besondere Stärke Einbecks sieht Kopka im Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Vereine, Unternehmen und Ehrenamtliche trügen wesentlich dazu bei, dass die Stadt und ihre Ortschaften lebendig und lebenswert seien.

„Dieses Engagement möchte ich stärken. Als Bürgermeister möchte ich ein verlässlicher Ansprechpartner für alle Generationen und für die Menschen in allen 46 Ortschaften sein. Gemeinsam können wir Einbeck weiterentwickeln – mit klaren Prioritäten, verantwortungsvollen Entscheidungen und einem offenen Ohr für die Anliegen der Menschen“, so Kopka abschließend.

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Auftrageber, finanziert durch und V.i.S.d.P: SPD-OV Einbeck, Knochenhauerstr. 7, 37574 Einbeck

Video: Florian Spieker

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