Holzminden/Bevern (red). Feierlich wurde der Umzug des Holzmindener Campe-Gymnasiums von der „Wilhelmstraße“ in die „Liebigstraße“ begangen. Doch der Standortwechsel hat seit Beginn des Schuljahres 2026/2027 für die Eltern von zwölf Schülerinnen und Schülern aus Bevern Konsequenzen mit sich gebracht, mit denen sie nicht gerechnet haben. Für ihre Kinder übernimmt der Landkreis Holzminden seit diesem Schuljahr nicht mehr die Kosten für die Schülerfahrkarte zum Campe-Gymnasium.
Eine Entwicklung, die in Bevern auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Unmut sorgt, bereits drei Klagen gegen den Landkreis Holzminden nach sich gezogen hat und in Kürze auch im politischen Rahmen thematisiert werden soll.
Eltern aus Bevern reichen Klage gegen den Landkreis ein
Unter anderem haben die betroffenen Eltern Maren und Oliver Böhle aus Bevern Klage gegen den Landkreis eingereicht.
„Bei der Anmeldung unseres Sohnes am Campe-Gymnasium haben wir uns darauf verlassen, dass unser Sohn sicher und kostenfrei zur Schule kommt. Zwei Jahre lang hat der Landkreis auch anstandslos die Kosten für das Schülerfahrticket übernommen. Die plötzliche Änderung ohne Vorankündigung ist für uns nicht nachvollziehbar. Viele Familien belastet dies finanziell erheblich“, erklärte die Familie Böhle im Gespräch mit Samtgemeindebürgermeister Thomas Junker und CDU-Politiker Uwe Schünemann.
Thomas Junker spricht von einer „überraschenden Änderung der Verwaltungspraxis zum Schuljahr 2026/27“. Der Landkreis Holzminden erklärte auf Nachfrage der Redaktion: „Die betroffenen Familien wurden per Bescheid vor Beginn des Schuljahres 2026/2027 darauf hingewiesen, dass für das Schuljahr 2026/2027 keine Schülerfahrkarte mehr ausgegeben wird, da die Mindestentfernung, die eine Voraussetzung für die Schülerfahrkarte ist, nicht überschritten wird.“
Umzug an die „Liebigstraße“ verändert maßgebliche Entfernung
Gemäß der „Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Holzminden“ besteht für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich des 10. Schuljahrgangs, die ein Gymnasium besuchen, Anspruch auf Beförderung zur nächstgelegenen Schule, wenn der Schulweg mindestens 3.500 Meter beträgt. Maßgeblich ist dabei der kürzeste Weg zwischen der Wohnung und dem nächstgelegenen benutzbaren Hauseingang des Schulgebäudes.
Durch den innerstädtischen Umzug des Campe-Gymnasiums an die „Liebigstraße“ wird diese Mindestentfernung für Teile Beverns unterschritten. „Die Entfernungsgrenze liegt in etwa im Bereich der Kirche“, erklärt Samtgemeindebürgermeister Thomas Junker.
Samtgemeindebürgermeister wendet sich an die Kreispolitik
Thomas Junker möchte sich nach eigenen Angaben für die betroffenen Familien einsetzen. Da die Entwicklung aus seiner Sicht inakzeptabel sei, habe er sich an die Kreispolitik gewandt, die letztlich über eine Satzungsänderung entscheiden könnte. Ziel sei es, eine Lösung im Sinne der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Familien zu erreichen.
Unabhängig von der Einhaltung der Mindestentfernung kann der Landkreis Holzminden gemäß der Satzung in einem weiteren Fall die Schülerbeförderung beziehungsweise die Erstattung der notwendigen Aufwendungen übernehmen. Dies ist dann möglich, wenn der Schulweg aufgrund objektiver Gegebenheiten für die Schülerinnen und Schüler besonders gefährlich oder ungeeignet ist.
Samtgemeindebürgermeister Thomas Junker stuft den kombinierten Fuß- und Radweg zwischen Bevern und dem Campe-Gymnasium als objektiv gefährlich ein: „Er ist unbeleuchtet, für Begegnungsverkehr ausweislich des Radverkehrskonzeptes des Landkreises zu schmal und der neue Kreisverkehr mit zukünftiger Ausfahrt von der neuen Rettungswache stellt ein zusätzliches Risiko dar.“
Eine Einordnung, die der Landkreis Holzminden nicht teilt: „Im Falle des Schulweges von Bevern zum neuen Standort des Campe-Gymnasiums gibt es einen von der Fahrbahn durch einen Grünstreifen abgetrennten Fuß- und Radweg. Anhaltspunkte für einen gefährlichen oder ungeeigneten Schulweg liegen darüber hinaus nicht vor.“
CDU-Kreistagsfraktion fordert Vertrauensschutzregelung
Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Kultur und Sport hat die CDU-Kreistagsfraktion mittlerweile einen Antrag eingereicht, der letztlich im Kreistag behandelt werden soll.
Erstens fordert die CDU-Kreistagsfraktion, dass für alle Schülerinnen und Schüler aus der Samtgemeinde Bevern, die das Campe-Gymnasium in Holzminden bereits vor dem Schuljahr 2026/27 besucht haben, eine „Vertrauensschutzregelung“ eingeführt wird. Ihnen soll rückwirkend ab dem Schuljahr 2026/27 bis zu ihrem Schulabschluss beziehungsweise dem Verlassen der Sekundarstufe I eine kostenfreie Schülerfahrkarte gewährt werden.
Zweitens soll der Kreistag beschließen, die zum Schuljahr 2026/27 geänderte Vergabepraxis unverzüglich auszusetzen, um laufende und drohende Klageverfahren betroffener Eltern gütlich beizulegen.
Drittens soll eine Überprüfung und Überarbeitung der „Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Holzminden“ erfolgen. Dabei sei nach Angaben der CDU-Kreistagsfraktion insbesondere zu prüfen, ob die Entfernungsgrenze angepasst und bestehende Ausnahmeregelungen für Ortsteile und Gemeinden, von denen ein sicherer Fußweg zur Schule nicht zumutbar oder möglich ist, präzisiert und gegebenenfalls ergänzt werden müssen.
Zudem sollen die neuen Schulwege aufgrund des neuen Schulstandortes der Schule am Vogler in Eschershausen in die Prüfung einbezogen werden. Das Ergebnis soll dem zuständigen Fachausschuss zeitnah vorgelegt werden.
Abschließend erklärte der Landkreis Holzminden gegenüber der Redaktion: „Im Zuge der Schulneuordnung soll die Schülerbeförderungssatzung allgemein jedoch rechtzeitig und umfassend geprüft werden. Dies beinhaltet auch eine Überprüfung der bisherigen Ausnahmeregelungen.“
Foto: Samtgemeinde Bevern