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Delligsen

Delligsen (awin). Die Spuren im Schnee führten den 57 Jahre alten Geschädigten zunächst zu seinem gestohlenen Fahrrad – und schließlich zu einem Mann, der einen Teil seiner Einkäufe bei sich trug. Als er den 44-Jährigen zur Herausgabe der Sachen aufforderte, versuchte dieser nach den Feststellungen des Gerichts, ihn mit einem Regenschirm zu schlagen. Der Vorfall vom 2. Januar in Delligsen beschäftigte am Donnerstagnachmittag das Amtsgericht.

Der Geschädigte war den Spuren nach eigenen Angaben etwa eine Viertelstunde lang gefolgt. Nachdem er sein Fahrrad am Wegesrand gefunden hatte, verfolgte er eine einzelne Fußspur weiter und holte schließlich den Angeklagten ein. Dieser habe versucht, ihn mit dem Regenschirm zu treffen. Der 57-Jährige wich dem Schlag aus. Bei einer kurzen Rangelei stürzte der Angeklagte zu Boden.

Anschließend nahm der Geschädigte den Teil seiner Einkäufe an sich, den der 44-Jährige bei sich trug, und ging nach Hause. Auf die Frage des Richters, ob der Angeklagte betrunken gewirkt habe, erklärte der Geschädigte, dessen Alkoholisierung sei „ganz offensichtlich“ gewesen.

Zwei Fahrräder und volle Einkaufstüten

Wie der Angeklagte in den Besitz der gestohlenen Gegenstände gelangt war, schilderte er dem Gericht aus seiner Sicht. Demnach traf der Bewohner der paritätischen Suchthilfe-Einrichtung im Schloss Delligsen am Tattag in der Nähe der Netto- und der TEDi-Filiale auf einen Mitbewohner.

Dieser habe zwei Fahrräder bei sich gehabt, an denen volle Einkaufstüten hingen. Er habe den Angeklagten gebeten, ihm beim Transport der Räder und der Einkäufe zum Schloss Delligsen zu helfen.

Dem gebürtigen Bremer sei zwar der Gedanke gekommen, dass es sich bei den Waren um Diebesgut handeln könnte. Er habe jedoch angenommen, sie stammten aus Geschäften und nicht aus dem Besitz einer Privatperson. Der Mitbewohner sei dafür bekannt gewesen, wiederholt Waren in Geschäften zu stehlen.

Misstrauisch sei der Angeklagte geworden, weil der Mitbewohner besonders schnell zur Einrichtung zurückkehren wollte. Etwa auf halber Strecke habe er ihn zur Rede gestellt. Daraufhin habe der Mann eingeräumt, dass das Fahrrad und die Einkäufe einer Privatperson gehörten.

Der Mitbewohner habe das Fahrrad anschließend am Wegesrand zurückgelassen und dem Angeklagten einen kleinen Teil der gestohlenen Sachen übergeben. Obwohl der 44-Jährige nun von deren Herkunft wusste, behielt er die Gegenstände. Danach trennten sich die Wege der beiden Männer.

Gericht lehnt geforderten Freispruch ab

Angeklagt war der 44-Jährige ursprünglich wegen räuberischen Diebstahls. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Dem folgte das Gericht jedoch nicht.

Nach der Urteilsbegründung standen der versuchte Schlag mit dem Regenschirm und das bewusste Behalten der gestohlenen Gegenstände einem Freispruch entgegen. Das Gericht wertete das Verhalten des Angeklagten als versuchte Körperverletzung und Hehlerei.

Bekannt geworden war der Vorfall, weil sich der 44-Jährige später seiner Betreuerin in der Einrichtung anvertraute und gemeinsam mit ihr zur Polizei ging. Der damalige Mitbewohner konnte in der Verhandlung nicht mehr als Zeuge gehört werden, da er inzwischen verstorben ist.

Positive Prognose wirkt sich auf das Strafmaß aus

Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, einer Meldepflicht nachkommen und die Kosten des Verfahrens tragen.

Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht sein Geständnis, seine Einsicht, die persönliche Entschuldigung bei dem Geschädigten und den freiwilligen Gang zur Polizei. Auch seine Betreuerin stellte ihm eine sehr positive Prognose aus.

Der Richter verlas zudem eine ausgesprochen positive Beurteilung der Einrichtung im Schloss Delligsen. Nach seinen Worten habe er von dort zuvor noch nie eine derart gute Einschätzung eines Bewohners erhalten.

Zu Lasten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht hingegen seine 16 Eintragungen im Bundeszentralregister.


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E-Mail: j.rerich@gmx.net

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