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Kreis Höxter

Höxter/Warburg (red). Für die Einkommensteuererklärung 2025 endet die reguläre Abgabefrist am 31. Juli 2026. Wer steuerlich beraten wird oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt hat, hat bis zum 1. März 2027 Zeit. Die Finanzämter Warburg und Höxter informieren über die digitalen Angebote, die Bürgerinnen und Bürger bei der Erstellung ihrer Steuererklärung unterstützen.

„Wir empfehlen die elektronische Abgabe über das kostenlose Online-Portal ELSTER“, erklärt Corinna Adden, Leiterin der Finanzämter Warburg und Höxter. „Die Steuererklärung kann so schnell und sicher von zu Hause aus übermittelt werden. Viele Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, zum Beispiel vom Arbeitgeber oder von Versicherungen übermittelte Beiträge, können direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Das vereinfacht die Erstellung deutlich.“

ELSTER bietet zahlreiche Vorteile

Außerdem prüft ELSTER die Erklärung auf Plausibilität und erstellt eine vorläufige Steuerberechnung. Belege müssen nur auf Anfrage des Finanzamts vorgelegt werden. Für die eigene Vorbereitung können Bürgerinnen und Bürger Belege, etwa Handwerkerrechnungen oder Spendenbescheinigungen, digital in ELSTER sammeln oder mit der App „MeinELSTER+“ abfotografieren und im ELSTER-Konto speichern. Relevante Beiträge werden automatisch erkannt und in die Steuererklärung übernommen.

Die digitalen Angebote werden bereits intensiv genutzt: In den Finanzämtern Warburg und Höxter wurden im Jahr 2025 rund 81 Prozent der Erklärungen elektronisch abgegeben.

Steuererklärung mit einem Klick

Für Bürgerinnen und Bürger, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben, bietet die Finanzverwaltung die „Steuererklärung mit einem Klick“ an. Dafür ist eine einmalige Anmeldung in der App „MeinELSTER+“ notwendig. Das Angebot richtet sich an ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Personen mit Renten- oder Pensionseinkünften. Für sie stellt die Finanzverwaltung ab Juli 2026 eine vorausgefüllte Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 sowie eine Vorschau auf den Steuerbescheid bereit. Der Vorschlag muss anschließend nur noch geprüft und bestätigt oder bei Bedarf angepasst werden.

Ob eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, können Bürgerinnen und Bürger unter url.nrw/abgabepflicht prüfen.

Weitere Informationen zu den digitalen Services und zur Registrierung gibt es unter www.elster.de. Zur Unterstützung steht das ELSTER-Team NRW telefonisch unter 0251 934-1954 zur Verfügung.


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Lesedauer: 2 Minuten
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Politische Werbung – Bodenwerder-Polle.

Mit großen Schritten rückt die Kommunalwahl am 13.09.2026 näher – schon jetzt habt ihr die Möglichkeit, eure Stimme per Briefwahl auf den Weg zu bringen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal deutlich zu machen, dass ich meinen Weg als Bürgermeister der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle mit euch weitergehen möchte. Es ist nicht immer alles gut, es ist nicht immer alles schön und ja – manchmal dauern Dinge auch zu lange. Mir übrigens auch!

Trotzdem haben wir in den vergangenen Jahren bei nicht immer einfachen Rahmenbedingungen eine ganze Menge auf den Weg gebracht. Wir haben bei den Feuerwehren stetig investiert, sind beim Ganztagsangebot unserer Grundschulen auf einem guten Weg, haben Förderzusagen für die Sanierung unseres Hallenbades und auch im Freibad ist einiges vorangegangen. Wir haben das Lichterfest in Bodenwerder wiederbelebt, mit dem Märchen- und Sagenwochenende in Polle ein weiteres Highlight etabliert und weitere Dinge angeschoben.

Fertig bin ich nicht, fertig sind wir nicht – also lasst uns gemeinsam weitermachen.

Politische Werbung

Auftraggeber und finanziert durch: SPD Samtgemeindeverband Bodenwerder-Polle

Verantwortlich (V.i.S.d.P.): Achim Timmermann, Stellvertretender Vorsitzender

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Lesedauer: 5 Minuten
Eschershausen-Stadtoldendorf

Eschershausen (awin). Der Stadtrat hat den stellvertretenden Stadtdirektor Andreas Fischer am Montagabend abberufen. Alle neun anwesenden Ratsmitglieder stimmten für seine Abberufung. Bürgermeister Friedhelm Bandke bleibt dagegen im Amt. Zwar votierten auch in seinem Fall sämtliche anwesenden Ratsmitglieder für eine Abberufung, die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit konnte aufgrund der Zahl der Anwesenden jedoch nicht erreicht werden.

Die beiden Personalentscheidungen standen im Mittelpunkt der 22. Sitzung des Stadtrates. Wegen des erwarteten Zuschauerandrangs war die öffentliche Sitzung aus dem Stadthaus in die Aula der Grundschule verlegt worden. Dort waren zu Beginn sämtliche Besucherplätze besetzt.

Am Ratstisch blieben dagegen mehrere Plätze frei. Die Mitglieder der Wählergemeinschaft Eschershausen (WGE) nahmen geschlossen nicht an der Sitzung teil. Die Sitzungsleitung übernahm deshalb August-Wilhelm Ritterbusch. Friedhelm Bandke hatte ihn kurz vor Beginn der Sitzung vor dem Gebäude mit dieser Aufgabe betraut.

Die Öffentlichkeit zeigte großes Interesse an der Ratssitzung

Tagesordnungspunkt zu beanstandeten Sachverhalten entfällt

Nicht beraten wurde Tagesordnungspunkt 8. Unter diesem Punkt sollte sich der Rat mit den von der Kommunalaufsicht beanstandeten Sachverhalten bei Mitwirkungsverboten und Vergaben im Zusammenhang mit Andreas Fischer befassen.

Als Grund für die Absetzung des Tagesordnungspunktes wurden in der Sitzung datenschutzrechtliche Bedenken genannt. Zuvor war bei der Stadt Eschershausen ein anwaltliches Schreiben eingegangen. Nach Angaben der Verwaltung konnte dieses aufgrund des kurzfristigen Eingangs vor der Ratssitzung nicht mehr ausreichend geprüft werden. Um mögliche Nachteile für die Stadt Eschershausen zu vermeiden, wurde der Tagesordnungspunkt daher nicht behandelt.

Für Abberufung Bandkes reicht Stimmenzahl nicht

Das Fernbleiben der WGE hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Abstimmung über die Abberufung des Bürgermeisters. Dem Stadtrat gehören 15 Mitglieder an. Für eine Abberufung Bandkes waren zehn Stimmen und damit eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Da lediglich neun Ratsmitglieder an der Sitzung teilnahmen, konnte diese Mehrheit nicht zustande kommen.

Über den Tagesordnungspunkt wurde dennoch abgestimmt. Alle neun anwesenden Ratsmitglieder votierten für die Abberufung Bandkes. Die notwendige Stimmenzahl wurde damit nicht erreicht. Friedhelm Bandke bleibt Bürgermeister der Stadt Eschershausen.

Friedhelm Bandke (2. v. l.) bleibt Bürgermeister von Eschershausen

Rat stimmt geschlossen für Abberufung Fischers

Anders war die rechtliche Ausgangslage bei Andreas Fischer. Stadtdirektor Robert Kumlehn gab während der Sitzung zu Protokoll, dass für die Abberufung des stellvertretenden Stadtdirektors die einfache Mehrheit des Rates erforderlich sei. Alle neun anwesenden Ratsmitglieder stimmten anschließend für Fischers Abberufung.

Vor der Abstimmung begründeten CDU/SPD und FDP ihren Antrag noch einmal. Sie verwiesen dabei auf die Ergebnisse der Prüfung durch die Kommunalaufsicht und die dort beanstandeten Sachverhalte bei Vergaben und Mitwirkungsverboten. Rücktrittsforderungen war Fischer zuvor nicht nachgekommen. Mit den neun Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder war seine Abberufung schließlich beschlossen.

Fotos: awin

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