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Höxter-Beverungen

Höxter (red). Die Stadt Höxter erweitert ihr digitales Serviceangebot: Ab sofort steht Bürgerinnen und Bürgern ein neuer KI-Assistent zur Verfügung. Über den VoiceBot können Anliegen telefonisch über die zentrale Rufnummer der Stadtverwaltung unter 05271/963-0 bearbeitet werden. Ergänzend dazu bietet der ChatBot auf der Internetseite der Stadt unter www.hoexter.de die Möglichkeit, Fragen digital einzugeben und schnell passende Informationen zu erhalten, unabhängig von Öffnungszeiten.

Mit dem neuen Angebot setzt die Stadt Höxter einen weiteren Schritt ihrer Digitalisierungsstrategie um. Ziel ist es, Verwaltungsinformationen einfacher zugänglich zu machen, Serviceangebote auszubauen und gleichzeitig die Beschäftigten der Verwaltung zu unterstützen.

„Eine moderne Verwaltung muss die Chancen der Digitalisierung nutzen, um ihren Service für die Menschen kontinuierlich weiterzuentwickeln“, erklärt Bürgermeister Daniel Hartmann. „Mit unserem KI-Assistenten schaffen wir zusätzliche Möglichkeiten, schnell und unkompliziert Informationen zu erhalten. Gleichzeitig bleibt der persönliche Kontakt zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbstverständlich ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit.“

VoiceBot als zusätzlicher telefonischer Zugang zur Verwaltung

Der VoiceBot ist über die zentrale Telefonnummer der Stadtverwaltung erreichbar und unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zu städtischen Dienstleistungen. Der digitale Telefonassistent gibt Auskünfte, nennt Kontaktdaten und kann während der Öffnungszeiten bei Bedarf direkt mit der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter verbinden. Auch eine mehrsprachige Kommunikation ist möglich.

„Der VoiceBot ersetzt nicht den persönlichen Kontakt, sondern ergänzt ihn“, betont Bürgermeister Hartmann. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin auch direkt über ihre bekannten Durchwahlnummern erreichbar und stehen für individuelle Beratung und persönliche Anliegen zur Verfügung.“

ChatBot hilft bei der Orientierung auf der Internetseite

Zusätzlich steht der ChatBot auf der Startseite der städtischen Internetseite zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger können ihre Fragen direkt eingeben und erhalten auf Grundlage der Inhalte der offiziellen Internetseite der Stadt Höxter passende Antworten. Der ChatBot informiert über Dienstleistungen, unterstützt bei der Suche nach Informationen und führt zu weiterführenden Angeboten. Sind Online-Formulare vorhanden, kann er diese direkt aufrufen und beim Ausfüllen unterstützen.

„Bei der Einführung eines solchen Systems kommt es darauf an, die technischen Möglichkeiten sinnvoll mit den Anforderungen eines modernen Bürgerservices zu verbinden“, erklärt Jan-Erik Wagemann, Sachbearbeiter E-Government bei der Stadt Höxter. „Der KI-Assistent nutzt die vorhandenen Informationen der städtischen Internetseite und wird kontinuierlich weiterentwickelt.“

Auch für die Beschäftigten der Stadtverwaltung bietet der neue Service Unterstützung. „Gerade bei häufig wiederkehrenden Fragen können VoiceBot und ChatBot dabei helfen, Informationen schnell und unkompliziert bereitzustellen“, sagt Brigitte Husemann, Abteilungsleiterin Zentrale Dienste und Personal bei der Stadt Höxter. „So bleibt mehr Zeit für die persönliche Beratung und für Anliegen, bei denen die individuelle Betreuung durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders wichtig ist.

Die Einführung des KI-Assistenten ist ein gemeinsames Projekt verschiedener Bereiche der Stadtverwaltung. „Neben fachlichen Anforderungen spielen auch technische und organisatorische Aspekte sowie die Informationssicherheit und insbesondere der Datenschutz eine wichtige Rolle“, erläutert Stephan Rasche, Abteilungsleiter IT und Digitalisierungsbeauftragter der Stadt Höxter. „Unsere IT-Abteilung hat die Umsetzung eng begleitet und die zuverlässige Einbindung in die bestehende digitale Infrastruktur sichergestellt.“

„Künstliche Intelligenz soll dort unterstützen, wo sie einen echten Mehrwert bietet“, betont Bürgermeister Hartmann. „Unser Ziel ist eine Verwaltung, die digital erreichbar ist und gleichzeitig nahbar und persönlich bleibt. Der KI-Assistent mit VoiceBot und ChatBot ist ein weiterer Baustein auf diesem Weg.“

Der neue digitale Service steht Bürgerinnen und Bürgern ab sofort zur Verfügung: Der VoiceBot ist über die zentrale Telefonnummer der Stadtverwaltung unter 05271/963-0 erreichbar, der ChatBot über die Startseite der städtischen Internetseite. Beide Angebote ergänzen den bestehenden persönlichen Service der Stadtverwaltung.

Foto: Stadt Höxter


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Lesedauer: 10 Minuten
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Holzminden. Wer heute sein Dach saniert, kommt an Photovoltaik oft nicht mehr vorbei. Hintergrund ist die gesetzliche Solarpflicht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Dachsanierung planen, bringt das zunächst zahlreiche Fragen mit sich – von gesetzlichen Vorgaben über technische Anforderungen bis hin zu möglichen Förderprogrammen.

Die Mairose GmbH bietet deshalb eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, bei der das Dach geprüft und mögliche Lösungen besprochen werden. Für Vorhaben dieser Art verfügt das Unternehmen über besondere Fachkompetenz. Die Mairose GmbH erkannte die Bedeutung von Photovoltaikanlagen frühzeitig und ließ Dachdeckermeister Milan Schmidt gezielt zum ZVDH-zertifizierten Photovoltaik-Manager im Dachdeckerhandwerk ausbilden.

„Mit Milan Schmidt haben wir im Unternehmen einen speziell ausgebildeten Ansprechpartner für Photovoltaik. Er kennt sowohl die Anforderungen einer Dachsanierung als auch die technischen Möglichkeiten moderner Solaranlagen. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Förderprogramme zu nutzen – so sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Mairose-Inhaber Jan Wehenkel.

Solarpflicht: Was jetzt gilt

In Niedersachsen gilt die Solarpflicht bereits seit 2025. Bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen – etwa wenn das Dach vollständig neu eingedeckt oder die Abdichtung erneuert wird – müssen mindestens 50 Prozent der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden.

Auch in Nordrhein-Westfalen gelten entsprechende Vorgaben. Dort müssen bei Neubauten und Dachsanierungen mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche für Solarenergie genutzt werden oder eine Anlage mit etwa drei bis fünf Kilowatt Leistung installiert werden. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2026.

Betroffen sind Steil- und Flachdächer ab einer Größe von 50 Quadratmetern. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, muss mit Konsequenzen rechnen – etwa Ordnungsgeldern, Verzögerungen bei Baugenehmigungen oder Problemen beim späteren Verkauf der Immobilie.

Nach Angaben von Dachdeckermeister Jan Wehenkel liegen die Kosten für eine Photovoltaikanlage meist zwischen 8.000 und 15.000 Euro für Anlagen mit etwa sechs bis zehn Kilowatt Leistung – gegebenenfalls zuzüglich einer Modernisierung des Zählerschranks.

Pflicht – aber auch eine Chance

„Die Solarpflicht ist auch eine Chance – dank Förderung und Stromersparnis“, erklärt Miland Schmidt. „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise macht man sich damit unabhängiger. Wenn ein Teil des Strombedarfs direkt vom eigenen Dach gedeckt wird, rechnet sich das langfristig auch wirtschaftlich.“

Dabei muss das Dach nicht zwingend perfekt nach Süden ausgerichtet sein. Auch Ost- oder Westdächer erreichen noch rund 80 bis 90 Prozent des möglichen Ertrags. „Eine 6-kWp-Anlage erzeugt etwa 5.000 bis 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr – je nach Ausrichtung und Sonneneinstrahlung“, erläutert Schmidt.

Zusätzlich kann eine energetische Dachsanierung doppelt wirken: Gute Dämmung senkt die Heizkosten, während Photovoltaik einen Teil des Strombedarfs deckt. Gleichzeitig steigt häufig auch der Wert der Immobilie.

Förderung von bis zu 12.000 Euro möglich

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) werden Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa die Dämmung des Daches – unterstützt.

„Dachdämmung und Dachsanierung werden großzügig gefördert. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Programme zu finden und zu beantragen. So sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Milan Schmidt.

  • Ohne individuellen Sanierungsfahrplan beträgt die Förderung 15 Prozent der Investitionskosten bei einer maximalen Investitionssumme von 30.000 Euro. Dadurch sind Zuschüsse von bis zu 4.500 Euro pro Wohneinheit möglich.
  • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz auf 20 Prozent bei einer Investitionssumme von bis zu 60.000 Euro. Dadurch können Förderungen von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit erreicht werden. 

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erstellt. Dabei wird das Gebäude analysiert und aufgezeigt, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können.

Alternativ kann für selbst genutzte Wohnhäuser auch ein Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz genutzt werden. Dabei können 20 Prozent der Sanierungskosten – maximal 40.000 Euro – über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Diese Variante kann allerdings nicht mit BAFA- oder KfW-Förderprogrammen kombiniert werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Fördermittel können Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, wenn das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist. Beim Steuerbonus gilt eine Mindestfrist von zehn Jahren.

Wichtig ist außerdem, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und der Förderantrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt wird.

Eine Lösung aus einer Hand

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer stehen bei einer Dachsanierung mit Solarpflicht vor der gleichen Herausforderung: gesetzliche Vorgaben, Förderprogramme, Energieberatung und Bauplanung müssen gleichzeitig berücksichtigt werden.

Die Mairose GmbH unterstützt dabei, diese Schritte übersichtlich zu planen und umzusetzen – von der ersten Prüfung des Daches bis zur fertigen Dach- und Solarlösung.

Zum Leistungsangebot gehören unter anderem:
  • Beratung zu Förderprogrammen wie BAFA-Förderung oder Steuerbonus
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Koordination von Energieberaterinnen, Energieberatern und Installationsbetrieben
  • Ausstellung der notwendigen Fachunternehmererklärungen
  • fachgerechte Dachsanierung und integrierte Planung von Photovoltaikanlagen
So starten Eigentümerinnen und Eigentümer

Der erste Schritt ist eine Prüfung des Daches durch Eigentümerinnen und Eigentümer hinsichtlich von Größe, Statik, Ausrichtung und möglicher Verschattung. Anschließend folgt die Kontaktaufnahme zur Mairose GmbH, die in der Folge für eine kostenlose Vor-Ort-Beratung sorgt, bei der mögliche Maßnahmen sowie Förderprogramme besprochen werden. Darauf aufbauend wird gemeinsam die passende Dach- und Solarlösung geplant – inklusive Förderklärung und Koordination aller notwendigen Schritte bis zur Umsetzung.

Wer eine Dachsanierung plant und sich über die neue Solarpflicht informieren möchte, kann bei der Mairose GmbH eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung vereinbaren.

Mairose GmbH
Burgbergblick 14
37603 Holzminden
Telefon (0 55 31) 33 39
info@mairose.de
www.mairose.de

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Lesedauer: 1 Minute
Einbeck

Einbeck (red). Am Samstag, 22. August, können alle zeigen, was sie im Sand können. Der Einbecker Sportverein veranstaltet gemeinsam mit den Stadtwerken Einbeck den Stadtwerke Cup – ein Beachvolleyballturnier im Einbecker Freibad.

Teilnehmen können alle, die die Grundtechniken und Grundregeln des Volleyballs beherrschen. Gespielt wird im Modus vier gegen vier. Turnierbeginn ist um 9.30 Uhr auf der Beachvolleyballanlage im Freibad.

Wanderpokal und Teamgeist stehen im Mittelpunkt

Neben dem Spaß am Spiel geht es auch in diesem Jahr um den großen Wanderpokal, der von den Stadtwerken Einbeck gestiftet wurde. Das Turnier richtet sich an alle Volleyballbegeisterten, die ihr Können im Sand unter Beweis stellen und einen sportlichen Tag in lockerer Atmosphäre verbringen möchten.

Anmeldung bis 15. August möglich

Anmeldungen und Rückfragen sind per E-Mail an sreuter3@gmx.de möglich. Anmeldeschluss ist der 15. August.

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