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Höxter-Beverungen

Beverungen (red). Am 9. Februar 1977 ging es offiziell mit der Gründungsversammlung los – und seitdem ist so einiges gelaufen! Knapp 1.500 Veranstaltungen wurden vom Verein ehrenamtlich durchgeführt: mit unzähligen Gänsehaut-Momenten, tränenreichen Lachsalven, mitreißenden Konzerten und magischen Abenden.

Zum 50. Geburtstag schenkt die Kulturgemeinschaft sich (und allen Interessierten!) eine Festschrift, die im Sommer 2027 veröffentlicht werden soll. Und das Herzstück darin? Persönliche Kultur-Erlebnisse von Besucherinnen und Besuchern!

Welcher Moment bleibt für immer?

Ob in der Stadthalle, im Korbmacher-Museum, beim stimmungsvollen Open Air an der Weser oder in der Schulaula: Die Kulturgemeinschaft möchte wissen, was bewegt hat! Das kann eine verrückte Story aus der Schlange beim Kartenvorverkauf sein, ein unvergesslicher Abend vor der Bühne oder die ganz besondere Atmosphäre, die man fast nicht beschreiben kann.

Egal was es ist: Mit der Veröffentlichung wird das Erlebnis Teil der Vereinsgeschichte!

So gelingt die Teilnahme:
  • Umfang: Maximal 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) als Textdatei.
  • Versand per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder direkt als Nachricht über Facebook oder Instagram.

Mit dem Einsenden der Geschichte ist das O.K. zur Veröffentlichung verbunden. Damit am Ende alles passt, behält die Kulturgemeinschaft sich kleine Rechtschreib- und Verständniskorrekturen oder sanfte Kürzungen vor.

Gewinnchance:

Unter allen Einsendungen wird ein Gutschein im Wert von 50,00 € für Veranstaltungen der Kulturgemeinschaft verlost.

Foto: Kulturgemeinschaft


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Lesedauer: 2 Minuten
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Holzminden. Am „Forster Weg 26“ in Holzminden steht ab sofort eine rund 125 Quadratmeter große Gewerbefläche zur Vermietung. Die gepflegten Räumlichkeiten befinden sich ebenerdig im Erdgeschoss und sind barrierefrei sowie stufenlos zugänglich.

Die Fläche eignet sich unter anderem als Büro, Arzt- oder Physiotherapiepraxis, Apotheke, Kanzlei oder für weitere gewerbliche und dienstleistungsorientierte Nutzungen.

Flexible Nutzungsmöglichkeiten

Die Raumaufteilung kann nach Absprache flexibel geplant und individuell an die Anforderungen der zukünftigen Mieterin oder des zukünftigen Mieters angepasst werden. Auch entsprechende Umbauten sind grundsätzlich möglich.

Die Gewerbefläche befindet sich in der Nähe des ehemaligen Krankenhauses. Parkmöglichkeiten stehen direkt vor dem Objekt zur Verfügung.

Provisionsfreie Vermietung

Die monatliche Miete beträgt 1.500 Euro. Die Vermietung erfolgt provisionsfrei direkt vom Eigentümer. Eine Kaution ist nach Absprache zu hinterlegen.

Kontakt

Johannes Rerich
Telefon: 01520 1549757
E-Mail: j.rerich@gmx.net

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Lesedauer: 8 Minuten
Holzminden

Holzminden (zir). Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, Führerscheinentzug und eine Geldauflage von 2.400 Euro – so lautet das Urteil, das das Amtsgericht Holzminden gegen einen 55-jährigen Mann aus der Stadt gefällt hat. Verhandelt wurden acht Straftaten aus dem Zeitraum November 2024 bis Juni 2025, begangen in Holzminden und einmal in Munster. Im Zentrum des Verfahrens standen Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegenüber zwei minderjährigen Schwestern, daneben ging es um mehrere Trunkenheitsfahrten sowie einen Diebstahl.

Der erste Tatkomplex: Kontakt zu zwei Schwestern

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte im Dezember 2024 Kontakt zu zwei damals 14 und 12 Jahre alten Schwestern aufgenommen, denen er zufällig mit dem Fahrrad auf dem Weg zu einem Lebensmittelgeschäft begegnete. Weil man sich auf Russisch verständigen konnte, sei schnell Vertrauen entstanden. Der Mann erzählte den Mädchen und ihrem Bruder von einer Geschenkaktion anlässlich des Nikolaustages und lud sie zu sich nach Hause ein, wo sie Bücher, Kopfhörer und Spielzeug erhielten. Man tauschte Nummern aus.

In den folgenden Wochen kam es zu weiteren Treffen: erst unter dem Vorwand, eine Drohne einrichten zu wollen, später mit der Aussicht, die Familie könne gegen Bezahlung bei Renovierungsarbeiten im Keller helfen. Die ältere der beiden Schwestern beschrieb den Angeklagten in dieser Phase als jemanden, der einen freundlichen, harmlosen Eindruck gemacht habe.

Am Abend des 24. Dezember, zu dem der Mann die Familie zum Essen eingeladen hatte, kippte die Situation nach Überzeugung des Gerichts. Der Angeklagte setzte der 14-Jährigen eine Schlafmaske auf und küsste sie mehrere Sekunden lang, wobei es auch zu einem Kussversuch mit Zunge kam. Die Jugendliche habe sich zunächst wie erstarrt gefühlt, den Mann dann aber von sich weggedrückt. Beim Verabschieden auf dem Hof umarmte er sie von hinten und, als sie sich umdrehte, ein zweites Mal – dabei berührte er ihr Gesäß. Die jüngere Schwester berichtete unabhängig davon von einem eigenen ungewollten Kuss zum Abschied bei einem früheren Treffen.

Noch am selben Abend erhielt die ältere Schwester eine beleidigende Kurznachricht des Angeklagten. Die Mutter rief ihn daraufhin an und stellte ihn zur Rede; nach ihrer Aussage soll er dabei eine Bemerkung mit sexuellem Unterton ihr gegenüber gemacht haben, aus der später auch die Anklage wegen Bedrohung hervorging – ein Vorwurf, den der Angeklagte über seinen Verteidiger bestritt. Die Mutter blockierte ihn im Anschluss an das Telefonat.

Die Aussagen der beiden jungen Zeuginnen fielen im Prozess unterschiedlich belastbar aus. Während die Kammer die Angaben der älteren Schwester trotz einiger Erinnerungslücken – die Tat lag zum Verhandlungszeitpunkt fast zwei Jahre zurück – als glaubhaft einstufte, ließen sich die Schilderungen der jüngeren nicht in gleicher Weise bestätigen.

Freispruch in einem Punkt, Verurteilung wegen Belästigung

Richter Scharffetter begründete das Urteil mit einer umfassenden Beweisaufnahme, in der sich keine hinreichende Sicherheit für eine eindeutig sexuell bestimmte Handlung gegenüber den Kindern habe gewinnen lassen – im Zweifel für den Angeklagten sei er insofern freizusprechen gewesen. Zugleich stellte das Gericht aber eine sexuelle Belästigung fest: Bereits das Vorgehen mit einer Schlafmaske und der anschließende Kuss gegenüber der minderjährigen Zeugin reiche dafür aus. Der Angeklagte hätte sich den Kindern von vornherein nicht in dieser Form nähern dürfen, so das Gericht.

Trunkenheitsfahrten und Diebstahl

Neben dem Komplex um die beiden Mädchen war dem Mann zur Last gelegt worden, im November 2024 sowie im Februar 2025 mehrfach alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren zu sein – mit gemessenen Werten von bis zu 2,03 Promille. Hinzu kam ein Diebstahl von Werkzeug im Wert von rund 51 Euro aus einem Baufachhandel. Ein weiteres Fahren ohne Fahrerlaubnis in Munster wurde eingestellt, da Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft davon ausgingen, der Mann habe das Fahrverbot aufgrund der Sprachbarriere möglicherweise nicht verstanden.

Plädoyers und letztes Wort

Die Staatsanwältin sah zwar keinen eindeutigen sexuellen Kindesmissbrauch, wertete das wiederholte Einladen der Mädchen und das Verhalten ihnen gegenüber aber als bedenklich und forderte ein Jahr Freiheitsstrafe sowie ein Jahr Fahrverbot – auch als Signalwirkung. Der Pflichtverteidiger räumte ein, dass sein Mandant zu bestrafen sei, bezweifelte jedoch, dass hinter den Berührungen tatsächlich sexuelle Absichten gestanden hätten, und plädierte für einen Freispruch in diesem Punkt sowie ein verkürztes Fahrverbot von drei Monaten.

Der Angeklagte selbst zeigte sich in seinem Schlusswort geständig hinsichtlich der Trunkenheitsfahrten und bat um Nachsicht. Er verwies auf persönliche Belastungen im fraglichen Zeitraum – darunter der Tod seiner Mutter, die Scheidung von seiner Frau sowie der Tod eines Cousins im Krieg in der Ukraine, wohin er selbst wiederholt gereist sei, um humanitär zu helfen.

Das Urteil

Am Ende stand ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung bei einer vierjährigen Bewährungszeit, verbunden mit einem einjährigen Fahrverbot, der Übernahme der Verfahrenskosten, einer Bewährungshilfe sowie einer Zahlung von 2.400 Euro in Raten an die Landeskasse. Das Gericht begründete die Bewährung unter anderem mit den geordneten Lebensverhältnissen des Mannes, seiner Berufstätigkeit und seinem sozialen und humanitären Engagement – machte aber deutlich, dass die vergleichsweise lange Bewährungszeit auch als deutliche Warnung zu verstehen sei.

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